Der Internationale Sportgerichtshof, Court of Arbitration for Sports
(CAS) hat heute entschieden: Christian Ahlmanns Holsteiner Cöster war
bei den Olympischen Spielen von Hongkong gedopt. Der CAS verhängte eine
Sperre bis zum 20. April. Ahlmanns Erfolge der vergangenen Monate
werden ihm aberkannt.
Damit ist der CAS der Intention der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) gefolgt, die die Verurteilung durch das Tribunal der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) am 22. Oktober 2008 wegen verbotener Medikation für nicht ausreichend empfunden hatte. Der FN war der Dopingverdacht in der Brgündung des FEI-Tribunlas nicht ausreichend entkräftet worden. Die FEI hatte nach dem Fund von der Substanz Capsaicin Ahlmann für vier Monate gesperrt. Seit dem 18. Dezember war der Mann aus Marl wieder startberechtigt gewesen, ohne des Dopings für schuldig befunden worden zu sein.
Gegen das Urteil des FEI-Tribunals waren sowohl Ahlmann als auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) vor den CAS gezogen. Mit der heutigen Entscheidung darf Ahlmann bis zum 20. April 2009 an keinem Turnier teilnehmen. Gewinngelder und eventuell erlangte Punkte für die Weltrangliste müssen zurückgezahlt werden bzw. verfallen. Außerdem wurde ihm auferlegt Prozesskosten in Höhe von 5000 Schweizer Franken (gut 3300 Euro) zu zahlen.
Wie der CAS sein Urteil begründet, ist derzeit noch nicht bekannt. In einer ersten Stellungnahme begrüßte der FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach den Spruch der Richter in Lausanne: Es war die richtige Entscheidung, beim CAS in Berufung zu gehen. Wir wollten seitens des Verbandes überprüfen lassen, ob es sich bei Cöster um verbotene Medikation oder Doping gehandelt hat.men’s jordan upcoming releases | michael kors outlet mall winnipeg
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