2022 hatte Mareike Mimberg-Hess den damals vierjährigen San to Alati zum Titel beim Bundeschampionat der vierjährigen Hengste geritten. Die anschließende Medikationskontrolle des Hengstes war positiv, das Pferd wurde disqualifiziert, der Titel aberkannt. Nun gibt es auch eine Entscheidung bezüglich der Reiterin.
Bei der stichprobenartigen Medikationskontrolle im Rahmen der Bundeschampionate hatte die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) ein Abbauprodukt der gemäß Liste Anhang II ADMR im Turniersport verbotenen Substanz Firocoxib im Organismus von San to Alati gefunden: Decyclopropylmethylfirocoxib. Dabei handelt es sich um einen Entzündungshemmer und Schmerzstiller. Der Hengst wurde nachträglich disqualifiziert. In dem Ordnungsverfahren musste nun geklärt werden, ob die Reiterin die Schuld an dem positiven Befund trifft.
Die Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) kam zu dem Schluss, dass dem so sei und hat die Reiterin für vier Monate gesperrt. Eine Entscheidung, die nun vom Großen Schiedsgericht bestätigt wurde.
Der Fall war recht kompliziert, da San to Alati eigentlich nicht von Mareike Mimberg-Hess ausgebildet wird, sondern von Stefanie Wolf, die zum damaligen Zeitpunkt noch im Stall Hinnemann ritt. Weil Wolf sich letztes Jahr jedoch einen Beinbruch zugezogen hatte, sprang Mareike Mimberg-Hess ein. Sie ritt den Hengst sowohl beim Hannoveraner Championat am 7. August als auch beim Bundeschampionat am 3. September. Allerdings habe der Hengst nie in ihrem Stall gestanden. Das hatte sie sofort betont, nachdem der Fall öffentlich geworden war.
Das spiele aber keine Rolle, sagt FN-Justiziarin Dr. Constanze Winter: „In den Anti-Doping- und Medikamentenkontroll-Regeln ist klar geregelt, dass der Reiter eines Pferdes die verantwortliche Person ist – so auch im Falle einer positiven Kontrolle. Das gilt auch unabhängig davon, ob der Reiter selbst oder andere die Betreuung, Versorgung und Vorbereitung des Pferdes übernehmen“, so Dr. Winter.
Statement Mimberg-Hess
Mareike Mimberg-Hess sieht das anders. In einem ersten Statement sagte sie mit Nachdruck: „Ich bin unschuldig! Und ich gebe nicht auf, weil ich mir absolut nichts habe zuschulden kommen lassen!“
Sie erklärte außerdem, sie habe sich vor der Fahrt zum Bundeschampionat von Bettina Hinnemann vom Ausbildungsstall, in dem San to Alati stand, unterschreiben lassen, dass Pferd nicht mit verbotenen Substanzen behandelt wurde. Ein entsprechendes Dokument liege vor.
Mareike Mimberg-Hess hat nun noch die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen die Entscheidung des Großen Schiedsgerichts vorzugehen. Die Sperre gilt seit gestern. Das hieße also, dass Mareike Mimberg-Hess nicht am Bundeschampionat teilnehmen dürfte. Dort hat sie fünf Pferde qualifiziert. Sollte sie sich entscheiden, gegen die Entscheidung des Großen Schiedsgerichts vorzugehen, könnte sie versuchen, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, in der entschieden werden könnte, dass die Sperre für die Dauer des zivilrechtlichen Verfahrens ruht.
Wolf inzwischen selbstständig
San to Alati ist längst wieder im Beritt von Stefanie Wolf, mit der er jüngst bei den Weltmeisterschaften der jungen Dressurpferde in Ermelo am Start war, wo er das kleine Finale gewann und 14. im großen Finale wurde.
Allerdings stehen er, wie auch die anderen Berittpferde von Wolf nicht mehr im Stall Hinnemann. 15 Jahre lang war Steffi Wolf Chefbereiterin auf dem Krüsterhof der Familie Hinnemann. Anfang des Jahres machte sie sich nun in Münster selbstständig. Rund zwei Wochen später wurde der Fall San to Alati publik.
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