Schon im vergangenen Jahr wurde im sächsischen Erzgebirgskreis die ansteckende Blutarmut der Einhufer festgestellt. Nun wurde am 22. Januar ein weiteres Pferd mit der Krankheit identifiziert, das auf einem Hof in der Stadt Pockau-Lengefeld im Ortsteil Wünschendorf stand.
Wie in diesen Fällen vorgeschrieben, wurde das betroffene Tier eingeschläfert und ein Sperrbezirk eingerichtet, der einen Durchmesser von zwei Kilometern hat. Bei den weiteren 23 Pferden in dem Betrieb wurden Blutproben genommen. Es wurde kein weiteres infiziertes Tier nachgewiesen. Der Besitzer des betroffenen Tieres erhält eine Entschädigung, sofern sein Pferd, Esel etc. der Tierseuchenkassen ordnungsgemäß gemeldet war. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich, und mit Ausnahme von Einhufern kann die Krankheit keine anderen Tiere anstecken.
Im Sperrbezirk werden nun auch die anderen Pferde untersucht. Anfang kommender Woche werden die Ergebnisse erwartet. Alle Halter von Einhufern, also nicht nur Pferde, sondern auch von Esel, Maultiere und Zebras, deren Tiere noch nicht bekannt sind, müssen sich beim Lebensmittelüberwachungs- und Verterinäramt melden. Kein Einhufer (und auch nicht ihre „Produkte“) darf den Sperrbezirk verlassen. Wenn es keine weiteren positiven Befunde gibt, erfolgt in drei Monaten eine nochmalige Blutuntersuchung aller Tiere innerhalb der Sperrzone. Wenn diese ebenfalls negativ ist, kann die Sperre aufgehoben werden.
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