Anfang Februar 2023 wurden in einem Stall in Oelde 15 Pferde vom Veterinäramt beschlagnahmt, weil dem Stallbesitzer massive Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen wurden. Nun wurde Strafbefehl erlassen.
Zum Fall: Eine Einstellerin des Hofes, auf dem sowohl eigene Pferde des Beschuldigten wie auch Pensionspferde untergebracht waren, hatte im Dezember 2022 heimlich eine Kamera installiert, die Misshandlungen mehrerer Pferde gefilmt hat. Die Videoaufnahmen wurden dem Veterinäramt vorgelegt. Das hat unverzüglich reagiert und 15 Pferde von dem Hof weggeholt, die vorerst anderweitig untergebracht wurden. Sechs Pferde aus Einstellerbesitz gingen zurück zu ihren Eigentümern. Die anderen Pferde wurden mit Zustimmung des Veterinäramts weitervermittelt.
„Konkret wird dem Angeklagten vorgeworfen, über einen Zeitraum von mindestens einem Monat von Dezember 2022 bis Januar 2023 verschiedene Pferde, die auf seinem Gehöft untergebracht waren, schwer misshandelt zu haben, wodurch das Wohlbefinden der Pferde erheblich beeinträchtigt wurde“, erklärte das Amtsgericht Beckum auf Nachfrage und konkretisiert: „Dabei soll er die Pferde bei jeder Tat mehrfach und über einen nicht ganz unerheblichen Zeitraum traktiert haben. Die Verängstigung und die Schmerzen der Tiere soll er dabei ignoriert haben. In sieben der Fälle sollen die Pferde jeweils mit einer Mistforke oder einer Schaufel geschlagen und/oder gestochen worden sein.“
Das Amtsgericht Beckum hat nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster Strafbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. „Nach der Bewertung des Gerichts standen dem Erlass des beantragten Strafbefehls keine Bedenken entgegen. Der Akteninhalt trägt die tatsächliche Würdigung, die rechtliche Bewertung und die vorgeschlagene Rechtsfolge in dem Strafbefehlsantrag. Daher hat das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft Münster entsprochen und eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr gegen den Angeklagten festgesetzt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Ferner hat das Gericht ein Tierhalteverbot für die Dauer von drei Jahren ab Rechtskraft des Strafbefehls verhängt.“
Damit wurde das höchste Strafmaß gewählt, das die Strafprozessordnung bei Erlass eines Strafbefehls vorsieht. Warum die Staatsanwaltschaft Münster diesen Weg gegangen ist und es nicht zu einer Verhandlung kam, hat man wie folgt beantwortet:
„Nach Bewertung der Staatsanwaltschaft Münster lagen die Voraussetzungen des § 407 Strafprozessordnung vor. Insbesondere bestand durch diese prozessual zulässige Vorgehensweise die Möglichkeit, zeitnah ein (rechtskräftiges) Urteil gegen den die Vorwürfe nicht bestreitenden Beschuldigten zu erwirken.“
Noch ist der Strafbefehl allerdings nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat die Möglichkeit, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen. Sollte ein solcher fristgerecht eingelegt werden und zulässig sein, wird das Gericht einen Hauptverhandlungstermin anberaumen. Anderenfalls steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich.
Ob der Angeklagte Einspruch eingelegt hat, werden wir in der fünften Kalenderwoche 2024 erfahren.
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