Strafbefehl gegen Manfred von Allwörden nun rechtskräftig, Maßnahmen des Holsteiner Verbands

Von
Pferdehaltung Manfred von Allwörden

Jungpferde in einer der Außenstellen von Manfred von Allwörden, aufgenommen im Winter 2022. (© St.GEORG)

Gestern Nacht lief die Frist aus, im Rahmen derer Pferdezüchter Manfred von Allwörden noch hätte Einspruch erheben können gegen den Strafbefehl gegen ihn.

Einen solchen Einspruch gab es nicht. Damit ist der Strafbefehl gegen Manfred von Allwörden nun rechtskräftig.

Am 22. März hätte sich der bekannte Holsteiner Züchter vor dem Amtsgericht Ratzeburg für den Tod von 14 Pferden verantworten sollen. Da aber weder er noch sein Verteidiger vor Gericht erschienen, erging Strafbefehl. Manfred von Allwörden muss nun 30.000 Euro an verschiedene wohltätige Einrichtungen zahlen.

10.000 Euro gehen an die Pferdeklappe von Petra Teegen. Je 6000 Euro kommen dem Tierschutz Roggendorf und einen Pferdegnadenhof zugute. Je 4000 Euro muss von Allwörden einer Tierschutzeinrichtung in Mölln sowie der Möllner Tafel zahlen.

Darüber hinaus wurde eine weitere Strafe für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt: 150 Tagessätze à 750 Euro, insgesamt also 112.500 Euro. Ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft und erhält einen Eintrag im Führungszeugnis.

Warum kein Tierhalteverbot?

Manch einer mag sich fragen, weshalb kein Tierhalteverbot gegen Manfred von Allwörden verhängt wurde. Dazu muss man wissen, dass der Antrag auf Strafbefehl von Seiten der Staatsanwaltschaft gestellt wird. Das Gericht prüft den Antrag und folgt diesem gegebenenfalls. Wie uns der Pressesprecher des Amtsgerichts Ratzeburg bestätigte, hatte die Staatsanwaltschaft im Fall von Allwörden kein Tierhalteverbot beantragt. Daran sei das Gericht „gebunden“ gewesen.

Auf Anfrage bei der Staatsanwaltschaft, wieso es keinen diesbezüglichen Antrag gab, kam am Montag nach dem Termin in Ratzeburg (25. März) eine irreführende Antwort: „Bei dem am Freitag erlassenen Strafbefehl handelt es sich um eine gerichtliche und nicht um eine staatsanwaltschaftliche Entscheidung.“ Auf nochmalige Nachfrage mit dem Verweis auf die eigentliche Praxis erhielten wir keine Antworten mehr.

Maßnahmen des Holsteiner Verbandes

Im Rahmen des Gerichtstermins wurden die bekannten tierschutzrechtlichen Vergehen Manfred von Allwördens aufgezählt. Der Richter kommentierte die Ausführungen des anwesenden Staatsanwalts: „Aus Sicht des Gerichts ist das ein Problem, das für Massentierhaltung nicht ganz ungewöhnlich ist.“

Die genaue Anzahl der Pferde, von Manfred von Allwörden ist nicht bekannt. Mehr als 1000 sollen es sein. Davon steht nur ein Teil auf dem Grönwohldhof, der Manfred von Allwörden gehört. Viele Pferde sind auf angepachteten Flächen und Betrieben in ganz Schleswig-Holstein verteilt.

Bis auf einige wenige, die im Ausland eingetragen sind, sind fast alle Zuchtprodukte des Manfred von Allwörden als Holsteiner bei der FN registriert. Als die BILD-Zeitung als erste von den problematischen Haltungsbedingungen der Pferde berichtete und das Veterinäramt Anzeige erstattete, hatte der Holsteiner Pferdezuchtverband dem Großzüchter Unterstützung zugesagt. Wir haben bei Zuchtleiter und Geschäftsführer Stefan Haarhoff gefragt, welche Maßnahmen konkret getroffen wurden.

Haarhoff erklärte: „Der Holsteiner Verband hat zur Beratung, Einhaltung und Kontrolle der Umsetzung ein Gremium aus fachlich qualifizierten Personen berufen. Das Gremium hat die Gespräche zwischen dem Tierhalter und den Veterinärämtern konstruktiv begleitet. Gemeinsam wurde ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, um die Haltung und das Management zu verbessern.“

Diese Unterstützung sei allerdings im Juni 2023 beendet worden. „In einem finalen Gespräch wurden die wichtigen Themen zum Tierwohl nochmals deutlich angesprochen. Dabei wurde von Seiten des Gremiums des Verbandes besonders auf die erforderliche Bestandsreduzierung hingewiesen“, betont Haarhoff.

Ein Anfang in dieser Hinsicht sei zum Ende der beratenden Tätigkeit gemacht worden. Um die zertretenen Flächen auf den verschiedenen Betrieben in den Griff zu bekommen, seien der Bau von Paddocks und „Bodenaufbau“ beauftragt worden. Es sei ein Ernährungsberater für die Pferde hinzugezogen und Mitarbeiterschulungen eingeleitet worden. Außerdem habe man Vorbereitungen für weitere Vermarktungen von Pferden getroffen.

Abschließend erklärte Haarhoff: „Weitere Optimierungsmaßnahmen im Sinne des Tierwohls müssen auch in Zukunft konsequent vom Betrieb umgesetzt werden.“

 

#doitride-Newsletter   Sei dabei und unterstütze die #doitride-Kampagne! Mit unserem Newsletter verpasst Du keine Neuigkeiten rund um #doitride. Jetzt aktivieren!

Dominique WehrmannRedakteurin

Studierte Politologin, seit 2006 bei St.GEORG. Als Jugendliche Dressurtraining bei Hans-Georg Gerlach, Michael Settertobulte und Reitmeister Hubertus Schmidt und das auf einem selbstgezüchteten Pferd. Verantwortet die Bereiche Spitzensport und Pferdezucht. Im Presseteam des CHIO Aachen und der Pferdemesse Equitana, hat für den NDR im Fernsehen kommentiert.

stgeorg_newsletter_booklet
  1. RSCHMITZ

    Dass weder der Mann noch sein Rechtsvertreter vor Gericht erschienen ist, zeigt in meinen Augen, dass er sich seiner Verantwortung immer noch nicht bewusst ist.


Schreibe einen neuen Kommentar