Anfang der Woche hatte das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) bekannt gegeben, dass Einzelunterricht im Freien wieder erlaubt ist. Heute kam ein Update, dass diese Aussage zumindest teilweise zurücknimmt.
Denn in der Mitteilung des StMELF vom 21. April war der Reitunterricht „auf Außenanlagen, insbesondere außerhalb von Stallgebäuden und Reithallen (z. B. auf Reitflächen im Freien, Ausritte in der Natur)“ ausdrücklich erlaubt gewesen. Heute gibt es nun ein Update auf der FAQ-Seite des StMELF, und das liest sich anders:
„Nach den geänderten Vorgaben der Ausgangsbeschränkung ist nunmehr Sport und Bewegung an der frischen Luft mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person gestattet. Unter diesem Gesichtspunkt ist Einzelunterricht beim Ausritt in der Natur erlaubt. Die Abstands- und Infektionsschutzregeln sind einzuhalten. Der Betrieb von Sportanlagen (Reitplätze im Freien, Sprungplätze etc.) für Freizeitsportler ist weiterhin untersagt.“
Quelle: StMELF
In eigener Sache: Wir werden das an dieser Stelle nicht kommentieren. Ein ausführlicher Beitrag zum Thema folgt.Sneakers Draked Viola | Atelier-lumieresShops | Sneakers search engine | cheap nike jordan 1 low
Es sollen demnächst wieder Fussballspiele erlaubt sein, allerdings ohne Zuschauer. Spätestens dann müssten aus Gründen der Gleichbehandlung Turniere auch wieder stattfinden dürfen, ohne Zuschauer