Beweislastumkehr beim Pferdekauf bleibt unverändert

Von
Bildschirmfoto 2020-03-24 um 16.10.40

Symbolbild (© www.toffi-images.de)

Der Bundestag hat kürzlich über eine Änderung des Kaufrechts abgestimmt, unter welches auch der Pferdekauf fällt. Dabei ist der Deutschen Reiterliche Vereinigung (FN), ihren Zuchtverbänden und dem Parlamentskreis Pferd ein Erfolg auf politischer Ebene gelungen.

Die Europäische Union hat es ihren Mitgliedsstaaten im Rahmen einer neuen Richtlinie freigestellt, den Verkauf lebender Tiere aus dem Verbrauchsgüterrecht auszuschließen – eine Option, für die sich die FN bereits seit Jahren einsetzt. Diese Möglichkeit hat die Bundesregierung zwar nicht genutzt, zumindest bleibt nun aber der Status Quo erhalten. Ein wichtiger Erfolg, denn das vom Deutschen Bundestag in der letzten Woche verabschiedete Gesetz sieht auch eine Erweiterung dieses Gewährleistungsrechts vor: Künftig wird die Frist auf ein Jahr verlängert – das sollte zunächst auch für den Verkauf von Tieren gelten.

Der Bundestag hat sich aber letztendlich dagegen entschieden, die Beweislastumkehr auch für Tierkäufe auf ein oder sogar zwei Jahre zu verlängern. Stattdessen treten nun Sonderregelungen zugunsten der Tiere und Verkäufer in Kraft. Für Geschäfte zwischen Privatpersonen und gewerblichen Pferdeverkäufern gilt damit weiterhin: Weist das Pferd innerhalb von sechs Monaten nach Kauf einen Mangel auf, wird davon ausgegangen, dass dieser schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestand. Der Käufer muss keinen entsprechenden Beweis vorbringen, der Verkäufer kann jedoch versuchen, das Gegenteil zu belegen (Beweislastumkehr).

„Die Entscheidung des Bundestages ist ein Erfolg für alle gewerblichen Pferdeverkäufer, vor allem für unsere Züchter. Sie ist ein klares Votum für den Tierschutz und für die Pferdezucht in Deutschland“, so FN-Präsident Breido Graf zu Rantzau über den Beschluss.

Mit vereinten Kräften

Auch der interfraktionelle Parlamentskreis Pferd hatte den Gesetzgebungsprozess von Beginn an eng begleitet und sich dafür eingesetzt, die Verlängerung der Beweislastumkehr nicht auf den Tierverkauf anzuwenden. Pascal Kober (FDP), Initiator des Parlamentskreises Pferd, sagt: „Die Leistungen der deutschen Pferdezucht sind weltweit anerkannt. Die Pferdezucht gilt es zu erhalten und zu schützen, da sie Kulturgüter und Traditionen von unschätzbarem Wert bewahrt. Sie ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und für den Spitzen- wie Breitensport, aber auch für das Pferd als Freund und Partner in der Freizeit von immenser Bedeutung. Dank des Einsatzes der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, der Zuchtverbände und vieler einzelner Züchter, die sich auch persönlich an die Abgeordneten gewandt haben, ist es gelungen, eine schwerwiegende Verschlechterung für die Pferdezucht zu verhindern.

Weiterhin erklärt Kober: „Es war sehr wichtig, lebende Tiere von der Verlängerung der Beweislastumkehr auszunehmen. Lebende Tiere unterliegen einem andauernden Wandel: Innerhalb kürzester Zeit kann es aufgrund der Pflege, des Futters, der Haltung oder des Trainings zu deutlichen gesundheitlichen Veränderungen kommen. Zum Zeitpunkt des Verkaufes hat der Verkäufer nur bedingt die Möglichkeit, Prognosen hinsichtlich der gesundheitlichen Entwicklung des Tieres zu geben. Zudem ist es nahezu unmöglich, nach einem Jahr noch nachzuweisen, zu welchem Zeitpunkt eine gesundheitliche Verschlechterung ihren Ursprung hatte. Eine Verlängerung der Beweislastumkehr auch für den Tierhandel wäre somit nicht sachgemäß gewesen und hätte zu massiven praktischen Schwierigkeiten geführt.“mens jordan release dates 2022 | nike sb dunk sizing and fit guide

#doitride-Newsletter   Sei dabei und unterstütze die #doitride-Kampagne! Mit unserem Newsletter verpasst Du keine Neuigkeiten rund um #doitride. Jetzt aktivieren!

stgeorg_newsletter_booklet