Am 16. September hat der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung darüber abgestimmt, ob man die Liste der verbotenen Substanzen der des Weltreiterverbands FEI anschließen solle. Das wurde einstimmig abgelehnt.
Es wird also zumindest vorerst keine Angleichung an das internationale Reglement geben. Die FEI fordert seit 2012 von allen 132 Mitgliedsverbänden, die FEI-Verbotsliste (Equine Prohibited Substances List, EPSL) auch für den nationalen Turniersport zu übernehmen. Bis auf Deutschland, Frankreich und USA sind bislang alle nationalen Föderationen dem Auftrag der FEI gefolgt. Die FN bzw. der Beirat Sport, beschloss im Dezember 2013 eine erneute Überprüfung ihrer aktuellen Verbotslisten, die in den Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln (ADMR) zusammengefasst sind. Im Kern sollte überlegt werden, ob die Angleichung der Listen befürwortet werden kann. Sowohl die FN als auch die FEI differenzieren in ihren Listen zwischen Doping und verbotener Medikation, haben jedoch eine andere Systematik und enthalten zum Teil andere Substanzen und Nachweisgrenzen.
Die Mitglieds- und Anschlussverbände im Beirat Sport haben sich mit ihren Tierärzten und Fachgremien seit einem Dreivierteljahr beraten. FN-Präsident Breido Graf zu Rantzau erläuterte: In der heutigen Sitzung des Beirats Sports wurde die komplexe Thematik der Listenangleichung sehr gründlich erörtert. Es zeigte sich, dass die tiermedizinischen, pharmakologischen und rechtlichen Aspekte weiterer Diskussion bedürfen. Deshalb wurde entschieden, die Anpassung der nationalen Medikationsregeln an die FEI-Liste vorerst nicht vorzunehmen.
Der Beirat Sport beschloss, eine Arbeitsgruppe mit der weiteren Prüfung der Argumente für und gegen die Listenanpassung zu beauftragen.
Dazu gibt es ein Statement der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz:
Die Tierärztliche Vereinigung fur Tierschutz e.V., ein Zusammenschluss von Tierärzten, die sich fur eine fachlich fundierte Verbesserung des Tierschutzes engagieren, warnt davor, die strengen deutschen Vorschriften aufzugeben. Ein mit Medikamenten behandeltes Pferd ist vom Grundsatz her ein krankes Pferd, sonst gibt es fur eine Behandlung keinen Grund. Und ein krankes Pferd darf nicht an einem Wettkampf teilnehmen. Eine solche Teilnahme schadet dem Wohlbefinden des Pferdes und widerspricht den rechtlichen Vorgaben des Deutschen Tierschutzgesetzes. Die Verbandsregelungen der FN durfen nicht im Gegensatz zu den gesetzlichen Vorgaben stehen“, kritisiert Andreas Franzky, Vorsitzender des Arbeitskreises Pferde der TVT. Verstöße gegen das deutsche Arzneimittelrecht sind bei einer Lockerung der Anti-Doping- und Medikamentenkontroll-Regeln abzusehen. Die geplante Änderung betrifft eine Vielzahl von Arzneimitteln. Neben Schmerzmitteln, Beruhigungsmitteln oder Arzneimitteln, die in den Hormonhaushalt eingreifen, wäre auch die prophylaktische Anwendung von Antibiotika im internationalen Pferdesport erlaubt. Gerade vor dem Hintergrund der Debatte uber eine zunehmende Resistenzgefahr fur den Menschen wäre ein Anreiz von Antibiotikagaben im Pferdesport das vollkommen falsche Signal. Wenn der Tierschutz nicht mehr oberste Priorität hat und eine medikamentöse Leistungsbeeinflussungen der Pferde faktisch legalisiert wird, hätte das sicherlich auch negative Auswirkungen auf die gesellschaftliche Akzeptanz des Pferdesportes in Deutschland, warnt Franzky. Die geplante Anpassung der nationalen Medikamentenregelungen an die internationalen Vorgaben dient in erster Linie den wirtschaftlichen Interessen einiger weniger Reiterinnen und Reiter, so Franzky. Die TVT teilt die Auffassung der Bundestierärztekammer e.V., des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte e.V. und der Gesellschaft fur Pferdemedizin e.V. und appelliert an die Verantwortlichen in den nationalen und internationalen Pferdesportgremien, der geplanten Änderung der Anti-Doping- und Medikamentenkontroll-Regeln zum Schutz der Pferde und zum Wohle des Pferdesports nicht zuzustimmen.cheap air jordan 1 mid | air jordan 1 retro university blue release date
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