Eine Welle der Solidarität trägt Mareike Mimberg-Hess derzeit, nachdem bekannt wurde, dass sie von der FN für vier Monate gesperrt worden ist, weil sie 2022 den positiv getesteten San to Alati beim Bundeschampionat vorgestellt hat. Der Hengst stand damals im Stall Hinnemann. Auf Nachfrage hat uns Bettina Hinnemann ihre Sicht der Dinge geschildert.
Von vielen Seiten gab es nach dem Bekanntwerden des FN-Urteils große Sympathie- und Solidaritätsbekundungen für Mimberg-Hess. Die polnische Dressurreiterin Beata Stremler hat am Tag, an dem die FN-Entscheidung öffentlich wurde, eine Petition gestartet, die um Unterstützung für Mimberg-Hess wirbt und nach derzeitigem Stand fast 1800 Unterschriften bekommen hat.
Mimberg-Hess beteuerte im Gespräch mit St.GEORG ihre Unschuld. Sie habe sich von Bettina Hinnemann schriftlich bestätigen lassen, dass der Hengst zu keiner Zeit medikamentös behandelt wurde.
Statement Bettina Hinnemann
Wir haben auch die Familie Hinnemann um eine Stellungnahme in der Sache gebeten und unter anderem gefragt, wie oft Mareike Mimberg-Hess San to Alati auf dem Krüsterhof geritten hat, wann die Ankaufsuntersuchung im Zuge des Verkaufs des Hengstes an Bernadette Brune stattgefunden hat und ob dabei Blutproben genommen wurden. Dies sind Bettina Hinnemanns Antworten:
„Mareike Mimberg-Hess hat letztes Jahr netterweise sofort zugesagt, den Hengst San to Alati zu reiten, nachdem Steffi verletzungsbedingt ausfiel, und das obwohl der Hengst in Voerde bleiben sollte und für sie dadurch ein erheblicher Mehraufwand entstand.
San to Alati wurde daraufhin von Mareike in Voerde insgesamt sechs- bis siebenmal geritten, wozu diese extra jedesmal angefahren kam (Mimberg-Hess arbeitet eigentlich in Bielefeld, Anm. d. Red). Der Hengst wurde für sie gesattelt und ihr nach dem Training auch wieder abgenommen, sie hatte also bei uns auf dem Krüsterhof mit der Haltung und Vorbereitung des Pferdes nichts zu tun.
In der Zwischenzeit wurde San to Alati unter der Aufsicht von Steffi Wolf bewegt.“
Dass Mareike Mimberg-Hess sich eine schriftliche Bestätigung bezüglich eventueller Medikationen geben ließ, bestätigt Hinnemann:
„Mareike hatte mir gegenüber von Anfang an signalisiert, wie extrem vorsichtig sie immer ist wegen möglicher Dopingproben, weswegen ich ihr sogar schriftlich bestätigt habe, dass San to Alati keine unerlaubten Substanzen bekommen hat.“
Die Ankaufsuntersuchung habe am 16. August 2022 auf dem Krüsterhof stattgefunden. Dabei seien „natürlich Blutproben gezogen“ worden. „Dabei wurde auch auf die Substanz Firocoxib getestet, aber nicht nachgewiesen.“
Hinnemann weiter:
„Ganz sicher kann ich sagen, dass zu keiner Zeit eine Indikation für eine Behandlung bestand. Hätte ein gesundheitliches Problem vorgelegen, wäre dies sicherlich bei der Ankaufsuntersuchung festgestellt worden. Ansonsten wäre es nicht zu einem Besitzwechsel und auch nicht zu einer Teilnahme am Bundeschampionat 2022 gekommen.“
Aber wie die Substanz dann in den Pferdekörper gelangen konnte, darauf hat sie auch keine Antwort.
„Eine versehentliche Gabe dieses Medikaments auf dem Krüsterhof kann ich ganz sicher ausschließen, da kein anderes Pferd mit dieser Substanz behandelt wurde und kein Medikament mit diesem Wirkstoff in unserem Stall vorhanden war.
Also kann ich über die Frage wie die Substanz in das Pferd gelangen konnte leider nur mutmaßen.
Die Stallungen auf dem Bundeschampionat sollen zwar nicht für jeden zugänglich sein, aber ein Bändchen am Handgelenk bedeutet nicht dass jemand zu 100 Prozent vertrauenswürdig ist. Eine Rundum die Uhr Bewachung ist praktisch unmöglich und deswegen kann sich ein Reiter nicht vor einer solchen Situation schützen.“
Ihr Fazit:
„Jedenfalls wurde jetzt deutlich, dass es besser gewesen wäre, eine Erklärung zu haben wie das Medikament in das Pferd gelangen konnte, statt bei der Wahrheit zu bleiben, dass wir es einfach nicht wissen. Und das ist wirklich sehr schade!“
Sie sagt, auch wenn eine Bestrafung aufgrund der Regularien unumgänglich sei, könne sie nicht nachvollziehen, dass diese Strafe „ausgerechnet jetzt“ ausgesprochen werde. „Das ist mehr als unfair.“ Hinnemann schließt: „Ich hoffe sehr, dass Mareikes Hartnäckigkeit belohnt wird und für sie die Teilnahme am Bundeschampionat 2023 doch noch möglich wird und drücke ihr dafür alle Daumen.“
Die rechtlichen Möglichkeiten
Die FN beruft sich in der Begründung des Urteils gegen Mimberg-Hess auf die ADMR (Anti-Doping- und Medikamentenkontroll-Regeln) als Bestandteil der deutschen LPO (Leistungsprüfungsordnung). Dr. Constanze Winter, Justiziarin bei der FN, erklärt: „In den Anti-Doping- und Medikamentenkontroll-Regeln ist klar geregelt, dass der Reiter eines Pferdes die verantwortliche Person ist – so auch im Falle einer positiven Kontrolle. Das gilt auch unabhängig davon, ob der Reiter selbst oder andere die Betreuung, Versorgung und Vorbereitung des Pferdes übernehmen.“
Das Urteil der Disziplinarkommission wurde vom Großen Schiedsgericht bestätigt. Dies ist die höchste rechtliche Instanz innerhalb der FN. Mareike Mimberg-Hess kann aber immer noch auf dem zivilrechtlichen Weg gegen die FN-Entscheidung vorgehen. In dem Fall bestünde die Chance, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die besagt, dass die Sperre für die Dauer des zivilrechtlichen Verfahrens ruht. Dann könnte sie eventuell doch noch am Bundeschampionat teilnehmen.
Zum Hintergrund
San to Alati war 2022 Bundeschampion der vierjährigen Hengste unter Mareike Mimberg-Hess geworden. Stammreiterin des Secret-Sohnes ist eigentlich Stefanie Wolf, die damals noch auf dem Krüsterhof der Familie Hinnemann tätig war. San to Alati stand dort und war dort im Deckeinsatz. Doch Steffi Wolf brach sich ein Bein und Mareike Mimberg-Hess sprang ein. Erst ritt sie San to Alati zum Titel beim Hannoveraner Championat, dann beim Bundeschampionat.
Hier kam der Dunkelfuchs, der inzwischen in den Besitz von Bernadette Brune gewechselt war, in die Dopingkontrolle. Dabei stellte sich heraus, dass er eine verbotene Substanz im Organismus hatte: Decyclopropylmethylfirocoxib. Firocoxib ist ein Schmerzstiller und Entzündungshemmer. San to Alati wurde disqualifiziert, der Titel aberkannt. Offen war noch, welche Konsequenzen das Ganze für Mareike Mimberg-Hess haben würde.
Es wurde ein Disziplinarverfahren bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) eröffnet, bei dem Mimberg-Hess, die als Reiterin die verantwortliche Person ist, für vier Monate gesperrt. Die Sperre gilt bereits, was bedeutet, dass Mimberg-Hess nach aktuellem Stand nicht am Bundeschampionat teilnehmen darf. Sie hat fünf ihrer Ausbildungspferde für das Highlight im deutschen Zuchtkalender qualifiziert.
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