Ende Februar wurde bekannt, dass auf einem Turnier in Dallgow im Havelland eine Berufsreiterin ihrem Pferd die Zunge am Gebiss festgebunden hat. Der Fall ging an die Potsdamer Staatsanwaltschaft, die der Reiterin nun eine Geldstrafe auferlegt, allerdings von einer Anklage abgesehen hat.
Bei der Gebisskontrolle war die Reiterin aufgeflogen. Sie wurde zweimal angezeigt, zum einen beim Landesverband Pferdesport Berlin-Brandenburg (LPBB) wegen Manipulation, zum anderen bei der Polizei wegen des Verdachts auf Tierquälerei. Im April nahm dann die Staatsanwaltschaft Potsdam die Ermittlungen auf, um zu klären, ob der Vorwurf einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz gerechtfertigt ist.
Nun erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam, Nils Delius, gegenüber der Märkischen Onlinezeitung (MOZ), dass das Verfahren mit Zustimmung aller Parteien gegen Auflagen eingestellt wurde. Delius erklärt, die Staatsanwaltschaft habe sich zu diesem Schritt entschlossen, da aus ihrer Sicht im Falle jener Berufsreiterin „keine Schwere der Schuld“ vorliege. Zwar habe sie sich sehr wohl etwas zu Schulden kommen lassen. Diese Schuld sei aber nicht so groß, so dass eine Geldstrafe ausrechend sei. Wie hoch diese Geldstrafe ist, wollte er nicht verraten. Wenn die Reiterin gezahlt hat, ist der Fall erledigt. Sie gilt nicht als vorbestraft. Das wäre nur der Fall, wenn die Geldstrafe über 90 Tagessätzen liegen würde.
Auch mit der Reiterin hatte die MOZ kurz sprechen können. Ja, sie sei „definitiv“ zufrieden mit dem Urteil. Auch führte sie aus: „Mir werden Sachen unterstellt, zu denen es keine Beweise gibt.“ Dass sie dennoch zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, wollte sie nicht kommentieren. Es steht außer Frage, dass die Reiterin die Zunge ihres Pferdes am Gebiss festegbunden hat. Das habe sie in einer Stellungnahme ihres Anwalts selbst eingeräumt, betont die MOZ. Ihr Argument dabei: In anderen Pferdesportarten sie das Festbinden der Zunge auch gestattet.
Noch nicht ausgestanden ist für die Reiterin die Auseinandersetzung mit der Landeskommission. Diese hatte die Reiterin nämlich schon Ende April zu einer sechsmonatigen Sperre und 250 Euro Geldstrafe verurteilt. Dagegen hat der Anwalt der Ausbilderin aus Barnim Widerspruch eingelegt. Der Fall liegt nun beim Schiedsgericht.cheap air jordan 1 mid | cheap air jordans 1 low
Ist ja wieder eine Klatsche ins Gesicht für den Tierschutz
Über dieses Urteil kann ich nur den Kopf schütteln. „Es würde keine Schwere der Schuld“ vorliegen. Was muss man seinem Pferd denn antun, dass eine Schwere der Schuld vorliegt? Wo fängt denn im Gesetzt Tierquälerei an? Wenn ich meinem Pferd etwas antue, wonach ich es dann nur noch einschläfern kann?
Ich kann die Gesetzgebung und die zuständige Staatsanwaltschaft an der Stelle nicht verstehen. Es handelt sich bei der Beschuldigten um eine Ausbildern, also eine Frau mit dem entsprechenden Wissen und der entsprechenden Ausbildung, um mit den (ihr anvertrauten) Pferden artgerecht umzugehen sowie mit einer Vorbildfunktion für andere. Und genau dieser Frau bietet man einen „Deal“ an, so dass sie nachher nicht vorbestraft ist und ihre Methoden weiter anwenden kann? Reue zeigte sie ja wohl nicht.
Ich persönlich finde das unverantwortlich und einmal mehr ein Grund dafür, darüber nachzudenken, warum Tiere vor dem Gesetz als Sachen behandelt werden. Sachen (wie ein Auto) haben keine Gefühle und empfinden keine Schmerzen, wenn man sie schlecht behandelt – Tiere schon!!!
ich verstehe nicht, warum sie nicht eine Turniersperre auf Lebenszeit bekommt. Das ist in meinen Augen das einzige MIttel, um andere abzuschrecken. So lange sie immer weitermachen dürfen und NUR eine Geldstrafe bekommen (zudem eine sehr niedrige), werden die Tiere weiter gequält.
Wer so emotionslos und kalt mit anderen Lebewesen umgeht, sollte ein lebenslanges Tierhaltungsverbot bekommen. Wahrscheinlich muss ihr erst ein Tier auf Turnier tot unterm Sattel wegkippen, bis was passiert. Das ist unglaublich -.-*
[…] St-Georg & […]
Der Name dieser „Ausbilderin“ besser Tierquälerin sollte weit bekannt gemacht werden, damit wirklich kein Pferdebesitzer auf sie herein fällt. Pferde können sich nicht wehren und leiden stumm…aber das scheint
die Rechtssprechung nicht zu interessieren.
Ich bin selbst Pferdebesitzerin und hätte gedacht diese Zeiten, so mit Pferden umzugehen wäre lange vorbei.
1 minute googeln: „Demnach soll bei der Gebisskontrolle aufgefallen sein, dass bei dem Pferd der Reiterin Franziska E., die laut MOZ nach ihrer Ausbildung zur Pferdewirtin als Bereiterin und Trainerin auf einem Reiterhof in Barnim arbeitet, die Zunge mit einer Schnur am Gebiss festgebunden wurde“
[…] Bron: St-Georg […]
Für so eine Tierquälerei ist eine Geldstrafe viel zu gering. Es müsste viel härter bestraft werden
wenn Leute die wehrlose Kreatur missbrauchen um ihren sportlichen Ehrgeiz zu befriedigen !