Wer Tiere gewerblich transportiert, muss mit einer Bescheinigung nachweisen können, dass er das kann. Das Problem: Nicht alle wissen das.
Dressurausbilder Philipp Hess vom Hof Bettenrode ist ein erfahrener Pferdemann. Er ist gelernter Landwirt, hat zwei Pferdewirtschaftsmeisterprüfungen absolviert und ist Diplomtrainer. Ende letzten Jahres waren er und eine Kollegin mit einem Pferdetransporter auf der A1 bei Bremen unterwegs auf dem Rückweg von einem Turnier. Auf dem LKW standen zwei Kundenpferde und ein eigenes. Er kam in eine Polizeikontrolle, bei der er seinen Führerschein, Fahrzeugpapiere, Fahrerkarte, Fahrtenschreiber und – die Transportbefähigung vorlegen musste. Bei letzterer musste er passen. „Ich bin Pferdemann. Ich mache seit Jahrzehnten nichts anderes und habe sämtliche Ausbildungen durchlaufen. Ich hatte schon mal von dem Befähigungsnachweis gehört, aber mir war nicht klar, dass das für mich relevant ist“, so der Mitvierziger.
Tierschutztransportverordnung
Die Tierschutztransportverordnung schreibt seit 2007 vor, dass beim Straßentransport von Nutztieren über 65 Kilometer ein EU-einheitlicher Befähigungsnachweis mitgeführt werden muss, wenn der Transport im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt (EU-VO 1/2005). Diese Verordnung gilt auch für „Fahrer und Betreuer von Straßentransporten von Pferden inklusive pferdeartigen Tieren“. Kurzum: Jeder, der mit Pferden Geld verdient, und eine Strecke über 65 Kilometer fährt, braucht diesen Nachweis. Ganz korrekt: Transportbefähigungsbescheinigung.
Geld verdienen demnach nicht nur spezialisierte Pferdetransporteure. Es reicht, „wenn mit dem Transport direkt oder indirekt ein Gewinn/Verlust entsteht oder ein Gewinn angestrebt wird. Eine wirtschaftliche Tätigkeit liegt immer dann vor, wenn sie zu einer Eintragung in einem öffentlichen Register oder einer steuerlichen Veranlagung führt“. Betroffen sind also Landwirtinnen und Landwirte, Personen, die von Berufs wegen mit Pferden umgehen einschließlich Profireiterinnen und -reiter. Pferdewirtinnen und wirte, Trainerinnen und Trainer, Züchterinnen und Züchter, Fahrerinnen und Fahrer in Reitvereinen oder therapeutischen Reitbetrieben, Fahrten zu Auktionen, ggf. auch Fahrten zu überregionalen Turnieren im Ausland. Das bedeutet vor allem auch: Nicht nur die Fahrerin oder der Fahrer braucht den Befähigungsnachweis, sondern „alle am Tiertransport beteiligten Fahrer und Betreuer“. Liegt die Bescheinigung nicht vor, muss mit Strafen gerechnet werden.
Nachweis-Befreiung
Ein weiteres wichtiges Detail: Alle, die ihre Berufsausbildung (Land-, Pferde-, Tierwirtinnen und -wirte) vor 2007 abgeschlossen haben, müssen einen Befähigungsnachweis in einem Lehrgang erwerben. Wurde die Ausbildung danach abgeschlossen, kann die Bescheinigung mit Vorlage des Abschlusszeugnisses beim Veterinäramt abgeholt werden.
Keinen Nachweis braucht, wer sein eigenes Pferd rein zu Hobbyzwecken transportiert, bei Fahrten bis 65 Kilometer und für Transporte in oder aus einer Tierarztpraxis oder -klinik.
Transport-Lehrgang
Die Transportbefähigungsbescheinigung soll sicherstellen, dass Tiere tiergerecht transportiert werden. In einem Lehrgang mit schriftlicher, mündlicher und praktischer Prüfung geht es u. a. um Grundkenntnisse des Körperbaus, der Körperfunktionen, die Bedürfnisse und das Verhalten von Tieren. Auswirkungen von Belastung und Stressbewältigung. Das Be- und Entladen, Arbeitssicherheit, Anforderungen an Transportfahrzeuge und rechtliche Vorschriften. Verhalten bei Zwischenfällen, Erste Hilfe, Versorgung und Pflege von Tieren sowie die Organisation und Durchführung von Transporten. Kostenpunkt: rund 380 Euro. Angeboten werden Lehrgänge beispielsweise bei den Landwirtschaftskammern, Veterinärämtern oder der DEULA (Deutsche Lehranstalt für Agrartechnik).
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