Für Klimaschutz und Nachhaltigkeit: Bundesprogramm zur Sanierung von Sportstätten

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Die Luxusreithalle des Zentrums Riesenbeck International steht von nun an einmal monatlich allen Springreitern unter Turnierbedingungen zur Verfügung.

(© www.toffi-images.de)

Sanierungen sind teuer. Deswegen hat der Deutsche Bundestag 476 Millionen Euro bereitgestellt, um die „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ im Rahmen eines Bundesprogramms zu fördern. Förderungsfähig sind dabei Amateur-Sportstätten wie zum Beispiel Reitvereine.

Zumindest überwiegend müssen die Sportstätten oder Schwimmhallen von Amateuren genutzt werden, um eine Förderung durch das Bundesprogramm beantragen zu können. Bei den baulichen Sanierungen, die in umfassendem Umfang möglich sind, sollen die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Vordergrund stehen.

Ziel der Sanierungen sind also klima- und ressourcenschonendes Bauen, ein umweltfreundlicher Gebäudebetrieb und das nachhaltige Gewinnen von Materialien. Damit sollen die Gebäude einerseits gegen Naturkatastrophen wie Überflutungen besser geschützt sein, andererseits für Energiekrisen, wie sie derzeit in Deutschland besteht, widerstandsfähiger zu machen.

Dazu werden für die Förderung Experten im Bereich Energiesanierung hinzugeholt, die bei der Entwicklung des Konzeptes inklusive Investitionsvorbereitung und Energieberatung, bis hin zur Baubegleitung und Investitionen Unterstützung leisten.

So beantragt man die Förderung

Vereine müssen für eine Förderung einen Antrag über ihre jeweilige Kommune stellen. Billigt die Kommune die Anfrage, muss sie in der Folge den Förderantrag beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Die Fördergelder fließen dann ebenfalls an die Kommune. Diese „weitet“ die Gelder dann an den Verein aus. Das bedeutet: Die Kommunen müssen die Projekte mitfinanzieren, die maximale Zuschusshöhe beträgt 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Interesse an dem Bundesprogramm bekunden kann man mit dem Erhebungsbogen, den Sie hier finden. Bis zum 23. September sollte eine formlose Anzeige des Interesses bei dem für die Städtebauförderung in der jeweiligen Region zuständigen Landesministerium eingehen. Frist für die Einreichung der Projektskizze inklusive des Billigungsbeschlusses des Stadt- oder Gemeinderates beim BBSR über die Plattform easy-Online ist dann der 30. September 2022.

Weitere Informationen finden Sie hier, bei weiteren Fragen hilft Christiane Muhr von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN): CMuhrfn-dokr.de

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Gloria Lucie AlterRedakteurin

Hat sich parallel zum Volontariat beim St.GEORG im Studium mit „Digital Journalism“ an der Hamburg Media School befasst. Als Redakteurin liefert sie Beiträge aus den unterschiedlichsten Bereichen, von Reitlehre bis zu Produktneuheiten. Ihre Erfahrungen aus Tätigkeiten bei privaten TV-Sendern in Köln ergänzen sich mit ihrer Kompetenz in Social Media und Videocontent.

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