Seit der Schuldrechtsreform 2002 werden Tiere in Bezug auf die Gewährleistungsrechte so wie Gebrauchsgüter behandelt. Das hat Konsequenzen für jeden, der ein Pferd verkaufen möchte. Mit einer Online Petition fordert der renommierte Züchter Arend Kamphorst nun eine Gesetzesänderung.
Egal ob Kühlschrank oder Pferd – vor dem Gesetz unterscheiden sich beide nicht, zumindest was die Gewährleistungsrechte betrifft. Zum einen gilt demnach auch für Pferde eine zweijährige Verjährungsfrist, zum anderen gibt es eine sechsmonatige Beweislastumkehr nach dem Verkauf. Letzteres bedeutet, dass der Verkäufer beweisen können muss, dass er das Tier „mangelfrei“ an den Käufer übergeben hat.
Wenn sich nach dem Verkauf ein „Mangel“ zeigt, sprich ein Problem mit dem Pferd auftritt, geht es zunächst darum, ob dieses schon bei der Übergabe an den Käufer vorhanden war. Da es sich beim Pferdeverkauf allerdings um einen „Verbrauchsgüterkauf“ handelt, gilt automatisch zunächst die Vermutung, dass dieser Mangel schon zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war.
Genau gegen diese gesetzlichen Regelungen – die im Übrigen auch für Hunde & Co. – gelten, möchte Arend Kamphorst nun vorgehen. In einer Online Petition schreibt er: „Sowohl Züchter, Verkäufer als auch Tierzuchtorganisationen sind seit dieser Gesetzesänderung in Existenznot und die Pferdezucht in Deutschland ist ein Spielball für Gerichte, Anwälte, Gutachter und Tierärzte geworden.“
Die Forderung
„Züchter, Pferdeverkäufer, die Verbände und die FN und auch andere Organisationen sind gefordert, auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene aktiv zu werden und alles zu versuchen, eine Gesetzesänderung zu erwirken. Das in erste Linie für die Züchter und gleichzeitig auch zur Selbsterhaltung,“ wünscht sich Kamphorst. Er spricht aus eigener Erfahrung: Seit vielen Jahren leitet Kamphorst das Gestüt Zuchthof Dree Böken im brandenburgischen Prieros, hat unter anderem die erfolgreichen Hengsten Vulkano und Stakkato Gold gezüchtet. Zudem hat er 2016 das Buch „Die Zucht, artgerechte Aufzucht und Grundausbildung von Leistungspferden“ veröffentlicht.
Kamphorst fordert eine Rückkehr zu der bis 2002 geltenden kaiserlichen Verordnung, nach der ein Pferdeverkäufer 14 Tage nach dem Kauf für die sogenannten Hauptmängel haften musste. „Gelingt das nicht, bedeutet das den schleichenden Tod der deutschen Pferdezucht, wobei die Zuchtverbände und die großen Pferdekliniken ebenso in den Abwärtsstrudel hineingezogen werden“, schreibt er weiter. „Pferde sind keine Sachen – sie sind Lebewesen und sollen auch so behandelt werden. Die Vielzahl an Untersuchungen, Röntgen und vor Allem das Hin und Her nach dem Kauf sind auch aus Tierschutzsicht unvertretbar! Bitte unterstützen Sie diese Initiative, um endlich Tiere mit eigenen Rechten zu versehen.“
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