Trotz eines Verständnisses für die Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gibt es von Seiten der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in einigen Punkten klare Kritik. Soenke Lauterbach kritisiert unter anderem von den Verfassern selbst als „Fehler“ bezeichneten Einordnung des Pferdes in die Kategorie „nicht landwirtschaftlich genutztes Tier“.
In der neuen GOT steht, dass die Hausbesuchsgebühr (für Kleintierpraktiker) verpflichtend zu erheben ist – zwischen 34,50 und 103,50 Euro. Diese Gebühr ist für landwirtschaftliche Nutztiere ausgenommen – es wurden in der aktuellen Version allerdings Pferde nicht prinzipiell bei den „landwirtschaftlichen Nutztieren“ mit eingeschlossen. Eine Anfrage der FN an das zuständige Ministerium laufe. Soenke Lauterbach bekräftigt: „Die fehlerhafte Auslegung der Bundestierärztekammer (BTK) führt unter anderem dazu, dass eine tierärztliche Behandlung auf einem Pferdebetrieb mit dem im Normalfall nicht vorgesehenen Hausbesuch eines Kleintierpraktikers gleichgesetzt wird und sorgt für eine weitere Erhöhung der Tierarztkosten.“
FN war nicht in Abstimmung der GOT einbezogen
Das sei aber nicht die einzige Auslegung der neuen GOT, die die FN „nicht unterstützen und mittragen“ könne, sagt Soenke Lauterbach, der auch bemängelt, dass die FN generell nicht in die Abstimmung der Entwürfe der neuen GOT involviert war und „keine Möglichkeit zur Einflussnahme“ hatte.
Die FN lehnt laut Lauterbach zudem „die Erhebung einer pauschalen Hausbesuchsgebühr für jeden Besitzer ab, dessen Pferd an einem Stall durch den Tierarzt untersucht beziehungsweise behandelt wird. Der Pferdepraktiker ist üblicher Weise darauf ausgelegt, als Fahrpraxis unterwegs zu sein. Das heißt, ein Einbestellen der Pferde in die Praxis ist in der Regel gar nicht möglich oder vorgesehen. Deshalb sieht die GOT die Berechnung eines Wegegeldes von 3,50 € pro Doppelkilometer vor (mind. 13 € pro Pferdeeigentümer). Die FN fordert die Rücknahme der Hausbesuchsgebühr für die Pferdefahrpraxis.“
Vergütung Tuniertierärzte: Einfacher Satz gefordert
Der Forderung von Seiten der Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM) sowie Arbeitsgruppen und Ausschüssen der BTK, für die Turnierbetreuung durch einen Tierarzt mindestens den zweifachen Satz zu berechnen, kann die FN nicht zustimmen. Dem Argument der Gegenseite, der zweifache Satz greife aufgrund der Tätigkeit am Wochenende, die einem Notdienst gleichkomme, begegnet die FN wie folgt: Es „fällt bei geplanten Tätigkeiten am Wochenende auch keine Vergütung im Sinne eines Notdienstes an, zum Beispiel wenn eine reguläre Sprechstunde am Samstag angeboten wird oder ein vereinbarter Termin am Wochenende stattfindet. Die FN fordert analog dazu, dass ein rechtzeitig im Voraus vereinbarter Turnierdienst durch den Turniertierarzt nicht mit dem zweifachen Satz abgerechnet werden muss, sondern der einfache Satz greift.“
Tipps zum Umgang mit höheren Kosten
Zwar kritisiert die FN prinzipiell nicht die erstmals seit 1999 erfolgten Anpassungen der GOT, die „unausweichlich“ gewesen seien. Allerdings seien in anderen Branchen über die letzten Jahre eher kontinuierliche Anpassungen der Preise üblich gewesen. Deshalb sei der Preissprung für die Kunden nun „zum Teil erheblich“, so Lauterbach.
Pferdebesitzern möchte er Ratschläge zum Umgang mit den höheren Preisen der neuen GOT geben: Den Tierarzt solle man möglichst nur innerhalb der normalen Arbeitszeiten kontaktieren – denn wochentags vor 8 Uhr und nach 18 Uhr sowie an den Wochenenden kommt verpflichtend eine Notdienstgebühr dazu sowie die Abrechnung aller Leistungen mit dem zweifachen Satz. Besonders interessant ist der zweite Punkt. Soenke Lauterbach sagt: „Die Aneignung eines guten Basiswissens zur Pferdegesundheit ist generell sinnvoll und hilft im Ernstfall dabei, eine Bagatellverletzung bzw. Krankheitsbilder, die keine sofortige tierärztliche Behandlung am Wochenende beziehungsweise im Notdienst erfordern, von einem dringenden Notfall (z.B. Kolik, Augenverletzungen, starke Blutungen, allergische Reaktionen, Nageltritt) abzugrenzen.“ Natürlich solle man aber im Zweifel nach wie vor den Tierarzt kontaktieren.
Kommt es zu einer für den Pferdebesitzer nicht nachvollziehbaren Rechnung des Tierarztes, empfiehlt Lauterbach, diesen darauf anzusprechen.
Klarstellung gefordert
Und wie geht es jetzt weiter? Die FN hat bereits Gespräche mit der BTK und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geführt. Sie fordert eine „Anpassung der fraglichen Punkte“.
Mehr Informationen zur GOT finden Sie hier.
Achtung: Dieser Artikel wurde am 25. Januar um 11.31 Uhr korrigiert. In der vorherigen Version hatten wir fälschlicherweise Teile der neuen GOT als fehlerhaft bezeichnet. Dem ist nicht so, wie die Bundestierärztekammer mittlerweile richtiggestellt hat. Die Stellungnahme der BTK finden Sie hier.dolce gabbana portofino lace up sneakers item | Sneaker News & Release Calendar for 2023 in UK | Grailify | nike clearance outlet gatlinburg
Hallo! Wie verfahre ich denn mit aktuellen TA Rechnungen? Muss ich die Hausgebühr zahlen oder kann ich sie weglassen? Oder unter Vorbehalt zahlen und später zurück verlangen?
Die GOT hat Gesetzescharakter. Die Tierärzte müssen nach der jeweils gültigen Fassung abrechnen. Rechnet Ihr Tierarzt korrekt inklusive Hausbesuchsgebühr ab und Sie ziehen diese vom Rechnungsbetrag ab, kann und wird der Tierarzt den fehlenden Betrag nachfordern, ggf bis zum gerichtlichen Mahnverfahren. Damit wird er vor Gericht in jedem Fall Recht bekommen. So ein Verfahren kostet letztlich nur das Geld des Tierhalters und die Nerven des Tierarztes, weshalb es in niemandes Sinne sein kann, es darauf anzulegen.
Ändert der Gesetzgeber die GOT und findet eine andere Regelung für die Hausbesuchsgebühr, sind die Tierärzte wiederum an die dann gültige Fassung der GOT gebunden und rechnen danach ab.
Die Bundestierärztekammer hat jetzt offiziell auf die Artikel der Reiten St. Georg reagiert.
https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/downloads/Hausbesuchsgebuehr-bei-Pferden_.pdf?m=1674468815&fbclid=IwAR1RdJcdi9YmC7koN2qVsgqW82nn-QL0P-i82xl9rjf7z0mC_lcCr1FXQv0
Ich empfinde es als steiles Stück, wenn man seitens der Standesorganisation den Bug sogar noch zum Feature erklärt. Wer am Gesetzgebungsverfahren beteiligt war und ausschließlich an die eigene Kasse denkt aber nicht die Interessen der eigenen Kundschaft vertritt, die nicht beteiligt war, sich aber dran halten muss, darf sich nicht wundern, als Abkassierer dargestellt zu werden. Und dann schiebt man das Ergebnis auch noch auf das Ministerium ab. Das ist schlicht unverfroren. Die Tierärzte müssen das umsetzen aber für den eiskalten Gegenwind, der ihnen im Stall entgegen weht, dürfen sie sich bei ihrer eigenen Interessenvertretung bedanken.
Dem stimme ich voll und ganz zu! Danke Herr Lammich für das sehr zutreffende statement.
Es ist schlichtweg falsch, dass Interessenverbände nicht an der Ausarbeitung der neuen GOT beteiligt wurden. Alle Beteiligten wurden im Vorfeld befragt und haben der neuen GOT zugestimmt, sowohl Tierärzte, Zuchtverbände, Tierschutzverbände, Verbraucherschutzverbände usw.
Am Ende werden Gesetze in unserem demokratischen Land von gewählten Volksvertretern beschlossen. Es bringt also jetzt gar nichts, die Schuld den Tierärzten zuzuschieben. Abgesehen davon sind die Hintergründe zur GOT vielen, die jetzt laut schimpfen, gar nicht bekannt oder die weitreichenden Zusammenhänge werden absichtlich ignoriert.
Wer gegen die neue GOT ist, der sollte sich wirklich fragen, ob er auch die Konsequenzen des Fachkräftemangels und Praxensterbens im Falle eines Falles als Tierbesitzer tragen will.
Absolut – genau so ist es. Ich würde mir einen Artikel über das Zustandekommen der GOT wünschen, ebenso vielleicht ein Interview mit der AG GOT bei der BTK zum Thema. Schade, dass ich nicht sooo dicht an den beteiligten Ärzten wohne, ich würde ja schon fast Spass dran haben mit meiner Norikerstute zum Impfen in der Kleintierarztpraxis vorbeitzuschauen und mich mit ihr ins Wartezimmer zu setzen.
Dass Leistungen angemessen bezahlt werden sollen ist klar, und dringend nötig gewesen.
Richtig ist jedenfalls, dass die BTK an der neuen GOT beteiligt war, ich nehme auch an, dass die FN nicht lügt, wenn sie sagt, sie sie nicht beteiligt worden.
Die BTK weist in Ihrer Stellungnahme auch selber darauf hin, dass die Hausbesuchsgebühr u.a. dazu verwendet wird, höhere Kosten für Praxisräume zu finanzieren.
Das muss man schon differenziert betrachten können.
Wir haben unseren Stall glücklicherweise nahe der niederländischen Grenze und werden zukünftig auf die dortigen Tierärzte zurückgreifen, die sehr gerne zu uns nach Deutschland kommen. Ohne Hausbesuchsgeführ und Mittlerweile verdreifachung bei den Impfungen.
Wer zu blöd ist und es verschlafen hat, druchaus gerechtfertigte Preiserhöhungen anstatt in Intervallen erst nach einem viertel Jahrhundert durchzuführen und dies auch noch als Leistung darstellt und stolz drauf ist, muss sich nicht wundern, daß sich jetzt die Kunden zurecht auflehnen.
Zukünftig aber wird es sicher Nachlässe geben, weil es einfach nicht mehr genügende Pferde geben wird. Schweine und Kühe werden auch weniger….was sollen die immer noch vielen Großtierärzte dann noch behandeln??
Liebe Marie,
es haben nicht „die Tierärzte“ die Preise erhöht! Tierärzte in Deutschland sind an die GOT gebunden, die Gesetzescharakter hat und von Bundestag und Bundesrat beschlossen wird. Dass dort jahrzehntelang wenig Interesse daran bestand, die Gebühren kontinuierlich den wirtschaftlichen Gegebenheiten, der medizinischen Entwicklung und dem zunehmenden Fachkräftemangel samt daraus resultierendem Notdienstdrama und Praxensterben anzupassen, ist vielleicht ein politisches Versäumnis, kann aber jetzt wirklich nicht den Tierärzten angelastet werden, die es schlussendlich ausbaden müssen.
Nachlässe wie im Sommerschlussverkauf wird es nicht geben, da die GOT nunmal bindend ist. Und wie gesagt, wir haben einen stetig wachsenden Mangel an Tierärzten in Deutschland, keine Überversorgung.