Nach den Vorfällen im Fünfkampf bei den Olympischen Spielen in Tokio, wo die Athletin Annika Schleu versuchte, ein verängstigtes Leihpferd über den Parcours zu zwingen, gab es ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Das wurde nun eingestellt.
Das berichtet unter anderem der SPIEGEL unter Berufung auf eine Mitteilung von Annika Schleus Anwälten. Demnach muss Annika Schleu 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Damit sei das Ermittlungsverfahren „endgültig abgeschlossen“. Die Zahlung stelle allerdings keine Schuldanerkenntnis von Schleu dar, und sie heiße auch nicht, dass man ihr tatsächlich eine Schuld habe nachweisen können. Man habe sich lediglich „in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft aus rein verfahrensökonomischen Gründen“ dafür entschieden, so vorzugehen.
Die Bilder der in Tränen aufgelösten Annika Schleu auf einem sichtlich verängstigten und überforderten Pferd gingen um die Welt. Zusätzlich brisant war, dass Schleus Trainerin, Kim Raisner, die Reiterin vor laufender Kamera und bei offenem Mikro aufforderte, das Pferd zu schlagen und ihm denn selbst die Faust gegen die Kruppe stieß. Sie wurde vom weiteren Verlauf der Spiele ausgeschlossen.
Da es im Rahmen des Modernen Fünfkampfes immer wieder Probleme beim Reiten gegeben hat, will der Weltverband UIPM den Teil mit Pferden nach Paris 2024 ganz aus dem Programm nehmen. Derzeit laufen die Beratungen, welche Sportart das Parcoursspringen ersetzen soll. Allerdings haben einige Traditionalisten unter den Athleten bereits dagegen protestiert.New Air Jordans 1 release dates | nike jordan outlet near me
Weiß man, wie es mit dem Pferd weiterging? Damals wurde kommuniziert, dass es einige (bekannte) Kaufinteressenten gab.
Enttäuschend, dass Frau Schleu so billig davonkommt…!
Was hat das mit Frau Schleu zu tun?
Ihr habt alle keine Ahnung, ihr seid Möchtegern-Sportler. Geht lieber an die Funktionäre! Die haben das ganze zu verantworten.
Was für eine Rechtsprechung! 500 € ! Was wäre wohl passiert, wenn jemand in ein Auto im Wert mehrerer 100.000 Euro Beulen geschlagen, es mit Sporen zerkratzt und es für einige Zeit funktionsuntüchtig gemacht hätte? Dieses Urteil dokumentiert so nur, wie wenig Tierwohl und Tierschutz wirklich gilt.
Mich würde auch interessieren, wie ein Funktionär der FN reagieren würde, wenn sein eigenes Reitpferd von einem Reiter geschlagen, getrietzt und in Hindernisse gesetzt worden wäre!
Und was heißt hier: Eine Schuld konnte nicht nachgewiesen werden! Sind die Filmaufnahmen, die den indiskutablen Umgang mit dem ´Partner Pferd´ zeigen und um die ganze Welt gegangen sind, plötzlich alle verschwunden?
Einfach unglaublich! Dass jemand etwas nicht wollte und unter anderen Umständen nie gemacht hätte, das ist sicher möglich, aber ohne Schuld ist der Täter trotzdem nicht.
Und ebenso erschreckend finde ich, dass immer weniger unterschwellig suggeriert wird, der Reitsport im 5Kampf sei doch irgendwie schon akzeptabel und überhaupt eh unersetzbar. Das Argument, er könne nicht durch eine Form von Radfahren ersetzt werden, weil Radfahren schon eine olympische Disziplin sei, spottet jeder Vernunft. Wäre dem so, dürften die 5Kämpfer weder schwimmen, noch schießen noch fechten oder laufen. Alle Disziplinen des 5Kampfes sind olympische Einzeldisziplinen!
Leistungssport mit Lebewesen sollte generell nur in den Händen von Spezialisten liegen – und da gibt es auch noch genügend Missstände!