Korruptionsvorwurf gegen Elisabeth Max-Theurer und was die Staatsanwaltschaft dazu sagt

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Elisabeth Max-Theurer (© Toffi)

Elisabeth Max-Theurer, Prädidentin des Österreichischen Pferdesportverbands (OEPS), sah sich jüngst mit Vorwürfen konfrontiert, nach denen sie auf die Richterbesetzung und das Starterfeld eines von ihr gesponserten Turniers Einfluss genommen haben soll. Es wurde Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft kam jedoch zu dem Schluss, dass kein Anfangsverdacht besteht.

Auf der Website www.propferd.at ist der Screenshot eines Vertragswerks abgebildet, in dem „die Spenderin“ angibt, dass Reiter und Richterinnen „über Vorschlag“ eines namentlich genannten, aber unkenntlich gemachten Herrn oder eines anderen von „der Spenderin namhaft gemachten Dritten“ nach den „international vorgesehenen Einladungsregeln“ geladen werden.

Ein weiterer Punkt fordert, dass Sponsorenverträge für die Dressurprüfungen der Spenderin offengelegt werden. „Die Auswahl dieser Sponsoren bedarf der Genehmigung der Spenderin.“

Laut ProPferd.at handelt es sich bei dem Vertragswerk um einen Schenkungsvertrag über 600.000 Euro zwischen der Spenderin Sissy Max-Theurer und „einem namhaften heimischen Turnierveranstalter“. Pro Jahr sollen 200.000 Euro geflossen sein.

Diese Vorgänge wurden von Edda Schmidt und ihrem Sohn Max Schmidt als „Sachverhaltsmitteilung“ bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingereicht. Die Familie Schmidt, Ehemann von Edda Schmidt ist Wenzel Schmidt, sind die Besitzer des Bartlguts, auf dem die Dressurreiterin Ulrike Prunthaller arbeitet, die in den vergangenen Jahren mehrfach durch tierschutzwidrige Trainingsmethoden in der Kritik stand und verurteilt wurde. Die Anzeige war damals vom Österreichischen Pferdesportverband (OEPS) erstattet worden, deren Präsidentin seit 2002 Elisabeth Max-Theurer ist.

Stellungnahme der WKStA

Nun ist die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption zu einer Entscheidung gekommen, die St.GEORG in Kopie vorliegt. Hier heißt es:

„Gemäß § 35c erster Sart StAG wird von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Elisabeth Max-Theurer (…) wegen Verbrechens der Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten nach § 309 Abs 1,2 und 3 zweiter Fall StGB abgesehen.

Gemäß § 67 Abs 4 Z1 iVm Abs 5 StPO werden die Privatbeteiligtenanschlusserklärungen der Edda Schmidt und des Max Schmidt zurückgewiesen.

In der Begründung heißt es, es bestünde kein „Anfangsverdacht“. Denn „der hier gegenständliche Sachverhalt stellt sich aufgrund des Vorbringens der Anzeiger und in Übereinstimmung mit den vorgelegten Vertragsentwürfen (…) dermaßen dar, dass die angezeigte Elisabeth Max-Theurer den ebenfalls angezeigten … durch einen namhaften und im Übrigen zweckgewidmeten Betrag in Form einer Art „Sport-Sponsoring“ unterstützt und sich als Gegenleistung dafür Exklusivität ausbedungen hat. Derartige Vorgänge sind in der Welt des Sports nicht unüblich und kommen häufig vor.“

Die Argumentation in der Sachverhaltsdarstellung ginge ins Leere, zumal hier „ja gerade nicht Sponsoring verhindert, sondern vielmehr (…) im Wege des Schenkungsvertrags beträchtliche finanzielle Mittel“ verschafft worden seien. (…) Nachdem „auch nicht die geringsten Anhaltspunkte“ dafür vorlägen, dass die gespendeten Gelder nicht widmungsgemäß zur Veranstaltung von Reitturnieren verwendet wurden, läge weder eine „pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung einer Rechtshandlung im Sinne des § 309 Abs 1 und 2 StGB noch ein wissentlicher Befugnismissbrauch im Sinne des § 153 Abs 1 StGB vor“.

Das sagt Sissy Max-Theurer

Von Seiten Elisabeth Max-Theurers heißt es in einer Stellungnahme, die „Sachverhaltsmitteilung“ an die WKStA sei Teil einer Rufmordkampagne von Edda und Max Schmidt gewesen – weswegen das Dokument auch zahlreichen Zeitungsredaktionen zugespielt worden sei.

„In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Wenzel Schmidt von den Gerichten bereits mehrfach wegen der Verbreitung ehrenbeleidigender und kreditschädigender Äußerungen über Elisabeth Max-Theurer zur Unterlassung derartiger Vorwürfe verpflichtet wurde. Wenzel Schmidt ist der Ehemann von Edda und der Vater von Max Schmidt, welche die erwähnte ,Sachverhaltsmitteilung‘ bei der WKStA eingebracht haben.“Luxury Online Shop | High-End Designer Fashion Store Shopping | JmksportShops | cheap air jordan 1 university blue

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Dominique WehrmannRedakteurin

Studierte Politologin, seit 2006 bei St.GEORG. Als Jugendliche Dressurtraining bei Hans-Georg Gerlach, Michael Settertobulte und Reitmeister Hubertus Schmidt und das auf einem selbstgezüchteten Pferd. Verantwortet die Bereiche Spitzensport und Pferdezucht. Im Presseteam des CHIO Aachen und der Pferdemesse Equitana, hat für den NDR im Fernsehen kommentiert.

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