UPDATE: Coronavirus: Notfallplan für Pferdebesitzer und Reitbetriebe

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Corona-Virus-Pferd

Symbolbild. SARS-CoV-2 stellt Pferdebesitzer auch im kommenden Winter vor Herausforderungen. (© de.freepik.com)

Wegen der Corona-Pandemie sind Sportstätten geschlossen worden und der Sportbetrieb ist in den meisten Bundesländern untersagt. Uns erreichen etliche Anfragen, was das für Pferdebesitzer und Reitbetriebe bedeutet. Auch wie ein Notfallplan im Falle einer Quarantäne-Anordnung die Versorgung der Pferde sichergestellt werden kann.

Update: Mittwoch, 18. März, 14.30 Uhr

Wie gehe ich vor, wenn ich mit einer Corona-Kontaktperson in einem Haushalt lebe, oder wenn gar jemand aus meiner Familie erkrankt ist? Wir haben hier zwei Beispiel-Szenarien durchgespielt.

Was tun, wenn ich selbst in Quarantäne muss? Um die Versorgung des Pferdes bestmöglich zu gewährleisten, haben wir hier eine Checkliste für Halter und Betreuer zusammengestellt.

UPDATE: Dienstag, 17. März 2020, 10 Uhr

Die Bundesregierung hat mit den Bundesländer Leitlinien gegen die Ausbreitung des Coronavirus vereinbart. „Wir brauchen einschneidende Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen zu verlangsamen“, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Demnach müssen alle Sporteinrichtungen vorerst geschlossen bleiben, auch Zusammenkünfte in Vereinen, Sport- und Freizeiteinrichtungen sind untersagt. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat mit einem entsprechenden Maßnahmenkatalog für Vereine und Betriebe darauf reagiert.

Demnach sollten bei der Pferdehaltung folgende Punkte jederzeit sichergestellt sein:

  • Pferdegerechte Fütterung
  • Pflege der Boxen (Ausmisten und Einstreuen, Kontrolle der Tröge und Tränken)
  • Tägliche Tierkontrolle (Ist das Pferd gesund? Liegen Verletzungen vor?)
  • Täglich mehrstündige Bewegung zusammengesetzt aus kontrollierter (z. B. Training) und freier Bewegung (Auslauf auf dem Paddock/der Weide) sind essentiell für physisches und psychisches Wohlbefinden sowie die Gesunderhaltung
  • Notwendige tierärztliche Versorgung
  • Ggf. notwendige Versorgung durch den Schmied

In den meisten Bundesländern gibt es seit dem Wochenende eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus, in der es u.a. heißt: „Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen (z. B. Fußball- und Tennishallen, Schießstände usw.) sowie für so genannte Indoorspielplätze.“ Reitbetriebe werden darin nicht explizit genannt. Sie sind auch in den meisten Fällen landwirtschaftliche Betriebe.

Folgende Informationen konnten wir zum jetzigen Zeitpunkt zusammenstellen:

– Landwirtschaftliche Betriebe fallen nicht unter diese Regelung.

– Es gilt nach wie vor das Tierschutzgesetz §2:

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Der Notfallplan

Für Pferdebesitzer, Reiter und Betriebsleiter gibt es verschiedene Sofortmaßnahmen, um das Risiko zu minimieren und um dem „eingeschränkten Aufenthaltsverbot“ nachzukommen:

  • Der Aufenthalt im Stall sollte sich auf das Minimum (Versorgen und Bewegen des Pferdes) beschränken.
  • Grundsätzliche Hygienemaßnahmen (Abstand zu anderen Personen – mindestens 2,5 Meter, Husten- und Niesetikette einhalten, regelmäßiges Händewaschen, usw.) einhalten. Kein Händeschütteln, keine Unterhaltungen u. ä.
    Tipp: Ein eigenes Handtuch erhöht die Hygiene!
  • durchgängig Handschuhe tragen
  • Urlaubsrückkehrer sollten für 14 Tage in Quarantäne bleiben, vor allem wenn sie die Ferien in Risikogebieten verbracht haben.
  • Pro Tag sollte nur eine Person pro Pferd auf die Anlage.
  • In einer 20×40 Meter Reithalle sollten sich maximal vier Personen gleichzeitig aufhalten, in einer 20×60 Meter Reithalle maximal sechs Personen
  • Keine Zuschauer in der Reithalle, Casino oder Reiterstübchen mit engerem Personenkontakt meiden.
  • Während Futter- und Mistzeiten sollten sich nur Betriebsmitarbeiter im Stall aufhalten.
  • Es sollte immer nur eine Person in der Sattelkammer sein.
  • Bei jeglichen Krankheitssymptomen darf der Betrieb nicht mehr betreten werden.

Was ist mit Reitunterricht?

Hier gibt es unterschiedliche Einschätzungen. Generell aber gilt: Auch Schulpferde müssen ihre Bewegung haben. Dazu verpflichtet das Tierschutzgesetz. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat zu diesem Thema folgende Empfehlungen auf ihrer Homepage veröffentlicht:

Empfehlungen für Reitschulen

Vorbehaltlich regionaler behördlicher Vorgaben gilt für Reitschulen, dass unter strikter Einhaltung der hygienischen Vorgaben ein Notbewegungsplan sichergestellt werden muss:

  • Nur Reitschüler, die eigenständig ein Pferd vorbereiten, reiten und nachher versorgen, sollen von der verantwortlichen Person des Vereins/Betriebs auf freiwilliger Basis dafür vorgesehen werden.
  • Die fachkompetente Koordination dieser „Notbewegungshelfer“ übernimmt entweder der Betriebsleiter, ein Vorstandsmitglied oder der leitende Reitlehrer.
  • Die Pferdevor- und -nachbereitung muss mit entsprechenden räumlichen Abständen der Menschen/Pferde voneinander erfolgen.
  • Die Pferdebewegung auf dem Reitplatz/in der Reitbahn bedarf einer zielgerichteten Betreuung. Entsprechende Abstände der Pferde z.B. beim Auf- und Absitzen sind einzuhalten. Die Anzahl von vier Pferden pro Bewegungsfläche (20m x 40m Fläche) wird fachlich und hygienisch als vertretbar, aber als Obergrenze gesehen (immer abhängig von der Größe der Reitfläche, als Orientierung dienen pro Pferd ca. 200 Quadratmeter).
  • Unmittelbar nach dem Betreten der Anlage ist auf direktem Wege der Sanitärbereich aufzusuchen und sich entsprechend gründlich die Hände zu waschen und zu desinfizieren, bevor weitere Gegenstände wie z.B. Putzzeug etc. angefasst werden.
  • Nach der umfänglichen Versorgung der Pferde bitten wir darum, wiederum den Sanitärbereich aufzusuchen und sich wiederum gründlich die Hände zu waschen und zu desinfizieren bevor der Heimweg angetreten wird.

Um auf Eventualitäten und den Notfall vorbereitet zu sein 

Die häusliche Quarantäne macht besonders Tierbesitzern zu schaffen. Während immerhin der Garten oder Balkon zur Freude von beispielsweise Hunden noch betreten werden darf, ist ein Stallbesuch nicht möglich. Der einstündige Spaziergang im Park mit dem Hund eines Nachbarn, der sich in Quarantäne befindet, ist kein Problem. Fiffi geht ja auch die letzten Meter zu Herrchen oder Frauchen alleine.
Bei der Hilfe für das Pferd sieht das aber schon anders aus. Nicht jeder kann mit den Tieren umgehen, nicht jeder überlässt jedem sein Pferd. Das größte Problem aber: Stallbesuch ist nicht mit einem Spaziergang im Garten gleichzusetzen! Und das Argument, „aber ich musste doch in den Stall, wer soll sich denn sonst um mein Pferd kümmern?“, zählt nicht. Tipps für den Notfallplan:

  • Spielen Sie verschiedene Situationen durch, die eintreten können: Wer kümmert sich um mein Pferd, wenn ich erkranke bzw. in Quarantäne muss? Welchen Tierarzt, Hufschmied, Futterlieferanten habe ich als Alternative im Falle eines Ausfalls?
  • Gründen Sie What’s App-Gruppen, in denen Sie sich mit den anderen Pferdebesitzern austauschen können. Helfen Sie sich gegenseitig! Wer hat den Schlüssel für den Schrank? Wessen Pferd kenne ich und kann es gegebenenfalls mitversorgen?
  • Überlegen Sie einen Notfallplan, falls der Betrieb zur Quarantäne erklärt wird. Wer kann sich um die Versorgung kümmern? Wer kann Pferde bewegen und wie?
  • Reduzieren Sie Ihren Aufenthalt im Stall auf das Minimum.
  • Wenn eine Ausgangssperre verhängt wird, sollte man sich an das zuständige Gesundheitsamt, an den Sportbund oder den Landesverband wenden, um eine Regelung zu finden, damit die Versorgung des Pferdes sichergestellt werden kann. Die rechtlich relevante Instanz ist das zuständige Gesundheitsamt. Unter diesem Link kann man seine Postleitzahl eingeben und erfährt, wo die zuständige Stelle ist und wie sie zu erreichen ist.

Dieser Beitrag wird fortlaufend aktualisiert.104 – Air Jordan 4 Laser Black kaufen kannst – Jordan Legacy 312 Storm Blue – AQ4160 | nike dunk high cargo khaki white

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Laura BeckerRedakteurin

Nach der Lehre zur Pferdewirtin „Klassische Reitausbildung“ und Coach für Longier- und Reitabzeichen Studium der Germanistik. Anschließend Volontariat beim St.GEORG. Mutter von zwei Söhnen, verantwortet alle Themen rund um die Berufsreiterei. Auch Tipps und Hilfen in punkto Pferde- und Reiterausbildung sowie Recherchen rund ums Pferd gehören zu ihrem Aufgabenbereich.

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  1. Heike Klatt

    Ich lege da noch eine Schippe drauf… An der Deutsch/ Schweizer- Grenze gibt es sehr viele Schweizer, die ihr Pferd in einem Deutschen Stall stehen haben. Durch die Grenzschließungen sind sie nun nicht mehr in der Lage zu ihrem Pferd zu kommen, geschweige es zu versorgen. In Mietställen findet sich evtl. noch jemand, die das übernehmen könnte. In Selbstversorgerställen ist das schlicht aussichtslos…. An wen könnte man sich denn in einem solchen Fall wenden.

  2. Norddeich

    Kinder übertragen Covid19 offenbar besonders häufig ohne Symptome zu haben. Deswegen sind ja auch die Schulen und Kitas dicht.
    Die Inkubation beträgt etwa eine Woche. Solange dauert es also, bis ein Erwachsener merkt, dass seine Kinder ihn angesteckt haben.

    Und jetzt mal Butter bei die Fische: Wie viele Pferdeleute haben Kinder? Wie hoch ist der Anteil von Kindern und Jugendlichen auf den Höfen?

    Wäre es nicht sinnvoller, die Ställe nach Möglichkeit gleich auf Notversorgung umzustellen?

  3. christa

    Hallo Heike: Als Selbstversorger MUSS man doch sowieso einen Plan B haben! Was, wenn man sich das Bein bricht? Es kann schließlich immer was passieren, was die Pferdeversorgung zeitweise von eben auf gleich unmöglich macht. Bevor ich sowas nicht geklärt hätte, würde ich mich auf das Abenteuer Sebstversorgung gar nicht einlassen….

    • Alexandra

      Hallo Christa, grundsätzlich stimme ich zu. Ich bin Selbstversorger und habe mindestens drei Menschen in der Notfall-Pipeline, falls ich tatsächlich mal längere Zeit ausfallen sollte. Diese Menschen wären allerdings ebenfalls von Ausgangssperren oder sogar (m)einer Quarantäne betroffen, da sie zu meinem direkten Umfeld gehören und sich schon alleine auf Grund der Wohnsituation ein zeitweiliger direkter Kontakt nicht vermeiden lässt…

  4. Tanja

    Ich müsste auf jeden Fall auch im Falle einer Quarantäne zu meinen Ponys. Ich fahre mit dem Auto und meine Koppel liegt in Alleinlage sodass ich dort garantiert niemanden treffe. Falls sich dort doch jemand hinverirrt sind mind. 25m Abstand ohne Probleme machbar. Ich meine wenn mir das Amt nen Helfer bezahlt bleibe ich auch gerne zu Hause. Ansonsten kann mir keiner sagen das ich meine Tiere verhungern lassen soll?!

  5. Heidi

    Ich finde nirgendwo was ich als Selbstversorger machen kann. Auch bei mir ist mein direktes Umfeld mein Notfallplan bei Beinbruch, aber was wenn wir unter Quarantäne gestellt werden??? Ich habe einen kleinen eigenen Stall nur mit meinen eigenen Pferden. Ist es denn möglich im Fall der Fälle 14 Tage im Stall in Quarantäne zu gehen? Der Hof ist komplett umzäunt und keine Fremdperson muss auf den Hof… Weiß irgendwer wie das geregelt ist?

    • Gisela

      Mein Mann und ich sind in ähnlicher Situation: Wir haben als Selbstversorger 4 teils aus Vernachlässigung stammende Pferde, die teilweise auch regelmäßig Medizin oder besondere Haltung (kein Gras, trockenen Boden o.ä.) benötigen. Mein Mann und ich sind beide in der Hochrisikogruppe mit Herz bzw. Lungenerkrankungen, die uns im üblichen Alltag aber nicht stören. Da wir erst vor kürzerer Zeit einige hundert km von unserem bisherigen Umfeld mit Freundeskreis weggezogen sind, um die Pferde aufnehmen zu können, haben wir hier noch praktisch kein soziales Umfeld, das mit Pferden – geschweige denn schwierigen- umgehen kann. Mein Mann und ich sind bisher unsere gegenseitige Vertretung, meine Mutter (selbst 80), kann bei den Medizingaben unterstützen, aber keine Pferde mehr führen oder bewegen.

      Wohin können wir uns wenden, sollten mein Mann und ich gleichzeitig schwerwiegend erkranken, damit unsere Tiere nicht verhungern? Gibt es die Möglichkeit in so einem Notfall irgendwoher einen Betriebshelfer zu bekommen (auch wenn wir faktisch unter Hobbypferdehaltung laufen)?


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