Ein noch nie dagewesenes Urteil hat der Weltreiterverband FEI im Fall des UAE-Distanzreiters Sh Abdul Aziz Bin Faisal Al Qasimi gefällt.
Dem Reiter werden gleich mehrere Vergehen vorgeworfen, die zum Tod seines Pferdes Castlebar Contraband beim CEI* in Fontainebleau 2016 führten. Das Pferd hatte bei dem Distanzritt einen offenen Bruch des Vorderbeins erlitten und musste eingeschläfert werden. Es wurden Blutproben von dem toten Pferd genommen, die eine Substanz Xylazine enthielten.
Xylazine wird vom Körper schnell ausgeschieden und ist bei der FEI als „Verbotene Medikation“ geführt. Es handelt sich dabei um ein Mittel, das betäubend, schmerzstillend und entspannend auf die Muskulatur wirkt. Im Wettkampf ist es verboten. Im Distanzsport wird es eingesetzt, um die Herzfrequenz abzusenken.
Der Reiter hatte zu seiner Verteidigung angeführt, Xylazine sei vom Tierarzt vor Ort während der Euthanasie verabreicht worden. Doch der betreffende Veterinär hatte das bestritten und die FEI schenkte ihm Glauben.
Wärhend der Anhörung hatte der oberste FEI-Tierarzt, Dr. Göran �kerström, erklärt dass durch die Blockade von Nerven das Risiko für die sogenannten „fatal Injuries“, also tödliche Verletzungen erhöht, weil die „grundlegende Schutzfunktion der Sensibilität“ ausgeschaltet wird. Das gilt insbesondere für Brüche, die auf Ermüdung des Knochens zurückzuführen sind, weil die Pferde unter Einfluss der Medikamente keine Schmerzanzeichen zeigen.
Bei der Obduktion des Pferdes wurden zudem diverse Einstichstellen gefunden, die zeigen, dass das Pferd sowohl im Training als auch vor und während des Wettbewerbs wiederholt desensibilisiert worden ist. Diese Desensibilisierung habe in Kombination mit Arthrose im Fesselgelenk vorne rechts zu Stressfrakturen geführt, die schließlich die tödliche Verletzung verursacht haben.
Die FEI hat Sh Abdul Aziz Bin Faisal Al Qasimi der Tierquälerei sowie der verbotenen Medikation für schuldig befunden und ihn für 20 Jahre gesperrt – 18 Jahre wegen der Tierquälerei, zwei Jahre wegen der verbotenen Medikation. Die Sperre läuft am 27. Mai 2040 aus. Zudem muss der Reiter 17.500 Schweizer Franken Strafe zahlen und 15.000 Schweizer Franken für den Prozess.
Dr. Göran �kerström kommentierte das Urteil: „Das ist der tragische Fall eines Pferdes, das sein Leben lassen musste aufgrund von Desensibilisierung und Mikrodosierungen (Einsatz von Medikamenten in extrem niedrigen Dosierungen, so dass gewisse Nebenwirkungen ausbleiben, Anm. d. Red.). Und obwohl wir schon lange den Verdacht hatten, dass dies schon eine ganze Weile praktiziert wird, war dies der erste Fall, bei dem wir handfeste Beweise dafür hatten. Das führte zu Änderungen in unserer Obduktionspraxis, um diese forensischer zu gestalten und hat es uns ermöglicht, die Forschung und die Entwicklung des Hypersensibilitäts-Kontrollsystems zu entwickeln, das nun eingesetzt wird.“men’s jordan retro release dates | nike outlet quarry market
richtig so!
Endlich einmal eine Strafe, die diese Bezeichnung auch verdient!