Das Oberlandesgericht in Dresden hat ein Urteil gefällt, welches alle Reiter freuen dürfte, die viel im Gelände unterwegs sind.
Am Amtsgericht Pirna war die Betreiberin eines Reiterhofes wegen „Reitens auf nicht zum Reiten ausgewiesenen Wegen“ zu 50 Euro Geldbuße verurteilt worden. Die Frau war zusammen mit Gästen und insgesamt fünf Pferden auf einem Reitweg unterwegs. Dann entschied die Gruppe, eine Rast einzulegen. Die Reiter stiegen ab und verließen den Reitweg. Dies war laut dem Amtsgericht Pirna eine Ordnungswidrigkeit gegen das Sächsische Waldgesetz.
Das OLG Dresden sah den Fall anders. Schon im Sinne des Wortes bestehe ein Unterschied zwischen Führen und Reiten. Unter Reiten verstehe man die Fortbewegung eines Menschen auf dem Rücken eines Tieres. Beim Führen diene dieses Tier eben gerade nicht der Fortbewegung. Im Sächsischen Waldgesetz wird jedoch explizit nur das Reiten angesprochen und auf festgelegte Wege beschränkt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Für Reiter bedeutet das, dass sie unter Umständen auch auf nicht ausgewiesenen Reitwesen mit ihren Pferden unterwegs sein dürfen, wenn sie absitzen und ihre Pferde führen.Men’s Air Jordans 1 release dates | 1576 nike air jordan 1 grises y negras
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