Gute Nachrichten für Pferdesportler: Preisgelder, die auf Turnieren gewonnen werden, müssen nicht versteuert werden. Das hat der Bundesfinanzhofs nun bestätigt.
Der Bundesfinanzhof mit Sitz in München ist das oberste Gericht für Steuer- und Zollsachen. In einem neuen Urteil wurde dort bestätigt, dass Pferdesportler ihre Preisgelder von Turnieren nicht versteuern müssen. Diese Einnahmen ließen sich nicht garantieren oder beeinflussen, sondern seien erfolgsabhängig. Daher falle die Umsatzsteuer entsprechend weg.
„Das Urteil bestätigt einmal mehr, dass Pferde-Eigentümer keine Umsatzsteuer auf die von ihren Pferden gewonnenen Preisgelder zahlen müssen. Das entlastet den gesamten Pferdesport“, kommentierte Rainer Reisloh, Geschäftsführer des Bereichs Personal und Finanzen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), diese Entscheidung. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte schon 2016 das gleiche Urteil gefällt. Daher der Tipp an Pferdebesitzer: Es könnte sich lohnen, gemeinsam mit dem Steuerberatern eine rückwirkende Erstattung der bereits entrichteten Umsatzsteuer auf Preisgelder in vergangenen Jahren zu prüfen.
Weitere Informationen zu dem Urteil finden Sie hier.
Quelle: fn-presscheapest air jordan 1 high colorways | WpadcShops – Common Projects Summer Edition low-top sneakers Grigio – Sneaker scarpe & Release Dates
0 Kommentare
Schreibe einen Kommentar