Geplantes Tierschutzgesetz: FN nimmt Stellung

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(© www.slawik.com)

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) überarbeitet das Tierschutzgesetz. Zu einigen Punkten hat die FN Stellung bezogen.

Das überarbeitete Tierschutzgesetz soll insbesondere Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen. Die Beratungen in den Gremien des Bundestages sollen direkt nach der Sommerpause starten. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir spricht davon, dass das die „umfangreichste Überarbeitung des Tierschutzgesetzes seit vielen Jahren“ sei.

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat Stellung zu den einzelnen Punkten der Novellierung bezogen. In Bezug auf das Anbinden konnte sie auch schon etwas bewirken. In weiteren Punkten wurden die Eingaben bislang nicht gehört. Inzwischen wurde auch der Bundesratsausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz angeschrieben.

Vor allem auf folgende Punkte richten sich die Bedenken der FN:

Ambindeverbot

Die FN lehnt eine dauerhafte Anbindehaltung ab. Diese Form der Haltung ist bei Pferden auch längst Geschichte. Aber beispielsweise zum Putzen oder beim Transport ist ein zeitweises Anbinden meist unerlässlich. Wird das Gesetz wie geplant formuliert, könnte in einer zugehörigen Durchführungs-Verordnung auch das „Wie“ des Anbindens genau definiert werden. „Ob aber ein Pferd beispielsweise ein- oder beidseitig angebunden wird, ist gelebte Praxis und darf nicht gesondert geregelt werden“, erläutert FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach.

Kennzeichnung toter Tiere

Eigentlich traurig genug, wenn ein Fohlen tot in Box liegt: Laut Gesetzesnovelle soll „ein verendetes oder getötetes Tier [ ], das nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt [ ] ist, unverzüglich und dauerhaft mit einer Registriernummer gekennzeichnet werden“. Auch wenn dies nur für die gewerbliche Zucht gilt: Für den Züchter hieße das, er müsste das tote Fohlen von einem Tierarzt oder einer „sachkundigen Person“ chippen lassen, bevor es abgeholt werden kann. „Hier muss unbedingt nachgebessert werden“, fordert Lauterbach.

Onlinehandel

Viele Tiere werden heute online gekauft oder verkauft. Die FN begrüßt Forderungen, wonach Online-Plattformen aller Art beim Anbieten von lebenden Tieren sowohl Daten zum Anbieter als auch zum Tier vorhalten müssen, um die Tiere zu schützen. Allerdings fordert die FN, für den Handel mit jungen Fohlen bei Fuß der Mutter eine Ausnahmeformulierung zu schaffen. Da deren Kennzeichnung (Chip, Equidenpass) erst ab einem gewissen Alter stattfindet, könnten diese sonst vorher nicht angeboten werden. In der Regel sind Fohlen über ihre Abstammung, Vater und vor allem Mutter, zu identifizieren.

Qualzucht

Die FN unterstützt grundsätzlich die angestrebten Anpassungen zur Qualzucht im Tierschutzgesetz. Für die FN und ihre FN-Mitgliedszuchtverbände hat die Zucht gesunder Pferde und Ponys oberste Priorität. Darauf sind auch die tierzuchtrechtlich genehmigten und kontrollierten Zuchtprogramme der FN-Mitgliedszuchtverbände ausgerichtet. Die Zucht von Pferden unterliegt den Bestimmungen der EU-Tierzuchtverordnung und dem deutschen Tierzuchtgesetz. Es besteht aber die Sorge, dass mit dem neuen Tierschutzgesetz die Veterinärbehörden über die Tierzuchtbehörden gestellt werden und willkürlich und uneinheitlich Zuchtprogramme ablehnen könnten. „Generell sehen wir die dringende Notwendigkeit, bundesweit abzustimmen und zu regeln, welche Merkmale als Qualzucht anzusehen sind. Und zwar auf Basis wissenschaftlich abgesicherter Erkenntnisse“, so Lauterbach.

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Laura BeckerRedakteurin

Nach der Lehre zur Pferdewirtin „Klassische Reitausbildung“ und Coach für Longier- und Reitabzeichen Studium der Germanistik. Anschließend Volontariat beim St.GEORG. Mutter von zwei Söhnen, verantwortet alle Themen rund um die Berufsreiterei. Auch Tipps und Hilfen in punkto Pferde- und Reiterausbildung sowie Recherchen rund ums Pferd gehören zu ihrem Aufgabenbereich.

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