Pferdehaftpflichtversicherungen – Vergleich macht reich

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Laut Deutscher Reiterlicher Vereinigung (FN) leben mehr als eine Million Pferde in Deutschland. Verursachen sie Schäden, haftet gesetzlich der Pferdehalter. Unter Umständen ein teures Vergnügen. Eine Pferdehaftpflichtversicherung schützt. Aber ein Tarifvergleich lohnt sich.

Für alle durch sein Tier verursachten Schäden ist der Halter, gemäß §833 BGB, verschuldensunabhängig haftbar. Daher ist an dieser Stelle ein angemessener Haftpflichtschutz für den Pferdebesitzer essenziell und wird zudem von den meisten Pensionsställen und turnierausrichtenden Reitanlagen gefordert. 

Pferdehalter sollten die verschiedenen Angebote am Markt vergleichen, denn unabhängig von der konkreten Nutzung des Tieres kann es bei der Pferdehalter-Haftpflicht Preisunterschiede von über 100 Euro im Jahr geben, rät Daniel Dodt vom unabhängigen Verbraucherportal toptarif.de. So zahlt eine Turnierreiterin für ihr Pferd bei der Haftpflichtkasse Darmstadt nur rund 89 Euro im Jahr. Beim gleichen Versicherungsprofil würde sie bei einem teuren Anbieter hingegen 180 Euro oder mehr zahlen. Auch das Einsparpotenzial eines Freizeitreiters ist mit über 100 Euro sehr hoch: Dieser zahlt bei der Apella Versicherung lediglich 85 Euro im Jahr. Im Vergleich dazu kostet eine entsprechende Police aus der oberen Preisriege in diesem Fall rund 188 Euro pro Jahr.
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Wenn ein Pferd in Panik auf eine nahgelegene Straße oder Autobahn galoppiert, können schnell Schäden in Millionenhöhe entstehen, erklärt Dodt. Empfehlenswert ist daher eine Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens 3 Millionen Euro. Eine Selbstbeteiligung lohnt hingegen selten. Denn oftmals müssen Schäden reguliert werden, die sich lediglich auf kleinere Summen belaufen. 

Neben Deckungssummen und Selbstbeteiligung ist auch das Fremdreiterrisiko ein wichtiger Faktor beim Abschluss der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung. So sind bei vielen Versicherungsgesellschaften weitere Personen, die das Pferd reiten, nicht automatisch mitversichert. Hier muss das Fremdreiterrisiko im Bedarfsfall in den Versicherungsvertrag integriert werden. Manche Versicherer unterscheiden zudem zwischen Fremdreitern und Reitbeteiligungen. Lässt ein Pferdebesitzer eine dritte Person regelmäßig und entgeltlich reiten, so sollte er dies dem Versicherer melden, erläutert Dodt.

Vor Abschluss der Tierhalter-Haftpflichtversicherung sollten sich Pferdehalter umfassend über die aktuellen Angebote am Markt informieren. Wer gründlich vergleicht und eine leistungsstarke und günstige Pferdehalter-Haftpflichtpolice wählt, kann durch den Wechsel mehr als 50 Prozent der Jahresprämie einsparen.

Durch Verbraucherportale wie toptarif.de (www.toptarif.de) oder kostenlose Service-Hotlines wie 0800 – 10 30 499 können sich Verbraucher über Alternativen in ihrer Region informieren und kostenlos zu günstigen Versicherungen wechseln.

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