We angekündigt, hat die FN sich eine gute Woche nach der Bekanntgabe der Verlängerung des internationalen Veranstaltungsverbots durch den Weltverband FEI heute zusammengesetzt, um zu überlegen, wie man denn nun national mit dem Herpes-Ausbruch weiter umgehen soll.
Dazu heißt es nun von Seiten der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), man habe in Abstimmung mit den Mitglieds- und Anschlussverbänden beschlossen, dass nationale Turniere, Zuchtveranstaltungen und Lehrgänge ab 29. März wieder stattfinden dürfen. Allerdings dürfen noch bis zum 11. April keine fremden Pferde eingestallt werden oder übernachten.
Bereits als die FEI zum ersten Mal ein internationales Veranstaltungsverbot verhängt hatte, hatte die FN gesagt, dass bis zum 28. März auch alle nationalen Veranstaltungen abgesagt werden müssen. Inzwischen hat die FEI das Turnierverbot bis zum 11. April verlängert. Betroffen ist auch das Weltcup-Finale.
Wie die FN berichtet, steht man in regelmäßigem Austausch mit den Reitern, die auf Turnieren waren und nun von der FEI gesperrt wurden, um eine weitere Ausbreitung von EHV-1 zu verhindern. Laut FN geht es den meisten heimgekehrten Pferden gut. Aber einen Stall – er wird nicht genannt – gebe es noch mit „akutem Ausbruchsgeschehen“.
FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach erklärte: „Wir wissen nach heutigem Stand, dass die betroffenen Reiter*innen ihre Pferde nach der Rückkehr im Heimatstall unter Quarantäne gestellt und die notwendigen Hygienemaßnahmen ergriffen haben.“
Lauterbach weiter: „Natürlich werden wir, gerade in den Winter- und Frühlingsmonaten, immer irgendwo in Deutschland Herpes-Ausbrüche haben und nie den Zeitpunkt erreichen, an dem es keine Ausbrüche gibt. Wir haben aber keine Hinweise darauf, dass sich das Virus über die Ställe der Rückkehrer hinaus verbreitet hat. Das war das Ziel des Veranstaltungsstopps der vergangenen Wochen. Deshalb können wir es jetzt verantworten, ab dem 29. März in die Freiluft-Saison zu starten.“
Sonderbeschluss bezüglich Leistungsprüfungen
Weil ja noch bis zum 11. April keine Veranstaltungen mit Einstallung und Übernachtung stattfinden dürfen und auch keine Hengstleistungsprüfungen, haben die deutschen Pferdezuchtverbände „mit großer Mehrheit“ beschlossen, dass die Hengste auch ohne Leistungsprüfung vorläufig ins Hengstbuch I eingetragen werden können.
Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des Bereichs Zucht bei der FN, erklärt: „Die Hengstleistungsprüfungen werden von der FN als Dachverband organisiert und sind vergleichbar mit den Übernachtungsturnieren, insofern hat sich der Bereich Zucht dafür ausgesprochen gemeinschaftlich mit dem Sport verantwortungsbewusst zu agieren. Mit dem Sonderbeschluss für 2021 erhalten die Stutenbesitzer für die laufende Decksaison nun ausreichend Planungssicherheit bei der Auswahl der Hengste, nachdem die beiden Veranlagungsprüfungen und die Sportprüfung für Hengste in Elmshorn abgesagt wurden.“
Das bedeutet, die Sportprüfung für Hengste vom 6. bis 8. April in Elmshorn fällt ebenso aus wie die 14-Tage-Tests in Adelheidsdorf vom 7. bis 20. April und in Neustadt/Dosse vom 9. bis 22. April. Die Termine danach sollen wie geplant stattfinden.
Die FN betont allerdings, dass diese Regelung nur für dieses Jahr gilt, und dass die Hengste die Prüfungen nachholen müssen. Das bedeutet für die einzelnen Altersgruppen konkret folgendes, um einen vorläufigen bzw. endgültigen Eintrag ins Hengstbuch I zu bekommen:
Dreijährige gekörte Hengste (Geburtsjahr 2018): Ergebnis einer 50-tägigen Hengstleistungsprüfung 2021 beziehungsweise einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung 2021/2022 sowie einer Sportprüfung für Hengste Teil I im Frühjahr 2022
Vierjährige gekörte Hengste (Geburtsjahr 2017): Ergebnis einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (2020/2021) sowie den Sportprüfungen für Hengste (Teil I in 2021 und Teil II in 2022) beziehungsweise einer 50-tägigen Hengstleistungsprüfung 2021
Fünf- und sechsjährige gekörte Hengste (Geburtsjahr 2015/2016) mit Ergebnis aus einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung: Ein Ergebnis einer Sportprüfung für Hengste Teil II in 2021 (auch einmalig ausreichend) bzw. Qualifikation zum Bundeschampionat im Laufe des Jahres 2021 beziehungsweise ein Ergebnis einer 50-tägigen Hengstleistungsprüfung im Herbst 2021.
Auch bei den Pony-, Kleinpferde- und sonstigen Rassen wird eine vor dem 11. April geplante Hengstleistungsprüfung abgesagt. Einen Sonderbeschluss für diese Rassen gibt es nicht.air jordan 1 royal nike outlet | jordan 1 lows for cheap
0 Kommentare
Schreibe einen Kommentar