Tierquälerei-Fall Paul Estermann – die Urteilsbegründung ist da

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Paul Estermann und der Oldenburger Lord Pepsi (© von Korff)

Die Schweizer „PferdeWoche“ meldet unter Berufung auf eine Medienmitteilung, dass es Neuigkeiten im Fall des Springreiters Paul Estermann gibt.

Paul Estermann, der die Schweiz bei Olympischen Spielen, Welt- und drei Europameisterschaften vertreten hat, wurde im vergangenen Jahr vom Bezirksgericht Willisau wegen mehrfacher Tierquälerei verurteilt.

Nun hat das Bezirksgericht die Begründung des Urteils vorgelegt. Nach Aussage des Gerichts seien die Vorwürfe durch Zeugenaussagen, einen Tierarztbericht und Fotos zweifelsfrei bewiesen.

Estermann wird mit einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 160 Franken sowie 4000 Franken Bußgeld bestraft. Die Staatsanwaltschaft hatte weniger gefordert. Es gilt nun eine „Probezeit“ für zwei Jahre. Estermann muss außerdem die Kosten des Verfahrens und seiner Verteidigung tragen.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil Estermann Berufung eingelegt hat. Der Fall geht nun zum Luzerner Kantonsgericht. Bis zum Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung für Estermann.

Paul Estermann hat den Schweizer Kader inzwischen verlassen.

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Dominique WehrmannRedakteurin

Studierte Politologin, seit 2006 bei St.GEORG. Als Jugendliche Dressurtraining bei Hans-Georg Gerlach, Michael Settertobulte und Reitmeister Hubertus Schmidt und das auf einem selbstgezüchteten Pferd. Verantwortet die Bereiche Spitzensport und Pferdezucht. Im Presseteam des CHIO Aachen und der Pferdemesse Equitana, hat für den NDR im Fernsehen kommentiert.

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