Am Mittwoch wurde der Doping-Fall des Springreiters Daniel
Deußer vor der ersten Kammer der Disziplinarkommission der Deutschen
Reiterlichen Vereinigung (FN) mündlich verhandelt.
Es ging um das positive Ergebnis der
Medikationskontrolle, die Deußers Oldenburger Hengst Air Jordan Z beim
Weltcupfinale in Las Vegas Ende April 2007 entnommen wurde.
Das Paar wurde damals überraschend Zweiter. Hinterher testete man den Rappen positiv auf die verbotene Dopingsubstanz Reserpin. Die Internationale Reiterliche Vereinigung (FEI) stellte das Verfahren wegen Fehlern bei der Analyse der B-Probe ein. Die FN entschloss sich, den Fall dennoch noch einmal zu überprüfen.
Am Mittwochmorgen stellten die Verfahrensbevollmächtigten von Daniel Deußer gleich zu Beginn der Verhandlung einen Befangenheitsantrag gegen alle Mitglieder der Disziplinarkommission. Darüber muss nun das Große Schiedsgericht der FN entscheiden. Dazu das FN-Justiriariat in einer Pressemitteilung: Befangenheitsanträge, egal mit welcher Begründung, können nicht verhindert werden. Die Vertagung sagt nichts über die Richtigkeit der Gründe des Befangenheitsantrags aus. Ob dieser gerechtfertigt ist, entscheidet das Große Schiedsgericht nach Stellungnahme der Mitglieder der zuständigen Disziplinarkommission. Mit einer Entscheidung sei in Kürze zu rechnen.
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