Das neue Jahr bringt neue Regelungen – das erwartet uns 2019

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Featurebild Dopingprobe

Symbolbild (© Julia Rau)

Neues Jahr, neues Glück – und viele Veränderungen hinsichtlich nationaler sowie internationaler Regelungen. Ein kurzer Überblick darüber, was das Jahr 2019 dem Pferdesportler und -züchter so bringt.

Änderungen im Bereich der Anti-Doping- und Medikamentenkontroll-Regeln

Bezüglich der Anti-Doping- und Medikamentenkontroll-Regeln (ADMR) gelten seit dem 1. Januar 2019 diverse Neuerungen. Als Grundlage dafür gelten Empfehlungen der ADMR-List-Group, eine Gruppe bestehend aus verschiedenen Experten, wie Tierärzten, Pharmakologen und Biochemikern. Hier ein Blick auf die „Do’s & Dont’s“ für den Turnierstart 2019:

Ab sofort erlaubt

Ab 2019 steht Reiskeimöl nicht mehr auf der Verbotsliste der ADMR. Die vorherige Karenzzeit von 48 Stunden ist somit nicht mehr relevant, da Reiskeimöl nun als ADMR-konform eingestuft wird. Hintergrund: Bisher konnte keine wissenschaftliche Studie beweisen, dass das in Reiskeimöl enthaltene Gamma-Oryzanol eine anabole Wirkung entfaltet.

Eine Karenzzeit von 48 Stunden betraf bisher nicht nur Reiskeimöl, sondern ebenso Methylsulfonylmethan, kurz MSM. Auch hier gibt es eine Neuerung: Das gelenkstoffwechselfördernde Futtermittel auf Schwefelbasis wird von den Verbotslisten entfernt und ist nun ADMR-konform.

Auch Präparate, die den Wirkstoff Cyclosporin A oder Ciclosporin enthalten werden ab 2019 als Ausnahme eingestuft. In der Regel werden Präparate, die Cyclosporin A enthalten, in Form von Salben oder Implantaten am Auge des Pferdes verwendet. Der Wirkstoff kommt unter anderem in der Transplantationsmedizin zum Einsatz, wo es die Abstoßung fremden Gewebes verhindert.

Ein weiterer Wirkstoff, der seit dem Jahreswechsel ADMR-konform ist, ist Phoxim. Phoxim wird gewöhnlich als Präparat gegen Milbenbefall verordnet. Phoxim wird nun als Ausnahme festgelegt, weshalb die bisherige Karenzzeit von acht Tagen unwirksam wird.

Ab sofort verboten

In der Regel sind Pferde mit ausreichend Kobalt, einem Bestandteil von Vitamin B12, versorgt. Daher ist das Zufüttern nur selten erforderlich. Zudem birgt das ergänzende Füttern mit reinem Kobalt ein hohes Risiko aufgrund giftiger Wirkung und einer hohen Missbrauchsgefahr, da es zur Steigerung der Sauerstoffaufnahmekapazität führt. Somit wird Kobalt zum Jahreswechsel als Dopingsubstanz definiert. Ab 2019 gelten Grenzwerte für Kobalt im Urin und Blutplasma. Im australischen Galopprennsport sorgten 2015 mehrfach mit Kobalt gedopte Pferde für Schlagzeilen.

Medikamente, die den Wirkstoff Pergolid enthalten, werden von nun an als Dopingsubstanzen eingeordnet. Grund dafür ist, dass Pergolid in den Hormonhaushalt des Pferdes eingreift. Pergolid wird bei Cushing-Patienten eingesetzt. Pferde, die eine dauerhafte Therapie mit einem Präparat das Pergolid enthält, benötigen, dürfen somit nicht mehr auf Turnieren starten.

Weiterhin verboten, aber nun auch explizit als verbotene Substanz eingeordnet, ist Clodronsäure. Sie war bisher nicht explizit in den ADMR-Listen erfasst, ist aber weiterhin im Wettbewerb verboten und wurde jetzt in Liste II aufgenommen. Das heißt, außerhalb des Wettkampfes darf die Substanz zur Behandlung verwendet werden. Es muss aber eine ausreichend lange Zeit gewartet werden, bis das Pferd wieder an einem Turnier teilnehmen darf. Hier ist immer eine Absprache mit dem behandelnden Tierarzt notwendig. Da es bisher noch keine wissenschaftlichen Studien zur Clodronsäure gibt, kann noch keine Karenzzeit angegeben werden. Aktuell wird daran geforscht. Der Wirkstoff kommt unter anderem bei der Therapie von Hufrollenentzündungen zum Einsatz.

Auch der Wirkstoff Polyacrylamidhydrogelen, kurz PAAG, gilt nun als explizit verboten. Bei PAAG handelt es sich um eine Kunststoffverbindung, die an das Gelenk des Pferde appliziert wird. Diese Methode wird häufig bei Gelenksarthrosen gewählt, die durch vorherige Therapiemöglichkeiten keine Besserungen zeigten.

Zudem gelten Baldrian und Valerensäure von nun an als verbotene Substanzen. Die beruhigende Wirkung, die Baldrian und dem darin enthaltenem Wirkstoff Valerensäure nachgesagt werden, sind Grund dafür. Empfohlen wird eine Karenzzeit von mindestens 48 Stunden.

Doping: Auch Reiter künftig unter Beobachtung

Soviel zu verbotenen und erlaubten Wirkstoffen für Pferde. Doch auch für Reiter gilt Obacht. Bisher galt das Human-Anti-Doping-Regelwerk nur bei internationalen Turnieren, dies könnte sich eventuell ab 2019 ändern. Ein Fall am Rande der Deutschen Meisterschaften in Balve hat die Diskussion ins Rollen gebracht. Dort wurde ein Reiter positiv auf einen Kokain-Metaboliten sowie Amphetamin getestet. Laut der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) müssen Teilnehmer von internationalen Turnieren (auch in Deutschland) jederzeit damit rechnen, getestet zu werden. National käme dies bislang durch die Leistungsprüfungsordnung (LPO) nicht zur Anwendung, allerdings zeigen das Vorkommnis in Balve sowie andere internationale Fälle, dass es Anlass dazu gibt, das Thema Human-Doping im Pferdesport stärker in den Fokus zu nehmen. Die FN will das nationale Reglement schnell aktualisieren.
Man darf also gespannt sein, ob es im neuen Jahr zu verstärkten Kontrollen kommt.

Internationale Änderungen

2018 war ein turbulentes und ereignisreiches Jahr für den Reitsport. Das organisatorische Debakel bei den Weltreiterspielen in Tryon, wo unter anderem der Distanzritt abgebrochen und die Dressur-Kür abgesagt werden mussten, sorgte nicht nur für Negativschlagzeilen, sondern auch dafür, dass es 2022 keine Weltreiterspiele gibt, sondern die Weltmeisterschaften wieder einzeln ausgeschrieben werden. Einzig Dressur und Paradressur werden auch zukünftig gemeinsam ausgerichtet.

Neues innerhalb der Sportdisziplinen ab 2019

Vielseitigkeit 

Von den olympischen Disziplinen wurden insbesondere für die Vielseitigkeit gravierende Neuerungen festgelegt. So bekommen alle Prüfungskategorien einen Stern mehr, sodass es nun insgesamt fünf Sterne gibt. Fünf-Sterne-Events sind die Klassiker Badminton, Burghley, Lexington, Adelaide, Pau und Luhmühlen. Zudem wurde eine Eingangsstufe mit nur einem Stern geschaffen. Olympia gilt von nun an als Sonderkategorie und wird mit verkürzter Dressuraufgabe und geringeren Geländeanforderungen durchgeführt. Die Sanktionen für ungebührlichen Peitschengebrauch wurden hingegen verschärft und auch eine „Blutregel“ gilt von nun an bei Geländeprüfungen. Blut am Pferd bedeutet jedoch keinen direkten Ausschluss, wenn beispielsweise nachgewiesen kann, dass das Pferd sich offensichtlich auf die Lippe oder Zunge gebissen hat. Eine Verwarnung gibt es trotzdem.

Große Diskussionen wird vermutlich die Strafe für „Missing a flag“ nach sich ziehen. Überwindet ein Pferd das Hindernis nicht deutlich zwischen beiden Flaggen, gibt es von nun an statt 50 nur noch 15 Strafpunkten. Definiert wird das erfolgreiche Überwinden eines Hindernisses wie folgt: Das Pferd muss die Dimension des Hindernisses springen, der größte Teil des Körpers muss zwischen den Flaggen bleiben – bleibt eventuell eine Hüfte oder eine Schulter nicht zwischen den Flaggen so gilt das Hindernis trotzdem als gesprungen.

Dressur

Das Richtverfahren bei der Dressur soll schematisiert werden, um willkürliche oder nicht nachvollziehbare Urteile zu vermeiden. Somit soll ein Idealbild jeder Lektion definiert werden, genauso wie Abweichungen, die die Note drücken können. Nun sind die nationalen Verbände dazu aufgerufen, diesen Vorschlag zu kommentieren.

Springen

Beim Springreglement ändert sich nicht viel. Einzig Verbesserungen am Online-Einladungssystem sollen vorgenommen werden. So sollen Reiter, die auf hinteren Positionen der Weltrangliste stehen, mehrere Wunschturniere eingeben können. Anschließend teil der Computer vor dem Meldeschluss mit, was möglich ist.
Weiterhin gilt, dass die FN einem Auslandsstart zustimmen muss.

Distanzreiten

Distanzreiten ist nach wie vor ein heikles Thema, das viel diskutiert wird. Trotzdem hat sich die FEI noch nicht zu drastischen Maßnahmen durchringen können. Durchgewunken wurde nun jedoch eine Satzungsänderung, die es erlaubt, eine Disziplin auszuschließen, wenn sie immer wieder gegen das Wohlergehen des Pferdes verstößt. Da das gesamte FEI-Endurance-Komitee nach Tryon suspendiert wurde, werden nun von einem temporären Komitee neue Regeln erarbeitet, die ab 2020 in Kraft treten. In der Zwischenzeit gibt es aus den Vereinigten Arabischen Emiraten schon wieder eine Meldung von einem Distanzritt, der ein Pferd sein Leben gekostet hat, und bei dem diverse weitere Regelverstöße nicht geahndet wurden.

Reining

Ähnlich wie Endurance sorgt auch das Thema Reining für Ärger. Erst kürzlich kündigte die FEI die Zusammenarbeit mit den beiden wichtigsten US-Reining-Verbänden auf. Die beiden Verbände hielten sich nicht an das Mindestalter der Pferde oder Regeln hinsichtlich des Dopings und der Kontrolle durch Stewards, hieß es von FEI-Seite.

Voltigieren

Die FEI bemüht sich, das Voltigieren in das Programm der Olympischen Jugendspiele mit aufnehmen zu lassen. Gleichzeitig ist jedoch auch von der Teilnahme an den „richtigen“ Olympischen Spielen die Rede. Dies könnte jedoch heikel werden. Denn: Sollte das Voltigieren aufgenommen werden, könnte dies das Ausscheiden für eine andere Pferdesportart bedeuten.

Der Nervenschnitt

Einen Nervenschnitt nachzuweisen hat sich bisher als schwierig erwiesen, dies kann sich nun durch einen mechanischen Test ändern. Bei diesem Test soll mithilfe von Luftdruck ein Nervenschnitt sicher erkennbar sein. Die Chance für ein falsches Ergebnis soll bei 1:10 Millionen liegen und bietet somit eine kaum vorhandene Fehlerquote. Der neue Test soll bei den FEI-Distanzritten 2019 angewendet werden. Pferde mit Nervenschnitt haben ein erheblich größeres Risiko für Beinbrüche. Und sogenannte Ermüdungsbrüche, die unter Tiermedizinern als Indikatoren für einen Nervenschnitt gelten, häufen sich insbesondere im Distanzsport.

Zucht: Ohne Brandabzeichen ab 2019

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Seit dem 1. Januar 2019 ist der Schenkelbrand vorerst Geschichte. Laut Dr. Klaus Miesner, FN-Geschäftsführer im Bereich Zucht, warnt: „Ich kann nur jedem raten, das Brenneisen ab 1. Januar 2019 nicht mehr anzufassen.“ Grund hierfür ist die fehlende Betäubung. Der Heißbrand darf nur nach vorheriger lokaler Betäubung durchgeführt werden – so will es das Tierschutzgesetz. Die Pferdewelt zweifelt an der Neuerung, denn die Kennzeichnung mittels Transponderchips ist störanfällig und nicht immer zuverlässig. Trotzdem wird der Tradition des Schenkelbrands nun ein Ende gesetzt, da es aktuell kein für Pferde zulässiges lokales Betäubungsmittel für Anwendungen auf der Haut gibt. Die Diskussion ist nicht neu – 2012 hatte der Bundestag in einer Plenarsitzung beschlossen, dass der Schenkelbrand bei Pferden bleibt. In dem damaligen Gesetzesentwurf wurde der Schenkelbrand jedoch nur als Kennzeichnungsmethode bis Ende 2018 zugelassen. Ab 2019 kommt ein Schenkelbrand nur mit lokaler Schmerzausschaltung infrage, da es bis zum jetzigen Zeitpunkt jedoch kein zulässiges lokales Betäubungsmittel gibt, wird der Tradition vorerst ein Ende gesetzt.

Auch die neue Zuchtverbandsordnung 2019 hat einige Änderungen im Vergleich zu den Vorjahren aufgenommen:

Gentests

Ab dem neuen Jahr ist es verpflichtend, Reitpferde-Hengste, die in Hengstbuch I oder Hengstbuch II gelistet sind, auf das Warmblood Fragile Foal Syndrome zu testen. Dies wird mithilfe eines Gentests untersucht, die Ergebnisse werden anschließend in einer Datenbank dokumentiert und auf der Website des jeweiligen Zuchtverbandes veröffentlicht. Einfluss auf die Eintragung der Hengste, hat das Ergebnis des Tests jedoch nicht.

Weitere Gentests, die ab dem Jahr 2019 verpflichtend sind:

·      Cerebelläre Abiotrophie beim Deutschen Reitpony und Kleinen Deutschen Reitpferd

·      Polysaccharid Speicher Myopathie beim New Forest Pony

·      Fohlen-Immundefekt-Syndrom beim Dales Pony

·      Caroli-Leberfibrose bei Freibergern

·      Hoof Wall Separation Disease beim Connemara Pony

Auch in diesen Fällen hat das Testergebnis keinen Einfluss auf die Eintragung der Hengste in Hengstbuch I.

Tierzuchtbescheinigung

Seit dem 1. November gilt eine neue EU-Tierzuchtverordnung, diese wirkt sich natürlich auf die ZVO aus, so dass ab 2019 ein Muster für eine Tierzuchtbescheinigung für Zuchtmaterial vorgeschrieben wird. Das besagte Formular muss ab 2019 für das Zuchtmaterial, wie Sperma und Embryo verwendet werden. Ausgefüllt wird das Formular vom Zuchtverband und anschließend an die jeweilige Besamungsstation geschickt.

Fohleneintragung im Zuchtbuch

Ab 2019 werden alle Fohlen im Jahr ihrer Geburt im Fohlenbuch eingetragen. Bisher war eine Eintragung in das jeweilige Hengst- oder Stutbuch frühestens im dritten Lebensjahr üblich. Eine Eintragung in das Fohlenbuch ist jedoch nur möglich, wenn mindestens ein Elternteil in der Hauptabteilung der Rasse eingetragen ist.

Neue Altersdefinition

Ab dem Zuchtjahr 2019 wird für das Zuchtjahr sowie für das Eintragungsjahr das Kalenderjahr herangezogen. Bisher waren Pferde, die im Zeitraum von 1. November bis 31. Dezember geboren wurden, dem folgendem Jahr und nicht dem aktuellen Kalenderjahr zugeordnet. Eine Ausnahme gilt bisher noch für Pferde, die im November oder Dezember 2018 geboren wurden. Diese gehören dem darauffolgenden Zuchtjahr 2019 an. Dies ist jedoch lediglich eine Übergangsregelung, von nun an gilt nur noch das Kalenderjahr als Zuchtjahr.Yeezys – Jordans, Musee-jacquemart-andre News, Jordan Essentials Statement Hoodie – release dates & nike. | men’s jordan upcoming releases

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