Nachdem Isabell Werths Anwälte eine einstweilige Verfügung gegen Sönke Lauterbach, den Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), erwirkt hatte, setzt dieser sich zur Wehr.
Die einstweilige Verfügung bezieht sich auf laut Werths Rechtsanwalt Andreas Kleefisch „wahrheitswidrige Aussagen“ Lauterbachs (Weitere Infos dazu). Die FN hat diese Vorwürfe prüfen lassen und kam zu dem Schluss, dass diese Verfügung unter „unvollständigem Tatsachenvortrag“ erwirkt worden sei. Lauterbach hat daraufhin noch am gleichen Tag (Mittwoch, 5. Februar) Widerspruch eingelegt. Die Entscheidung muss nun das Landgericht Münster treffen. (Quelle)
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