Rund vier Jahre seit Beginn der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat es gedauert, nun wurde eine Einigung erzielt im Prozess gegen die ehemalige Führungsspitze des Landgestüts Warendorf.
Die ehemalige Leiterin des Landgestüts Warendorf, ihr Stellvertreter und der oberste Bereiter waren der unzulässigen Vorteilsannahme beschuldigt worden. Die Ermittlungen haben Jahre in Anspruch genommen, während derer zunächst eine Interimsleitung die Geschicke des Landgestüts Warendorf in die Hand genommen hatte, ehe letztlich Kristina Ankerhold eingesetzt wurde.
Vor rund einem Jahr waren die drei Angeklagten schuldig gesprochen und schon einmal zu Geldbußen verurteilt worden. Sie legten jedoch Berufung gegen das Urteil ein.
Heute meldet nun die örtliche Lokalzeitung „Die Glocke„, dass man im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Münster eine Einigung erzielt hat. Die drei Angeklagten müssen 2500, 2000 und 1500 Euro an die Gerichtskasse zahlen. Das Verfahren wird dafür endgültig eingestellt und die drei gelten nicht als vorbestraft. Das Ganze hat laut „Glocke“ nur wenige Minuten gedauert.
Es handelt sich bei dem Ausgang nicht um einen Freispruch, eher eine Art Vergleich. Gemäß Strafprozessordnung ist dies zulässig, sofern beide Parteien zustimmen und unter anderem „die Schwere der Schuld nicht entgegensteht“.womens air jordan 6 barely rose dh9696 100 release date | cheapest air jordan 11
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