Einige Bundesländer waren schon vor den Weihnachtstagen streng was die Kontaktregelungen anbelangt. Die anderen haben jetzt in Sachen Corona-Regeln nachgezogen, zumal die Omikronvariante alle verunsichert. Für Pferdebesitzer und Reiter gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regeln – nicht selten 2G+ (geimpft oder genesen plus aktuell getestet) in Reithallen.
Die Corona-Regeln sind auch zum Jahreswechsel 2021/22 so abwechslungsreich wie die Neujahrsbräuche in den einzelnen Bundesländern. Die Bundesregierung bietet auf ihrer Webseite Verlinkungen zu den jeweils aktuellen Verordnungen der Bundesländer.
So unterschiedlich wie die Maßnahmen sind, so variantenreich auch die jeweiligen Formulierungen der Landesregierungen, wie der Stand in Sachen COVID-19 ist. In Bayern gibt es eine „Corona-Ampel“ (die aktuell auf rot steht), in Baden-Württemberg sind es Alarm-, in Niedersachsen Warnstufen, die vorgeben, welche Corona-Regeln gelten. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat auf ihrer Seite www.pferd-aktuell.de/coronavirus dankenswerterweise die Details zusammengetragen, die für die Ausübung des Reitsports bzw. die artgerechte Versorgung der Pferde aktuell Gültigkeit besitzen.
Corona-Regeln: 2G+ in vielen Reithallen
Generell gilt in vielen Bundesländern nun, dass auch (ein- oder zweifach) Geimpfte zusätzlich getestet sein müssen, wenn sie in einer Reithalle reiten wollen. 2G+ entfällt in einigen Ländern allerdings, wenn jemand bereits „geboostert“ ist, sprich seine dritte Impfung bereits bekommen hat und dies länger als 14 Tage her ist. Allerdings gilt das nicht überall. In Berlin kann man auch mit 2G (geimpft oder genesen) in der Halle reiten – vorausgesetzt, die Mindestabstände werden eingehalten. In Nordrhein-Westfalen gilt in Reithallen zunächst einmal grundsätzlich 2G+. Wer allein reitet oder sein Pferd – dann mit Maske! – führt, kann auf den Test verzichten. Und noch eine Ausnahme sehen die Corona-Regeln in NRW vor: Wenn die Reithalle nach zwei Seiten hin offen ist, kann auf den Test verzichtet werden.
Turniere dürfen in NRW unter 2G+ Bedingungen stattfinden. In Brandenburg wird unterschieden zwischen Turnieren mit (2G und Hinweisschilder) oder ohne Unterhaltungscharakter (3G). In Sachsen ist das egal. Hier sind Turniere aktuell verboten.
Eine Frage des Alters
Für alle Corona-Regeln der Bundesländer gilt: Das Alter spielt eine große Rolle, gerade bei schulpflichtigen Kindern. Sie werden nach Altersgruppen unterschieden. Außerdem gibt es zwischen der Schulzeit mit den regelmäßigen Testungen und den Ferien unterschiedliche Vorgaben.
Recht einheitlich sind die Corona-Regeln für Dienstleister rund ums Pferd, die in den Stall kommen. Schmiede, Therapeuten oder Tierärzte müssen sich an die 3G halten, sprich hier können auch Ungeimpfte zum Pferd kommen. Sie müssen dann aber einen aktuellen Test (Schnelltest nicht älter als 24, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Trotzdem empfiehlt es sich auch hier, auf der FN-Seite noch einmal ganz konkret zu schauen, welche Corona-Regeln beispielsweise bei einem Schmiedebesuch laut der in seinem Bundesland gültigen Verordnung Gültigkeit besitzen.
Auch Trainer, in einigen Länderverordnungen werden „externe“ Trainer besonders erwähnt, unterliegen zumeist der 3G-Regelungen.
Auch das Verhalten auf der Stallgasse oder in der Sattelkammer ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Ganz explizit schreibt Schleswig-Holstein beispielsweise vor, dass der Stallbetreiber für Örtlichkeiten wie Sattelkammern Hygienekonzepte erarbeitet haben muss. Andere Bundesländer gehen dabei nicht so tief ins Detail.Air Jordan 4 Retro Off – CV9388 – White Sail – 100 – Jordan Brand quietly slipped in a new rendition of the low-top | air jordan 1 mid outlet
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