NRW-Umweltministerium regelt Aufstellung von Bremsenfallen

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Symbolfoto Weide

Symbolfoto Weide (© www.toffi-images.de)

Nachdem eine Studie in Nordrhein-Westfalen gezeigt hat, dass Bremsenfallen auf Weiden vor allem auch für andere Insekten zur tödlichen Falle werden, hat das zuständige Umweltministerium einen Erlass herausgegeben, der das Aufstellen dieser Fallen teilweise verbietet und teilweise reglementiert.

Die Vereinigung der Freizeitreiter und -Fahrer in Deutschland e.V. (VFD) hat diesen Erlass als PDF auf ihrer Homepage veröffentlicht. Das Umweltministerium bezieht sich darin auf eine Studie, im Rahmen derer man im Jahr 2017 21 Wochen lang bei sechs Bremsenfallen an verschiedenen Standorten in den Kreisen Güterloh und Bielefeld geschaut hat, welche Insekten sich den Bremsenfallen ansammeln.

Das Ergebnis: Gefangen wurden 53.438 Insekten. Doch davon gehörten lediglich 2.022 zu den Bremsen. Die meisten der toten Tiere waren Fliegen sowie 410 Schmetterlinge und 70 Wildbienen. Die meisten Tiere haben sich in einer Falle gesammelt, die als einzige in einem Naturschutzgebiet aufgestellt war.

Das Fazit der Studie lautet: Bremsenfallen seien keine „selektive Fangmethode“, daher seien die „artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände regelmäßig tangiert“. Ganz davon abgesehen, dass der Zweck der Fallen, nämlich die Bremsen von den Pferden fernzuhalten, ohnehin nur bedingt erfüllt zu werden scheint.

Besonders geschützte Arten dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz nicht gefangen und nicht getötet werden, erst recht nicht in der freien Natur. Darum hat das Umweltministerium NRW die Konsequenzen gezogen.

Daher kam das NRW-Umweltministerium zu folgendem Schluss: Es soll sichergestellt werden, dass die Bremsenfallen „nicht innerhalb des Nationalparks, eines FFH- oder Naturschutzgebiets oder eines gesetzlich geschützten Biotops aufgestellt werden, da deren Einsatz grundsätzlich als Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu werten ist“.

Außerhalb der Schutzgebiete sollen Bremsenfallen in Zukunft nur noch vom 1. Juni bis 15. September aufgestellt werden dürfen. Dies sei die Hauptflugzeit der Insekten. Dadurch, so das NRW-Umweltministerium, lasse sich „der Beifang anderer, besonders geschützter Insekten im Regelfall so vermindern, dass die artenschutzrechtlichen Verbote nicht erfüllt sind“.

Quelle: vfd.netnike air jordan 1 low outlet | womens air jordan 6 barely rose dh9696 100 release date

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Dominique WehrmannRedakteurin

Studierte Politologin, seit 2006 bei St.GEORG. Als Jugendliche Dressurtraining bei Hans-Georg Gerlach, Michael Settertobulte und Reitmeister Hubertus Schmidt und das auf einem selbstgezüchteten Pferd. Verantwortet die Bereiche Spitzensport und Pferdezucht. Im Presseteam des CHIO Aachen und der Pferdemesse Equitana, hat für den NDR im Fernsehen kommentiert.

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