Große Erleichterung bei Dressurausbilderin Mareike Mimberg-Hess. Sie wird beim Bundeschampionat in Warendorf an den Start gehen.
Zusammen mit ihren Anwälten ist es Mareike Mimberg-Hess gelungen, eine einstweilige Zwischenverfügung gegen die Entscheidung der FN zu erwirken. Aufgrund dieser FN-Entscheidung war sie nämlich mit sofortiger Wirkung vier Monate gesperrt worden. Das hätte eigentlich das Aus fürs Bundeschampionat bedeutet. Doch in dem Gerichtsbeschluss wurde nun angeordnet, dass die „Antragstellerin aufgrund des Schiedsspruchs des Antragsgegners v. 14.08.2023 vorläufig nicht für die Dauer von vier Monaten von der Teilnahme an allen Leistungsprüfungen und Pferdeleistungsschauen ausgeschlossen ist“, so der Wortlaut des Beschlusses. Oder anders ausgedrückt: Mareike Mimberg-Hess kann beim Bundeschampionat reiten.
Zur Erklärung des Begriffs: Eine einstweilige Zwischenverfügung ist die Vorstufe zur einstweiligen Verfügung. Das zuständige Landgericht Dortmund hatte erkannt, dass das Verfahren bis zur Entscheidung über eine einstweilige Verfügung noch Zeit in Anspruch nehmen wird – unter anderem, weil die schriftliche Urteilsbegründung des Großen Schiedsgerichts der FN noch nicht vorliegt. Das wäre zum Nachteil der Reiterin gewesen, denn sie hätte dadurch das Bundeschampionat verpasst.
Für Mimberg-Hess als Berufsreiterin ist das Bundeschampionat in Warendorf eines der wichtigsten Turniere im Jahr. Sie wird bei den drei- und vierjährigen Reitponyhengsten und bei den vierjährigen Reitpferdehengsten dabei sein.
Zum Hintergrund
Bei den vierjährigen Reitpferdehengsten hatte sie letztes Jahr auch den Bundeschampion vorgestellt, San to Alati. Doch bei der Medikationskontrolle wurde bei dem Secret-Sohn der Entzündungshemmer und Schmerzstiller Firocoxib gefunden. Ihm wurde der Titel aberkannt. Gegen die Reiterin, also Mareike Mimberg-Hess als „Verantwortliche Person“ im Sinne des ADMR Reglements der FN, wurde ein Ordnungsverfahren eingeleitet.
Die FN kam zu dem Ergebnis, dass Mareike Mimberg-Hess, eben weil sie die Reiterin des Hengstes ist, dem Regelwerk entsprechend auch zur Verantwortung gezogen werden muss. Sie wurde für vier Monate gesperrt.
Diese Nachricht trat eine Riesenwelle der Solidarität mit Mimberg-Hess los, denn sie war eigentlich nur für die verletzte Stammreiterin des Hengstes, Stefanie Wolf, eingesprungen. Zweimal hatte Mimberg-Hess den Hengst auf Turnieren vorgestellt, erst beim Hannoveraner-, dann beim Bundeschampionat.
Doch er sei die ganze Zeit in Betreuung des Stalls Hinnemann gewesen, wo er damals stand, hatten sowohl Mimberg-Hess als auch Bettina Hinnemann selbst immer wieder beteuert. Die eingesprungene Reiterin hätte den Hengst ausschließlich dort geritten und mit seiner sonstigen Versorgung überhaupt nichts zu tun gehabt, so Hinnemann.
Die in Deutschland ansässige polnische Dressurreiterin Beata Stremler fand die Entscheidung der FN so unfair, dass sie eine Online-Petition ins Leben gerufen hat, um Mimberg-Hess doch noch einen Start beim Bundeschampionat zu ermöglichen. Aktuell haben dort über 25oo Menschen unterschrieben.
Mimberg-Hess sagte gegenüber St.GEORG: „Das hat mich getragen. Das war eine so furchtbare Zeit, ohne diese Unterstützung hätte ich das gar nicht ausgehalten.“
Wie geht es nun weiter?
Nach dem Bundeschampionat hat Mareike Mimberg-Hess die Wahl, ob sie die Entscheidung der FN doch noch akzeptiert und die viermonatige Sperre aussitzt, oder ob sie Klage gegen die FN einreicht und versucht, das Urteil zu kippen.
Sie sagt, sie neigt dazu, „es durchzuziehen“: „Es geht hier ja auch um meinen Ruf und ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen!“
Was viele nicht wissen, Philip Hess war Mitbesitzer von San to Alati. So wird ein Schuh draus…..
Sehr interessant, aber was soll das heißen, speziell im Zusammenhang mit den Laborwerten?
Was für ein Schuh soll das werden?