Entscheidung des FEI-Tribunals im Dopingfall Katarzyna Milczarek

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(© FEI)

Bei den Weltmeisterschaften der Dressurreiter in Herning 2022 war die Polin Katarzyna Milczarek getestet und in der Probe verbotene Substanzen gefunden worden. Nun hat das FEI-Tribunal seine Entscheidung in der Sache bekannt gegeben.

Die polnische Dressurreiterin Katarzyna Milczarek (58) war mit dem Lusitano Guapo bei den Weltmeisterschaften in Herning 2022 am Start gewesen. Sie schieden allerdings im Grand Prix aus, weil Guapo nicht klar ging. Katarzyna Milczarek musste dann in die Dopingkontrolle. Dabei stellte sich heraus, dass die Reiterin anabol androgene Steroidhormone (AAS) im Organismus hatte.

Die Reiterin wurde über den positiven Befund informiert und war seit dem 27. September 2022 vorläufig gesperrt.

Zum Hintergrund

AAS, besser bekannt als Anabolika, wirken ähnlich wie das männliche Sexualhormon Testosteron. Sie fördern den Muskelaufbau ebenso wie die Entwicklung männlicher Geschlechtsmerkmale. Kazarzyna Milczareks Erklärung des positiven Ergebnisses war die Einnahme eines Medikaments gegen Beschwerden während der Wechseljahre.

Allerdings stellte sich bei der Überprüfung durch die FEI heraus, dass die Reiterin keine offizielle Ausnahmegenehmigung hatte. Die „Therapeutic Use Exemption“ (TUE) ist im Anti-Doping-Reglement vorgesehen für den Fall, dass jemand eine chronische Krankheit hat und eine Dauermedikation benötigt.

Milczarek beantragte eine rückwirkende TUE. Das ist laut Regelwerk erlaubt, muss aber von einer Kommission anerkannt werden. Diese Anerkennung wurde jedoch verweigert, weil „die Verwendung von DHEA zur Behandlung von postmenopausalen Symptomen als Ersatz für ein herkömmliches Hormon nicht ausreichend medizinisch begründet wurde“. Daher wurde Milczarek keine nachträgliche TUE ausgestellt.

Bereits verbüßte Strafe

Die Angelegenheit wurde dem FEI Tribunal überstellt, das unter Berücksichtigung der Aussagen der Reiterin nun zu der Entscheidung gekommen ist, sie für 16 Monate zu sperren. Da die vorläufige Sperre angerechnet wird, endete ihre Strafe am 26. Januar 2024.

Die Entscheidung des FEI Tribinals ist endgültig. Beide Parteien, also FEI und Katarzyna Milczarek, haben aber noch die Möglichkeit, den Fall vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS zu bringen. Dafür haben sie 21 Tage ab Erhalt des schriftlichen Urteils Zeit.

Die Reiterin war Mitte Februar bereits wieder bei einem CDI3* in Polen am Start.

Das gesamte Urteil finden Sie hier.

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Dominique WehrmannRedakteurin

Studierte Politologin, seit 2006 bei St.GEORG. Als Jugendliche Dressurtraining bei Hans-Georg Gerlach, Michael Settertobulte und Reitmeister Hubertus Schmidt und das auf einem selbstgezüchteten Pferd. Verantwortet die Bereiche Spitzensport und Pferdezucht. Im Presseteam des CHIO Aachen und der Pferdemesse Equitana, hat für den NDR im Fernsehen kommentiert.

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