Daniel Deußer klagt sich mit einstweiliger Verfügung in das Hamburger Derby ein. „Ich bin nicht einverstanden, wie die Sache abgelaufen ist und möchte meine Rechte wahren.“ erklärte Deußer gestern am Rande des Turniers. Er gab zu, dass er in den USA auffällig geworden sei, und die damit verbundene Sperre akzeptiert habe.
Noch vor zwei Tagen hatte Turnierleiter Volker Wulff erklärt, dass Deußer von der Startliste gestrichen sei, nachdem die Hamburger, wie auch alle europäischen und amerikanischen Reiterverbände von der Deutscher Reiterlichen Vereinigung (FN) über die Lizenzverweigerung informiert worden waren. „Daran halten wir uns. Bei veränderter Rechtslage kann sich das natürlich ändern“. Die Rechtslage hat sich geändert. Über seine Anwälte hat Deußer eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Münster erwirkt, das die De-Facto-Sperre bis zur Hauptverhandlung außer Kraft setzte. Im Vordergrund stand dabei die Überlegung, dass im Falle, dass Deußer vor Gericht obsiegt, ein unwiederbringlicher Schaden entstehen könnte; die Global Champions Tour und damit die Gewinnchance wären dann nämlich vorbei. Mit derselben Argumentation kann Deußer voraussichtlich auch am Pfingstwochenende in Wiesbaden starten.
Im Frühjahr 2007 war bei zwei Pferden von Daniel Deußer die verbotene Substanz Reserpin gefunden worden, ein Psychopharmakum, das unter anderem zur Beruhigung störrischer Tiere gegeben wird. Beim Weltcupfinale in Las Vegas, bei dem Deußer überraschend Zweiter wurde, wurde sein Pferd Air Jordan zweimal getestet, die Kontrolle zu Turnierbeginn Donnerstag war positiv, die am Sonntag nach dem Sieg negativ. Weil die Proben nicht ordnungsgemäß verschlossen waren, stellte der Weltreiterverband FEI das Verfahren ein. Erst später wurde bekannt, dass dieselbe Substanz bereits einige Wochen zuvor bei Deußers Pferd Pristanna bei einem nationalen Turnier in Wellington (Florida) gefunden worden war. Der US-Verband sperrte Deußer für drei Monate, vom 1. Januar bis 31. März 2008, von Turnieren in den USA. Nachdem der deutsche Verband Kenntnis von dem Fall erhalten hatte, rollte er das Verfahren neu auf, das ist satzungsgemäß möglich. Allerdings verhängte die FN-Disziplinarkommission keine Sperre, sondern verweigert ihm die Turnierlizenz aus wichtigem Grund, auch dies ermöglicht die Satzung. Der wichtige Grund: Verstoß gegen die sportlich-faire Haltung und die reiterliche Disziplin.
Deußers Chef Jan Tops ist empört: Es ist unglaublich, was mit dem Jungen gemacht wird, der kann gar nichts dafür. Reserpin war in dem Zusatzfutter, das ihm der Tierarzt gegeben hat. Das hat er vor Gericht mit Eid bestätigt.men’s new jordans release dates | Cra-wallonieShops , Online Shopping for the Latest Clothes & Fashion
0 Kommentare
Schreibe einen Kommentar