Die Internationale Reiterliche Vereinigung (FEI) hat die Regelung für abwerfbare Sicherheitshindernisse in einem Geländekurs überarbeitet. Zuvor gab es Proteste von Seiten der Reiter.
Die Internationale Vereinigung der Vielseitigkeitsreiter, Event Riders Association (ERA), hat erfolgreich bei der FEI gegen die aktuelle Regelung für abwerfbare Hindernisse im Gelände protestiert. Ursprünglich wollte die FEI, dass einem Reiter für das Abwerfen eines beweglichen Hindernisses automatisch 21 Strafpunkte angerechnet werden. Daraufhin wurde eine Diskussionsrunde mit Reitern, Kursdesignern und Verantwortlichen der FEI anberaumt. Das Ergebnis: Nicht 21, sondern elf Strafpunkte werden notiert, wenn die Vorrichtung eines abwerfbaren Hindernisses aktiviert wird, sprich Reiter und Pferd an diesem Sprung einen Abwurf haben bzw. deutlichen Kontakt zum Hindernis (Artikel 548.1).
Außerdem hat die Ground Jury die Möglichkeit, die Strafpunkte wieder rückgängig zu machen, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass das Pferd den Sprung nur leicht berührt hat und dabei vollkommen unerwartet der Sicherheitsmechanismus ausgelöst wurde. Wir haben die Regelung im Interesse des Risiko-Managements überarbeitet basierend auf dem Treffen mit Reitern und Kursdesignern, die die Sorge geäußert haben, dass die bestehende Regel mit 21 Strafpunkten den positiven Effekt der abwerfbaren Hindernisse einschränken würde, sagte ein FEI-Sprecher. Es sei falsch, Sicherheit zu bestrafen, so das Argument der ERA. Das FEI Reglement soll dementsprechend geändert werden.
Das Protestschreiben der ERA im Original-Wortlaut.
Das neue Reglement der FEI
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