Am 10. April 2020 machte das Land Nordrhein-Westfalen als erstes öffentlich, dass das Umweltministerium insgesamt 400.000 Euro für Futterkosten bereitstelle. Tierheime und Gnadenhöfe können bis zu 2.000 Euro Soforthilfe bekommen. Auch andere Bundesländer bieten nun solche Finanzspritzen an.
In der kritischen Lage sollen damit Tierheime sowie Gnadenhöfe finanziell unterstützt werden, hieß es in der Pressemitteilung aus Nordrhein-Westfalen. Jede Einrichtung könne einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 2.000 Euro bekommen. Dazu erklärte NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: „Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tierheime arbeiten unter den erschwerten Bedingungen schon längst an der persönlichen Belastungsgrenze. Mit unserer Nothilfe unterstützen wir sie bei ihrer wichtigen Arbeit zur Versorgung der Tiere.“
Soforthilfe weil kaum noch Spenden
Grund für die Notlagen bei Tierheimen und Gnadenhöfen sei vor allem deutlich verminderte Zahl von Spenden für Futterkosten. Zudem hat sich wegen der Kontaktsperre in der Corona-Pandemie auch die Vermittlung von Tieren enorm erschwert. Aus dem Umweltministerium Nordrhein-Westfalen heißt es, dass betroffene Einrichtungen „schnell und unkompliziert“ die Förderung beantragen können.
Um das Verfahren einfach zu halten, müssen dem Antrag lediglich eine gültige tierschutzrechtliche Erlaubnis sowie ein Nachweis über die Gemeinnützigkeit der Einrichtung und eine Aufstellung der Futterkosten beigelegt werden. Genauere Modalitäten will das Umweltministerium noch bekannt geben.
Auch Schleswig-Holstein plant Fördermittel für Tierheime
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein plant eine einmalige Finanzspritze für Tierheime in Höhe von 15.000 Euro. Darunter fallen neben Tierheimen auch tierheimähnliche Einrichtungen.
Laut dem Umweltministerium Schleswig-Holstein gelte das nicht für Gnadenhöfe. Deshalb prüft das Land derzeit, „inwiefern auch eine Möglichkeit der Förderung von Gnadenhöfen besteht“, so die Antwort auf eine Anfrage von St.GEORG online. Final entschieden ist diese Richtlinienänderung des Ministeriums jedoch noch nicht.
Freie und Hansestadt Hamburg bietet „Corona Soforthilfe“
Die Stadt Hamburg unterscheidet nicht nach Branchen und Wirtschaftszweigen bei der Vergabe von Soforthilfen. Ob Tierheime, Gnadenhöfe oder auch Pferdeklappen ein Anrecht auf diese Soforthilfen haben, hängt von der jeweiligen Rechtsform, der Größe der Einrichtung/des Unternehmens und weiteren Faktoren ab. Mehr Informationen dazu finden Sie hier. In jedem Fall sind Zuschüsse in Form einer Soforthilfe einmalig und müssen nicht zurückgezahlt werden.
Bayern: Tierheime können Soforthilfen beantragen
Ähnlich wie in Hamburg gibt es in Bayern ein Soforthilfe-Programm. Dort können auch „Körperschaften des Non-Profit-Sektors“ Zuschüsse beantragen. Sofern Tierheime oder auch Gnadenhöfe im Freistaat Bayern die Bedingungen für die Soforthilfe erfüllen (mehr dazu lesen Sie hier), können sie mit einer Bezuschussung rechnen. Die Höhe der Förderung ergibt sich aus der Anzahl der Beschäftigten sowie aus dem jeweiligen Liquiditätsengpass. Sprich: dem Loch in der Kasse.
Sachsen-Anhalt: Haushaltsmittel zur Förderung des Tierschutzes seit 2012
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie in Sachsen-Anhalt stellt keine besonderen Fördermittel in der Corona-Krise für Tierheime bereit. Allerdings können Zuwendungsempfänger bereits seit 2012 finanzielle Unterstützung für investive Maßnahmen, Projekte des Tierschutzes und Öffentlichkeitsarbeit beantragen.
Der Pressesprecherin des Ministeriums zufolge können auch Gnadenhöfe und Pferdeklappen von diesen Fördermitteln profitieren. Ob sie die dafür notwendigen „Zuwendungsvoraussetzungen“ erfüllen, prüfe das Ministerium für jeden Einzelfall. Informationen zur Art, Höhe und Umfang der Förderung finden Sie hier.
Und die anderen Bundesländer?
Zuschüsse für Tierheime und Gnadenhöfe sind auch im Kabinett des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern Thema, so der zuständige Pressesprecher.
Wie das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten in Rheinland-Pfalz am 17. April 2020 bekannt gab, werde derzeit unter „Hochdruck“ ein möglicher Futterkosten-Zuschuss für Tierheime geprüft.
Laut der zuständigen Pressesprecherin gibt es beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) aktuell keine Möglichkeit für Tierheime oder Gnadenhöfe, Zuschüsse für Futterkosten zu erhalten. Das ML führe daher „intensive Gespräche mit dem Ziel, diese Einrichtungen in dieser schwierigen Situation zu unterstützen.“
St.GEORG online hat bisher noch von keinen weiteren Bundesländern eine Rückmeldung bekommen, ob etwaige Soforthilfen für Tierheime und Gnadenhöfe in Planung sind.
Wir werden Informationen über Soforthilfen der übrigen Bundesländer an dieser Stelle laufend ergänzen.cheap air jordan 1 low | cheapest air jordan 1 mid
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