Die Corona-Pandemie verunsichert auch Reiter und Pferdebesitzer – uns erreichen momentan unzählige Fragen zu diesem Thema. Hier tragen wir Antworten und wichtige Informationen für Sie zusammen! Da sich die Situation schnell ändern kann, werden wir diese Seite ständig aktualisieren.
Wie lange müssen Sportstätten geschlossen bleiben?
Antwort: Es ist noch nicht bekannt, wann die Maßnahmen wieder aufgehoben werden. Ein konkretes Enddatum hat die Bundesregierung bisher nicht genannt.
Hintergrund: Die Bundesregierung hat sich mit den Bundesländern am 16. März 2020 auf Leitlinien geeinigt, um die Ausbreitung des Coronavirus zu minimieren. Diese Leitlinien besagen unter anderem, dass alle Sporteinrichtungen vorerst geschlossen bleiben müssen. Zusammenkünfte in Vereinen, Sport- und Freizeiteinrichtungen sind untersagt. Damit sind auch der Reitunterricht und Schulbetrieb auf allen Reitsportanlagen untersagt. Ab wann diese Maßnahmen in Kraft treten, entscheidet jedes Bundesland individuell.
Wir haben bei der Innenbehörde der Stadt Hamburg nachgefragt, ob alle Pferdebetriebe automatisch betroffen sind. Die Antwort lautet (Stand: 18. März): „Reitställen und Pferdehöfen kann der Sportbetrieb mit Tieren, soweit dieser im Hinblick auf das Tierwohl gemäß Tierschutzgesetz zwingend erforderlich ist, bis auf Widerruf genehmigt werden. Es sind jeweils die die Allgemeinen Verhaltenstipps der Hamburger Gesundheitsbehörde sowie des Robert-Koch-Instituts zu beachten.“ Achtung: Diese Regelung gilt nur für Hamburg und kann je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden!
Mehr Infos: www.bundesregierung.de
Ist Reitunterricht komplett verboten?
Antwort: Ja, der Schulbetrieb und auch Reitunterricht auf allen Reitsportanlagen muss eingestellt werden. Ab wann diese Regelung gilt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich (siehe oben).
Was passiert, wenn eine Ausgangssperre verhängt wird? Darf ich dann gar nicht mehr zum Pferd? Auch nicht als Selbstversorger?
Antwort: Dazu gibt es in Deutschland noch keine offizielle Regelung. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) vertritt jedoch die Ansicht, dass auch im Fall einer Ausgangssperre die Versorgung und Bewegung der Pferde gemäß dem Tierschutzgesetz gewährleistet werden muss.
Hintergrund: Die FN ist bemüht, mit den Behörden eine Regelung zu finden, um das Wohl der Pferde auch in diesen schwierigen Zeiten gewährleisten zu können. Laut FN müssen folgende Punkte auch im Falle einer Ausgangssperre zu jeder Zeit sichergestellt werden:
- Pferdegerechte Fütterung
- Pflege der Boxen (Ausmisten und Einstreuen, Kontrolle der Tröge und Tränken)
- Tägliche Tierkontrolle (Ist das Pferd gesund? Liegen Verletzungen vor?)
- Täglich mehrstündige Bewegung zusammengesetzt aus kontrollierter (z. B. Training) und freier Bewegung (Auslauf auf dem Paddock/der Weide) sind essentiell für physisches und psychisches Wohlbefinden sowie die Gesunderhaltung
- Notwendige tierärztliche Versorgung
- Ggf. notwendige Versorgung durch den Schmied
Wer Selbstversorger ist, dürfte sich nach Auffassung der FN also auch weiterhin um seine Pferde kümmern.
Mehr Infos: ww.pferd-aktuell.de/coronavirus
Wie verhalte ich mich, wenn aus meinem häuslichen Umfeld jemand erkrankt? Darf ich dann noch in den Stall?
Antwort: Zu dieser Frage haben wir hier einen ausführlichen Beitrag mit den Verhaltensregeln und -empfehlungen zusammengestellt.
Hintergrund: Sollten Sie Ihr Pferd nicht mehr selbst versorgen können, etwa weil Sie als Kontaktperson unter Quarantäne stehen, müssen Sie selbstverständlich trotzdem die Versorgung Ihres Pferdes sicherstellen. Eine Hilfestellung im Falle des Falles bietet unsere Checkliste für Pferdebesitzer, mithilfe derer Sie die wichtigsten Infos zur Versorgung Ihres Pferdes für dessen Betreuer übersichtlich zusammenstellen und für alle sichtbar vor die Box hängen können.
Dürfen Tierärzte, Hufschmiede, Therapeuten, usw. weiterhin arbeiten und zu verschiedenen Höfen fahren?
Antwort: Auch auf diese Frage gibt es noch keine offizielle Antwort der Regierung. Nach Empfehlung der FN sollten zumindest Tierärzte und Hufschmiede weiterhin arbeiten dürfen, damit das Tierwohl sichergestellt ist.
Hintergrund: Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte setzt sich aktuell dafür ein, dass alle Tierärzte, Tiermedizinischen Fachangestellte und Tierpfleger unverzüglich als systemrelevante Berufe eingestuft werden. Außerdem fordert der Tierärzteverbande Hygienerichtlinien zum Umgang mit SARS-CoV-2 in Tierarztpraxen, landwirtschaftlichen Betrieben und Tierheimen.
Das Deutsche Institut für Pferdeosteopathie (DIPO) sagt zur aktuellen Lage für Therapeuten: „Bisher ist uns keine Verordnung bekannt aus der hervorgeht, dass Therapeuten nicht mehr auf Pferdehöfen tätig sein dürfen. Deshalb haben wir diesbezüglich keine Beschränkungsempfehlungen herausgegeben.“
Selbstständige und Freiberufler bekommen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten einen Verdienstausfall ersetzt, wenn sie wegen einer Viruserkrankung nicht arbeiten können. Das Infektionsschutzgesetz greift aktuell aber nur für diejenigen, die ihren Beruf nicht ausüben können, weil sie selbst infiziert und in Quarantäne sind. Arbeitsminister Heil hat aber schon am 18. März verkündet, dass es staatliche Unterstützung für kleine Unternehmen und Ein-Mann oder Ein-Frau-Betriebe geben soll, die aufgrund der aktuellen Situation nicht arbeiten dürfen oder keine Aufträge mehr erhalten. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag setzt sich für einen Nothilfefonds ein.
Mehr Infos: www.dihk.de, www.tieraerzteverband.de, www.bmas.de
Ich lebe in der Schweiz (oder einem der anderen angrenzenden Staaten), habe mein Pferd aber in Deutschland untergebracht. Darf ich trotz der Grenzschließungen in den Stall fahren?
Antwort: Grundsätzlich sind Privatreisen untersagt. Ausnahmen gibt es für Berufspendler und „zwingend notwendige Reisen“.
Hintergrund: Auf Nachfrage beim Bundesministerium des Innern wurde uns mitgeteilt, dass es im „pflichtgemäßen Ermessen des Beamten vor Ort liegt, welche grenzüberschreitende Privatreise als zwingend notwendig anzusehen ist“. Mit anderen Worten, ob Sie die Grenze passieren dürfen, hängt von den Beamten der Bundespolizei an der Grenze ab. Man versicherte uns aber, die Beamten seien „erfahren in der Beurteilung solcher Einsatzfälle“, da diese „tägliches Geschäft einer Grenzpolizei“ seien.
Können Pferde am Coronavirus COVID-19 erkranken oder dieses auf Menschen übertragen?
Antwort: Nach aktuellem Stand der Wissenschaft: nein!
Hintergrund: Nach derzeitigem Erkenntnisstand können sich Haus- und Nutztiere – also auch Pferde – nicht mit dem Coronavirus anstecken und es auch nicht übertragen. Allerdings stehen tiefergehenden wissenschaftlichen Untersuchungen noch aus. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) beginnt nun mit weiteren Studien zu diesem Thema, erste Ergebnisse gibt es aber nicht vor Ende April. Grundsätzlich gilt immer: Wer Kontakt zu einem Tier hatte, sollte sich anschließend gründlich die Hände waschen.
Mehr Infos: Friedrich-Loeffler-Institut
Ich bin Turnierreiter oder -veranstalter. Was bedeutet die Corona-Pandemie für mich?
Antwort: Momentan dürfen keine Reitturniere abgehalten werden. Bereits gezahltes Nenngeld wird – zumindest teilweise – erstattet. Weitere Fragen zu dem Thema beantworten wir hier.womens air jordan 6 barely rose dh9696 100 release date | cheapest air jordan 1 high colorways
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