Wegen mutmaßlicher sexistischer Äußerungen, Befangenheit und politischen Richtens ist ein Richter aus Berlin-Brandenburg im November 2023 für zwei Jahre von Turnieren ausgeschlossen worden. Für neue Verhandlungen wurde der Fall nun an die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) verwiesen.
In der Januar-Ausgabe des St.GEORG hatten wir über einen Richter aus Berlin-Brandenburg berichtet, der im Rahmen eines Schiedsverfahrens für zwei Jahre von seinem Amt ausgeschlossen wurde. Die Vorwürfe: Befangenheit, politisches Richten, sexistische Äußerungen. Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe allerdings und legte Widerspruch ein. Das Verfahren ging damit vor das Große Schiedsgericht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung.
Am heutigen Donnerstag meldete die FN: Der Beschluss wurde aufgehoben, Grund dafür sind Verfahrensfehler. Eine Instanz sei übersprungen, also der Verfahrensweg nicht korrekt eingehalten worden. Die Konsequenz daraus soll eine erneute Verhandlung und Entscheidung sein. „Aufgrund der besonderen Bedeutung hat das Große Schiedsgericht den Fall nicht zurück an die Landeskommission, sondern an die FN verwiesen“, heißt es in der Meldung.
„Es ist wichtig, dass Entscheidungen fair und regelkonform getroffen werden – deshalb haben wir Überprüfungsinstanzen und dieser Fall zeigt, wie wichtig diese Instanzen sind. Unsere Aufgabe als Verband ist es, dafür zu sorgen, dass faire und rechtlich saubere Verfahren geführt werden, damit unsere Entscheidungen nicht angreifbar sind und auch vor Zivilgerichten Bestand haben“, sagte Dr. Constanze Winter, Justiziarin der FN. „Die aufgehobene Entscheidung ist keine Frage der Schuld oder Unschuld, sondern sie bedeutet nur, dass Fehler im Verfahren gemacht wurden. Das Verfahren ist nicht abgeschlossen, sondern geht jetzt zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die FN.“
Bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung sollen die Ermittlung in dem Verfahren nun neu beginnen. Die Ergebnisse werden dann der Disziplinarkommission vorgelegt, die die Entscheidung über den Ausgang des Verfahrens zu treffen hat.
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