Aktualisiert: 24.4.20 Nach der Lockerung der Einschränkungen auf das öffentliche Leben wegen der Corona-Pandemie, gibt es noch immer unterschiedliche Anordnungen was das Reiten und Trainieren von Pferden betrifft. Ausreiten? Was darf ich im Stall? So ist Stand der Dinge in den einzelnen Bundesländern.
Mein Bundesland? Wie kann ich da Reitunterricht nehmen? Nicht nur die am kommenden Montag geltende Maskenpflicht wird von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich gehandhabt. Jedes Bundesland hat zu dem „Wie“ von Reitunterricht eine eigene Idee. Im Einzelnen sieht es, Stand heute, 23. April, so aus:
Baden Württemberg: Erlass nicht mehr gültig?
Im „Ländle“ durften dank der Verordnung vom 10. April 2020 Spitzen- und Profisportler unter bestimmten Auflagen wieder trainieren. Der Berufsreiterverband gab jedoch am heutigen 23. April bekannt, dass dieser Erlass nicht weiter gültig sei. Weitere Informationen gibt es noch nicht. Gerhard Ziegler, Präsident des Pferdesportverbandes Baden-Württemberg, hat sich am 20.04. mit einem Brief an die Ministerin Susanne Eisenmann für die Wiederaufnahme von Reitunterricht eingesetzt.
Bayern: Zurückgerudert
Hatte es gerade noch geheißen , in Bayern dürfe wieder unterrichtet werden, kam heute ein Update des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
„Nach den geänderten Vorgaben der Ausgangsbeschränkung ist nunmehr Sport und Bewegung an der frischen Luft mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person gestattet. Unter diesem Gesichtspunkt ist Einzelunterricht beim Ausritt in der Natur erlaubt. Die Abstands- und Infektionsschutzregeln sind einzuhalten. Der Betrieb von Sportanlagen (Reitplätze im Freien, Sprungplätze etc.) für Freizeitsportler ist weiterhin untersagt.“
Berlin & Brandenburg: noch kein grünes Licht für Reiter
Der Präsident des Landesverbands Pferdesport Berlin-Brandenburg e.V. hat sich für eine „zeitnahe Öffnung der Sportstätten für den Pferdesport und die Wiederaufnahme des Reitunterrichts in Pferdesportvereinen sowie – betrieben“ ausgesprochen. Es wurden bereits Handlungsempfehlungen entwickelt, wann eine Erlaubnis kommt, ist jedoch noch nicht klar.
Bremen: kontaktarmer Sport ist O.K.
Der Landessportbund Bremen hatte eine „schrittweise Öffnung“ der Sportstätten für Samstag angekündigt. Demnach sollen „kontaktarme Sportarten“ wieder möglich sein. Als Beispiele wurden allerdings nur Tennis, Golf und „Laufen auf einer Anlage“ angeführt. Reiten ist also in der Hansestadt an der Weser ein Interpretationsfall. Der Blick in den noch höheren Norden kann helfen: In Schleswig-Holstein wurde beispielsweise explizit gesagt, dass auch Reiten in diese Kategorie fällt.
Hamburg: leider nichts Neues
In Hamburg gibt es noch kein Update. Nach aktuellem Stand muss die Pferdeversorgung immer noch ausschließlich auf ein Minimum – also auf freie und kontrollierte Bewegung – reduziert werden.
Hessen: unklar, aber Berufssportler dürfen
In Hessen dürfen seit dem 16. April 2020 Spitzen- und Berufssportler unter „sportartspezifischen Regelungen“ wieder auf Sportstätten trainieren. Über die weitere Wiederöffnung von Sportstätten werde am 30. April beraten, so Ministerpräsident Bouffier. Die Vorsitzende des Kreisreiterbundes Waldeck-Frankenberg, Jutta Bonacker, ist für die Erlaubnis von Reitunterricht. Im Interview mit der HNA sagte sie: „Wenn Frisöre und Kosmetikstudios wieder öffnen dürfen, dann kann man meiner Meinung nach auch den Reitunterricht wieder erlauben. Da fehlt mir das Verbotsverständnis, die Pferde müssen ja auch versorgt werden. Beim Reitunterricht kann man ja genügend Abstand halten und aufpassen.“
Mecklenburg-Vorpommern
Seit dem 20. April dürfen die Außenbereiche von Sportplätzen und Sportaußenanlagen für den Individualsport und den Sport zu zweit wieder betreten werden, heißt es in der neuen Verordnung der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern. Der Abstand müsse dabei aber gewahrt werden. Reiten wird jedoch nicht explizit genannt, nur von Tennis, Golf und Segeln ist die Rede.
Niedersachsen: Vorbild Fußball
Der Pferdesportverband Hannover hat Anfang der Woche eine Meldung geteilt, dass Niedersachsens Sportminister Boris Pistorius sich für eine „schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs ab Anfang Mai“ ausgesprochen habe. Immer vorausgesetzt, dass sich der Verlauf der Corona-Pandemie nicht verschlechtere. Reiter dürfen aus- bzw. teif einatmen, denn Sporttreiben an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum und auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen ist zwischen Ems und Lüneburger Heide erlaubt. Die bestehenden Abstands- und Hygienevorschriften müssen dabei konsequent eingehalten werden. Turniere aber sind noch kein Thema, zumindest nicht für Pferdesportler. Wettkampfbetrieb mit Zuschauern sollte bis auf weiteres nicht gestattet werden. Sogenannte Geisterspiele ohne Zuschauer könnten gegen Ende Mai durchgeführt werden, wenn die Einhaltung strenger medizinischer Konzepte gewährleistet ist.
Die Sportminister der Länder werden in den nächsten Tagen eine entsprechende Beratungsgrundlage verabschieden. Diese soll dann spätestens in die Beratung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten am 30. April einfließen, damit ein möglichst einheitliches Vorgehen gewährleistet wird. Umkleidekabinen sowie Gastronomiebereiche sollen allerdings weiterhin geschlossen bleiben.
Nordrhein-Westfalen: warten auf klare Ansage
Viele Reiter, viele Pferdezüchter, aber noch keine Ansage: Vom Pferdesportverband Westfalen gibt es noch keine Ansage, wann Sport wieder möglich sein soll. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet gilt aber als Befürworter einer großzügigeren Öffnung, auch im Sportbereich. Dabei dürfte der gebürtige Aachener aber eher an den BVB, Schalke 04 und Co denken. Landeskinder wie Isabell Werth, Ingrid Klimke, Marcus Ehning, Christina Ahlmann und das Städtchen Warendorf sind bei Laschets Überlegungen vermutlich zweitrangig.
Rheinland-Pfalz: Reiten und Training erlaubt
Auf nach Rheinland-Pflaz! Mit der neuen Landesverordnung in Rheinland-Pfalz ist seit dem 20. April 2020 ebenfalls eine Lockerung der bisherigen Sportregelungen eingetreten. Der Landessportbund hat das Wichtigste auf seiner Homepage zusammengefasst, der Fokus liege dabei auf Individualsportarten und einer Erleichterung für das Training von Spitzensportlern und Spitzensportlerinnen. Auch das Reiten wird explizit erwähnt: „Individualsport im Freien, beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten, bei dem das Kontaktverbot und der Mindestabstand eingehalten werden können, ist zu Freizeit- und Trainingszwecken zulässig.“
Saarland: Öffnung in Stufen
In Saarland wurde am 22.04. vom Landessportverband für das Saarland ein Entwurf eines Stufenplans zur Öffnung von Sportstätten erarbeitet, einen Termin zum Inkrafttreten gibt es jedoch noch nicht. Zuerst solle mit Abstand an der frischen Luft das Sporttreiben wieder erlaubt werden, heißt es. Zudem steht im Entwurf „gleichermaßen für alle Sportarten“, was darauf hoffen lässt, dass das Training mit Pferden nach Beschluss unter Einhaltung der Regeln (Abstand, Hygiene) wieder möglich sein sollte.
Sachsen: der Verband kämpft
In Sachsen wurde am 22.April 2020 ein Hilfspaket für Sportvereine beschlossen. Sportanlagen sind weiterhin geschlossen, doch der Landesverband Pferdesport Sachsen-Anhalt e.V. setzt sich für die schnellstmögliche Wiederaufnahme des Reitunterrichts ein.
Sachsen-Anhalt: „Reitunterricht weiterhin untersagt“
Bis vorerst 3. Mai 2020 bleiben die öffentlichen und privaten Sportanlagen in Sachsen-Anhalt geschlossen. Der Landesverband der Reit- und Fahrvereine Sachsen-Anhalt e.V.hat am 18. April 2020 dazu ein Update veröffentlicht. Dort heißt es unter anderem: „Reitunterricht bleibt grundsätzlich weiterhin untersagt in Sachsen-Anhalt, wobei dem Vernehmen nach in Einzelfällen bereits Sondergenehmigungen für Reitunterricht in Sachsen-Anhalt erteilt worden ist. Auch diesbezüglich werden weitere Informationen hier veröffentlicht, sobald klar ist, unter welchen Bedingungen Sondergenehmigungen erteilt werden.“ Ende des Monats folgen eventuell neue Beschlüsse, für eine Lockerung im Pferdesport werde sich eingesetzt.
Schleswig-Holstein: Reitunterricht einzeln
In Schleswig-Holstein ist Einzel-Unterricht im Freien erlaubt. Allerdings darf dafür – mit Ausnahme von therapeutischem Reiten – kein Reitplatz genutzt werden. Im Rahmen eines Ausritts ist Unterricht somit erlaubt. Allerdings hatte das Land schon vor einigen Tagen angekündigt, dass sich das wahrscheinlich Anfang Mai noch weiter ändern wird.
Thüringen: Offener Brief noch nicht beantwortet
Der Thüringer Reit- und Fahrverband e.V. hat am 21.04. einen Offenen Brief an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport verfasst, in welcher sie sich für die Wiederaufnahme des Reitunterrichts aussprechen. Ein weiteres Update gibt es nicht.
Saskia Stelter
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