In Münster hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung getagt und einige wichtige Themen aufgegriffen, unter anderem die Abstimmung über das Touchierverbot.
Einstimmig hat der Beirat Sport im Rahmen der FN-Tagung in Münster beschlossen, dass das Touchieren am Sprung verboten wird. Eine entsprechende Änderung der Leistungsprüfungsordnung LPO wurde ebenfalls beschlossen und lautet nun beim entsprechenden § 920 LPO:
2. Einen Verstoß begeht insbesondere wer
j) ein Pferd im Rahmen einer PLS oder BV touchiert (vgl. Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 2),
eine Methode anwendet,
• bei der das Pferd vor, während oder nach der Überwindung eines Sprunges, Hindernisses oder einer sonstigen Sache mit einem Gegenstand getroffen wird, indem der Gegenstand von einer Person, einer Vorrichtung oder auf sonstige Weise angehoben, geworfen oder sonst bewegt wird. Zulässige Hilfengebung, z.B. Gertenhilfen, entsprechend der Beschreibung in den Richtlinien für Reiten und Fahren bleibt davon unberührt.
• bei der ein Pferd vorsätzlich in einen Sprung, Teile eines Hindernisses oder eine sonstige Sache hineinbewegt wird oder es dem Pferd sonst unmöglich gemacht wird, diese zu überwinden ohne daran anzuschlagen.
Die neue Regelung tritt in Kraft, sobald sie auf der FN-Website unter www.pferd-aktuell.de/bekanntmachungen veröffentlicht worden ist.
Neues Mitglied im Dressurausschuss
Die Tagung war auch Gelegenheit, einen Nachfolger für Heike Kemmer in den DOKR-Dressurausschuss zu wählen. Mannschaftsolympiasiegerin Kemmer war bis dato Mitglied im Bereich Pony- und Childrendressursport, ist aber aus Zeitgründen zurückgetreten. Ein Ersatz ist bereits gefunden. Der Fünf-Sterne-Richter Henning Lehrmann tritt an ihre Stelle.
Weiteres
Zwei neue Mitglieder gibt es auch bei den FN-Verbandsgerichten. Die Pferdefachtierärztin Dr. Tanja Steinbach und der Staatsanwalt und erfolgreiche Zweispänner-Fahrer Sebastian Warneck ersetzen Bernd Normann und Dr. Gerrit Matthiesen, die leider beide verstorben sind. Dr. Steinbach ist nun fünfte Beisitzerin in der Disziplinarkommission Süd, Warneck Mitglied im 1. Senat des Großen FN-Schiedsgerichts.
Ab 2023 tritt die Herpesimpfpflicht für Turnierpferde in Kraft. Dr. Henrike Lagershausen, die Leiterin der FN-Abteilung Veterinärmedizin, referierte dazu und konnte unter anderem die Frage beantworten, ob es denn genügend Impfstoff gebe: „Die Lager sind voll. Impfstoff ist aktuell ausreichend vorhanden.“ Aber: „Die Nachfrage ist bisher sehr schleppend“, so Dr. Lagershausen. Das ist ein Problem, denn die Grundimmunisierung müsste jetzt erfolgen. Dr. Lagershausen erklärte das Ziel der neuen Impfpflicht sei es, die Virusausscheidung in den Pferdebetrieben zu senken. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKoVet) empfiehlt den Schutz vor Herpes aus diesem Grund und dieser Empfehlung ist die FN mit der ab 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Vorschrift gefolgt.air jordan 1 factory outlet | michael kors outlet store woodbury commons
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