In Bayern steht die Corona-Ampel auf Rot, für Sportstätten gilt demnach die 2G plus-Regel drinnen und draußen. Eine Ausnahme gibt es für die Versorgung der Pferde. Der Bayerische Reit- und Fahrverband hat dazu eine Stellungnahme veröffentlicht.
Das Bundesland Bayern hat mit hohen Corona-Inzidenzen zu kämpfen, die Corona-Ampel steht auf rot. Zu den neuen Regelungen im Bereich Sport hat der Bayerischen Reit- und Fahrverband nach Abstimmung mit Staatssekretär Gerhard Eck und dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eine Stellungnahme erstellt.
Im Wesentlichen heißt es darin, dass für Reitsport und Reitunterricht in Sportstätten für alle, die älter sind als 12 Jahre und drei Monate, die 2G plus Regel gilt. Heißt, Zutritt haben nur Geimpfte und Genesene, die getestet sind.
Aber: „Aus Gründen des Tierwohls muss die Bewegung von Pferden (Reiten, Bodenarbeit, Longieren usw.) immer gewährleistet werden. Pferdebesitzern oder von ihnen Beauftragte, die geimpft oder genesen sind, ist deshalb ein Aufenthalt in der Reithalle auch ohne zusätzlichen Test möglich, wenn keine Testmöglichkeit besteht und der Aufenthalt nur zu dem Zweck erfolgt, dem Pferd die aus Tierwohlgründen zwingend erforderliche Bewegung zu verschaffen.“ Das gilt auch in Hotspots mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 1000.
Des weiteren müssen „Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige der Reithalle, des Reitplatzes oder der Reitsportveranstaltung mit (d. h. auch Trainer), die weder geimpft noch genesen sind, grundsätzlich an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen negativen PCR-Testnachweis“ verfügen. „Ausnahmen bestehen für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und für minderjährige Schülerinnen und Schüler zur Ausübung eigener sportlicher Aktivitäten.“
Hier finden Sie die Stellungnahme im Detail.
Eine Übersicht aller Bundesländer und den jeweiligen Verordnungen hat die FN zusammengestellt.
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