Es geht um sechsstellige Beträge, um ein Prestigeprojekt und eine Kündigung, die nicht gültig ist. Nämlich die von Heiner Kanowski, der 14 Jahre Geschäftsführer des Oldenburger Pferdezuchtverbands war. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat jetzt ein Urteil gefällt.
Die Kündigung von Heiner Kanowski als Geschäftsführer des Oldenburger Pferdezuchtverbandes war nicht rechtens. Das hat in zweiter Instanz das Landesarbeitsgericht Niedersachsen geurteilt. Eine Widerklage gegen die Entscheidung schloss das Gericht aus. Damit ist die im März 2023 ausgesprochene Kündigung von Kanowski hinfällig.
Heiner Kanowski und der Oldenburger Pferdezuchtverband
Gut 14 Jahre war Heiner Kanowski für den Oldenburger Pferdezuchtverband tätig. Im Zusammenhang mit Beratertätigkeiten, für die 217.017,71 Euro Honorare gezahlt wurden, kam es zum Zerwürfnis zwischen dem Vorstand des Verbandes und seinem Geschäftsführer. Diese Gelder landeten in der Entwicklung einer Gesundheitsdatenbank. Nach Auffassung des Oldenburger Verbandes hätte Kanowski die Mittel nicht ohne Weiteres freigeben dürfen. Als Konsequenz aus dieser Rechtsauffassung hatte der Verband Kanowski fristlos sowie mit einer hilfsweise fristgerechten Kündigung entlassen. Außerdem hatte der Verband durch Kanowskis Handeln einen Schaden von 200.000 Euro erkannt und den Geschäftsführer auf entsprechenden Schadenersatz verklagt.
Schon Arbeitsgericht Oldenburg sah Kündigung als nicht rechtmäßig an
In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Oldenburg am 17.01.2024 geurteilt, die Feststellungsklage von Heiner Kanowski sei begründet. Die Schadensersatzansprüche des Oldenburger Verbandes wurden entsprechend als unbegründet beurteilt.
Gegen diese Entscheidung ist der Oldenburger Verband vorgegangen. Aber auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen sah es so wie die erste Instanz in Oldenburg. Und zwar nicht nur, dass die Kündigung unbegründet und Kanowski damit weiter als Geschäftsführer beschäftigt werden müsste, sondern auch was die Ablehnung der Schadenersatzforderung anbelangt. In einer Pressemitteilung zur Urteilsbegründung vom 24. September 2024 schreibt das Gericht: „Der damalige Vorstand des Beklagten habe das zu entwickelnde Projekt einschließlich des damit im Zusammenhang stehenden finanziellen Engagements befürwortet und initiiert. Über Jahre hinweg sei eine vom Arbeitsvertrag abweichende Abstimmung zwischen Vorstand und Geschäftsführung praktiziert worden. Daher könne dem Kläger sein Verhalten nicht zum Vorwurf gemacht werden.“
Wie geht es nun weiter mit Heiner Kanowski und dem Oldenburger Verband?
Heiner Kanowski hat gegenüber Medien geäußert, er könne sich durchaus vorstellen, seine Tätigkeit in Vechta wieder aufzunehmen. Das aber schließt der Oldenburger Verband mit Verweis auf ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis aus. Mediationsversuche und Verhandlungen hatten im Vorfeld der gerichtlichen Entscheidung zu keiner Einigung geführt.
Nun werden diese aber wohl wieder aufgenommen werden müssen. Für den Oldenburger Verband, der gerade erst seine sanierte Auktionshalle mit der Elite Auktion wiedereröffnet hat, eine Hypothek für die Zukunft.
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