Das Landgericht in Kiel hat heute überraschend das Urteil gegen die wegen Tierquälerei angezeigte ehemalige Weltcup-Reiterin Christine W. gesprochen. Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung erhielt die Dressurreiterin, außerdem wurde ein dreijähriges Tierhaltungsverbot ausgesprochen. Ebenso lange ist der 60-Jährigen der berufsmäßige Umgang mit Pferden verboten. Einzige Ausnahme: Handeln darf die Weltcupfinalistin auch weiterhin. Des weiteren muss sie 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Wie diese genau aussehen sollen, hat das Gericht noch nicht mitgeteilt. Im Anschluss an die Urteilsverkündung akzeptierte die Angeklagte das Urteil, das somit rechtskräftig ist. Am frühen Nachmittag hatte sie die Taten gestanden.
In dem jetzt abgeschlossenen Verfahren war es um Vorkommnisse auf dem Hof Immenhorst in Norderstedt im Winter 2006 und Frühjahr 2007 sowie auf dem Brander Hof in Halstenbek im Sommer 2007 gegangen. Mehrere Reiter, die auf der Anlage ihre Pferde stehen hatten, hatten die brutalen Trainingsmethoden im Sommer 2007 angezeigt. Um das Ausmaß der tierquälerischen Trainingseinheiten zu dokumentieren, war u.a. ein Video gedreht und den Ermittlungsbehörden vorgelegt worden (ST.GEORG berichtete). Auch das Verfahren, das letztes Jahr vor dem Amtsgericht Plön wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz auf dem Gut Nehmten stattgefunden hatte, und gegen das Christine W. in Berufung gegangen war, wurde mit dem heutigen Urteilsspruch abgeschlossen. Die Beschuldigte hatte den Revisionsantrag zurückgezogen.
Plötzliches Geständnis
Die überraschende Wende nahm das Kieler Verfahren am heutigen dritten von ursprünglich sieben geplanten Verhandlungstagen. Nach der Prozesseröffnung am Dienstag vergangener Woche und dem zweiten Verhandlungstag am Donnerstag, wurden heute morgen zwei weitere Zeugen gehört. Ihre Aussagen deckten sich im Wesentlichen mit dem, was andere vor ihnen zu Protokoll gegeben hatten: Enges Ausbinden, Longieren auf engstem Radius, Peitschenschläge auf den gesamten Körper, auch auf Hals und Gesicht, übermäßiger Sporeneinsatz, reißende Zügelhilfen.
In der Mittagspause hatten die Prozessbeteiligten eine Absprache getroffen. Christine W. würde die Taten gestehen. In der Urteilsverkündung des Richters wurde deutlich, dass dies das Urteil gemildert hat: Sie taten gut daran, heute mit uns das Gespräch zu suchen, Frau Wels, sagte der vorsitzende Richter. Wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in zehn Fällen wurde die Dressurreiterin schuldig gesprochen. Drei Jahre sieht das Gesetz als Höchststrafe vor, wenn jemand Wirbeltieren aus Rohheit erhebliche Schmerzen, Leiden oder länger anhaltende, sich wiederholende Schmerzen oder Leiden zufügt. Ein Jahr und neun Monate lautete der Urteilsspruch auf Bewährung, weil außer einem dreimonatigen Fahrverbot wegen Trunkenheit am Steuer nichts gegen Christine W. vorgelegen habe, sagte der Richter. Gleichzeitig betonte er, dass die Bewährungsdauer auf vier Jahre festgelegt wurde.
Zuvor hatten die beiden Gutachter, Prof. Dr. Peter Stadler und Olympiasieger Thies Kaspareit, Leiter der Akademie des Pferdes bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), ihre Standpunkte dargestellt. Tiermediziner Stadler hatte das Schmerzempfinden der Pferde im Fokus, Kaspareit betonte, dass die berichteten und auf dem Video zu sehenden Ausbildungsmethoden in keinster Weise mit den in den „Richtlinien für Reiten und Fahren“ formulierten Grundsätzen in Einklang zu bringen seien. Einer der zentralen Punkte in dem Regelwerk besagt, dass Trainingseinheiten systematisch und für das Pferd nachvollziehbar sein müssen. Auf die Gutachterworte hob auch der Richter in der Urteilsbegründung ab und bemängelte u.a. fehlende Lösungs- und Erholungsphasen. Ein Pferd weiß nicht, was los ist, wenn es gleich bestraft wird, so etwas kann man nicht machen. Ferner appellierte er an die Verurteilte, dass sie sich der besonderen Bedingungen des Prozesses, vor allem das große öffentliche Interesse, zu vergegenwärtigen.
„unter scharfer Beobachtung der Öffentlichkeit“
Das große mediale Interesse die Verteidiger hatten zum Prozessauftakt von Dienstleistungsenthüllern und vermeintlich investigativem Journalismus gesprochen würde zur Folge haben, dass die Reiterin fortan unter scharfer Beobachtung der Öffentlichkeit stünde. An W. gewandt mahnte der Richter: Viele Leute werden ihnen auf die Finger gucken. Ändern Sie Ihr Verhalten, wenn Sie mit Pferden umgehen, sonst müssen sie Ihre Strafe verbüßen. Selbst wenn es nur zu kleineren Auffälligkeiten käme, gab der Richter zu Bedenken: Das kriegen wir mit!
Unterm Strich bleibt die Frage, wie das Tierumgangsverbot zu bewerten ist. Nach dem Plöner Verfahren, war auf Antrag der Verteidigung dieses Verbot in ein berufsmäßiges Umgangsverbot abgewandelt worden. Im heutigen Urteil ist von einem Tierhaltungsverbot die Rede, trotzdem wird der berufsmäßige Umgang gesondert verboten und der Handel ausdrücklich erlaubt. Zu einer Stellungnahme, ob das Tierhaltungsverbot auch privates Reiten einschließt, war nach der Urteilsverkündung niemand bereit.
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