NRW verbietet Reitunterricht vorerst, Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts steht noch aus

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Corona-Beschlüsse November 2020 (© de.freepik.com)

5.000 Euro Strafe für das Erteilen von Reitunterricht? In Nordrhein-Westfalen könnte dieses Horrorszenario wahr werden – darauf hat der Pferdesportverband Westfalen heute in einer Mitteilung hingewiesen. Allerdings hoffen Westfalens Reiter noch auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, die in Kürze erwartet wird.

Mit einem Rundschreiben hat sich der Pferdesportverband Westfalen heute an seine Mitglieder gewendet. Und dieses enthielt leider keine guten Neuigkeiten: Da aktuell unklar ist, ob Einzelunterricht weiterhin erlaubt bleibt, rät der Verband allen Pferdesportlern aus Nordrhein-Westfalen vorerst von jeglichem Reitunterricht ab. Hier das Schreiben im Wortlaut:


„Wir haben am frühen Freitagabend eine Mail aus dem Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MAGS) erhalten, über deren Inhalt wir Sie leider informieren müssen.

Reitunterrichtsverbot

In der Mail setzt das MAGS uns darüber in Kenntnis, dass Reitunterricht unzulässig ist. Eine Differenzierung zwischen Einzel- und Gruppenunterricht erfolgt dabei nicht. Als rechtlichen Bezug nennt das MAGS dazu die Regelungen des § 7 Absatz 1 Satz der Coronaschutzverordnung. Dort sind die Belange der außerschulischen Bildung geregelt.

In unserem letzten Newsletter vom 10.11.2020 haben wir Ihnen eine anderslautende Information gesendet, nach der Einzelunterricht im Freien erlaubt ist. Wir haben uns dabei auf eine mündliche Aussage und auf eine E-Mail der Corona-Informationsstelle der Staatskanzlei bezogen. Sie bezieht sich auf die Regelung des § 9 (1) der Coronaschutzverordnung. Dort sind die Belange des Sports geregelt. Der Widerspruch ist offensichtlich.

Verbot einhalten

Für das Erste bitten wir Sie, das Verbot des Unterrichts sehr ernst zu nehmen. Kontrollen durch Ordnungsämter sind möglich und den Weisungen der Behörden ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können geahndet werden. Der Bußgeldkatalog zur CoronaSchVo sieht hier für Verstöße gegen § 7 (Absatz 1 Satz 2) einen Regelsatz von 5.000 Euro vor.

Die nächsten Schritte

Wir hoffen, dass wir in den ersten Tagen der kommenden Woche Näheres erfahren. Wir bewegen uns hier im Schulterschluss und Gespräch mit dem Landessportbund, der gleichermaßen die Zulässigkeit des erlaubten Einzelunterrichts kommuniziert und hierzu unmittelbar mit der NRW-Staatskanzlei im Kontakt ist.

Rechtsweg

Das MAGS hat auf eine zeitnah erwartete Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hingewiesen, von der eine grundsätzliche Klärung zu erwarten ist. Hierzu und zu weiteren Schritten halten wir Sie zeitnah informiert.

Wir bedauern sehr, Ihnen heute diese Nachricht senden zu müssen. Auf Grund der Konsequenzen, die Zuwiderhandlungen haben können, ist das jedoch alternativlos.


Aktuelle Infos zur Situation in NRW gibt es auf: www.pferdesport-westfalen.dezapatillas air jordan 1 outlet | air jordan 1 mid black university gold release date

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