Gestern Abend wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Münster nun die Ermittlungen gegen Ludger Beerbaum aufgenommen hat, in Folge der Strafanzeige der Tierschutzorganisation PETA gegen den Springreiter anlässlich des RTL-Beitrags. Dazu hat Beerbaum nun eine Stellungnahme abgegeben.
Zunächst sei die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens in Folge einer Strafanzeige ein völlig normaler Vorgang, so Beerbaum. Es entspreche nicht „der Einleitung einer staatsanwaltlichen Ermittlung.“
Wie angekündigt, sei Ludger Beerbaum zudem auf die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) mit einem „umfangreichen“ Statement zugekommen, nachdem er die Videos, die laut RTL-Beitrag das Barren im Stall Beerbaum zeigen sollen, unverpixelt gesichtet hat. Beerbaum sei „zuversichtlich“, dass sich die FN nach Überprüfung dieses Statements der Ansicht des Springreiters anschließt. Er ist der Auffassung, dass es sich bei den Videoaufnahmen um das erlaubte Touchieren handelt, das nach den geltenden Richtlinien eine erlaubte Trainingsmethode darstellt. Die FN hatte nach Sichtung der unverpixelten Aufnahmen kürzlich verlauten lassen, es habe sich bei den Vorgängen in den Videos teilweise nicht um das zulässige Touchieren gehandelt.
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