Die Regeln im Straßen- und Güterverkehr ändern sich ständig. Auch der Pferdetransport ist betroffen.
Seit dem 1. Januar gilt eine neue Vorschrift für Wohnmobile über 7,5 Tonnen, die einen Anhänger ziehen – auch beim Pferdetransport. Diese müssen nun mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Dadurch sind Fahrer verpflichtet, Ruhe- und Lenkzeiten einzuhalten. Zusätzlich benötigen sie eine Fahrerkarte, um die Nutzung des Fahrtenschreibers zu dokumentieren.
Von der Regelung sind auch Pferdesportler betroffen, die mit großen Linern und Anhängern unterwegs sind. Die neuen Fahrtenschreiber erfassen nicht nur Fahrzeiten, sondern auch Grenzübertritte. Zudem speichern sie Standorte bei Be- und Entladevorgängen. Die genauen technischen Anforderungen sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 festgelegt. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.500 Euro rechnen.
Vorsicht vor Überladung: Pferdetransport
Seit dem 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auch für kleinere Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm). Viele kleine Pferdetransporter bewegen sich genau an dieser Grenze.
Kontrollen des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) zeigen jedoch: Viele dieser Fahrzeuge sind überladen. Das kann teuer werden. Nicht nur drohen Bußgelder, auch im Falle eines Unfalls kann eine Mitschuld entstehen. Wer gegen die Sorgfaltspflicht verstößt, haftet möglicherweise ganz oder teilweise.
Noch problematischer wird es bei der Versicherung. „Stellt ein Gutachter fest, dass eine schwerwiegende Überladung den Unfall verursacht hat, kann die Kaskoversicherung die Entschädigung verweigern“, warnt Johannes Rennebaum, Logistik-Berater aus Halle/Westfalen.
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