Die für Sri Lanka startende Springreiterin Mathilda Karlsson hatte Klage gegen eine Entscheidung des Weltreiterverbandes FEI vor dem internationalen Sportgerichtshof (CAS) eingelegt. Mit Erfolg.
Es ging um die Olympia-Qualifikation von Mathilda Karlsson, die in Sri Lanka zur Welt kam, aber bereits als Baby adoptiert wurde und so in Schweden aufwuchs. Zuhause ist sie mittlerweile in Deutschland, auf dem Gestüt Grönwohldhof.
Mit dem dort stationierten Chopin VA hatte sie bei Turnieren in Villeneuve-Loubet so viele Punkte gesammelt, dass sie die Olympia-Rangliste ihrer FEI-Region anführte und ihr somit als erster Sri Lankerin ein Start bei den Olympischen Spielen in Tokio winkte.
Doch dann stellte sich heraus, dass bei der Genehmigung der Qualifikationsturniere in Villeneuve-Loubet durch die FEI Fehler übersehen worden waren, aufgrund derer der Weltreiterverband Karlsson und auch anderen Reitern die dort errittenen Punkte wieder aberkannte. Damit wäre der Traum von Tokio ausgeträumt gewesen. Allerdings beschloss Karlsson, gegen die Entscheidung der FEI vor den internationalen Sportgerichtshof CAS zu ziehen. Heute wurde das Urteil bekannt.
Entscheidung des CAS
Wie die niederländische Anwaltskanzlei von Mathilda Karlsson mitteilt, hat der CAS die Entscheidung des FEI-Tribunals aufgehoben. Die Reiterin als Athletin habe nichts falsch gemacht und es treffe sie keinerlei Schuld in der Angelegenheit, habe es in der Urteilsbegründung des CAS geheißen. Der Weltreiterverband könne weder die Reiter, die Turnierveranstalter noch die Französische Reitervereinigung für ihre eigenen Fehler verantwortlich machen.
Es sei die Nachlässigkeit der FEI in dem Genehmigungsprozess der Turniere gewesen, aufgrund derer es zu dem Regelbruch kam. Daher müsse die FEI selbst die Konsequenzen tragen.
Man könne von den Reitern nicht erwarten, dass sie angesichts der vielen verschiedenen Deadlines im FEI-Regelwerk einen Fehler erkennen, den zwei Verbände mit professionellem Administrationspersonal übersehen haben.
Nicht nur die Reiter wurden freigesprochen, sondern auch der Turnierveranstalter. Er habe sich regelkonform verhalten. Mit diesem Urteil gilt wieder die ursprüngliche Olympia-Rangliste. Das bedeutet, Mathilda Karlsson hat ihren Startplatz für Tokio in der Tasche.
Die Rechtsanwaltskanzlei im Luc Schelstraete, Vater von Dressurreiterin Micky Schelstraete, kommentierte: „Es ist eine wegweisende Entscheidung für den Pferdesport, da diese CAS-Entscheidung zeigt, dass der Ermessensspielraum der FEI begrenzt ist und dass die FEI bei der Genehmigung von Pferdesportveranstaltungen, bei denen Ranglistenpunkte verdient werden sollen, äußerste Sorgfalt walten lassen muss.“The Global Destination For Modern Luxury | air jordan 1 mid unc cheap
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