Eine höhere Vergleichbarkeit und zugleich eine bessere Selektion sind die Ziele, die der Beirat Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) mit der weiteren Reform der Hengstleistungsprüfungen erreichen wollen. Kürzere Dauer und neue Sportprüfungen sollen es möglich machen.
Die stationären Hengstleistungsprüfungen werden ab 2016 von 70 auf 50 Tage verkürzt und die stationären Veranlagungsprüfungen von 30 auf 14 Tage. Außerdem werden die Prüfungen nun nach dressurbetonten und springbetonten Hengsten unterteilt. Die Hengsthalter haben selbst die Wahl, für welche Disziplin sie ihre Pferde anmelden.
Bei den 50-tägigen Hengstleistungsprüfungen können drei- bis siebenjährige Hengste teilnehmen, die dann je nach Disziplin nur noch eine gewichtete Endnote erhalten entweder für Dressur oder für Springen. Welche Aufgaben, die Hengste bei ihrem Test zu absolvieren haben, richtet sich nach ihrem Alter.
In der Praxis heißt das, dass dreijährige Hengste erst ab Oktober eines Jahres gemäß den Anforderungen einer Reitpferdeprüfung beziehungsweise dem „Hengstleistungsprüfungsstandardparcours für dreijährige Hengste“ geprüft werden. Vierjährige Hengste werden in Anlehnung an die Anforderungen von altersgemäßen Turniersportprüfungen der Klasse A (Dressurpferdeprüfungen, Springpferdeprüfungen) getestet und bewertet. Die Aufgabenstellung für fünfjährige Hengste orientiert sich an den Anforderungen der Klasse L und die für sechs- beziehungsweise siebenjährige Hengste an denen der Klasse M.
Das geforderte Leistungsniveau wird bereits bei der Anlieferung der Hengste unter dem eigenen Reiter überprüft und stellt somit ein Zulassungskriterium zur Hengstleistungsprüfung dar. Während der Prüfung werden die Hengste sowohl unter dem Stationsreiter als auch unter den Fremdreitern bewertet.
Bei den nun 14-tägigen Veranlagungsprüfungen treten drei- und vierjährige Hengste an. Hier werden die Kandidaten wie gehabt auf ihr Interieur, ihre Grundgangarten und ihr Springtalent getestet. Allerdings werden zukünftig auch hier die Hengste nach Disziplinen getrennt geprüft.
Jetzt Pflicht: dreitägige Sportprüfungen
Ähnlich wie es in den Niederlanden die Hengstturniere gibt, soll es nun auch bei uns Sportprüfungen geben, bei denen die Hengste je einmal vier- und einmal fünfjährig antreten müssen. Die Hengste werden dabei unter Bedingungen ähnlich denen auf dem Turnier getestet. Die Prüfungen gehen an ausgewählten Orten über mindestens drei Tage an den Wochenenden von Januar bis März. Eingeteilt wird nach Disziplinen. Die Anforderungen entsprechen denen auf dem Turnier für die entsprechende Altersklasse. Das heißt also, die Vierjährigen gehen in der Sportprüfung Teil I Dressur- bzw. Springpferdeprüfungen der Klasse A und die Fünfjährigen in der Sportprüfung Teil II die der Klasse L. Beurteilt werden die Hengste sowohl unter dem eigenen, als auch unter zwei Fremdreitern.
Darüber hinaus wird es nun eine weitere Disziplin geben: „Vielseitige Veranlagung“. Hier wird neben Dressur- und Springpferdeprüfungen auch eine Geländepferdeprüfung verlangt. Die vielseitig veranlagten Hengste müssen drei Sportprüfungen zur endgültigen Eintragung in das Hengstbuch I (HB I) absolvieren. Vierjährig nehmen die Hengste in den Monaten Januar bis März an einer dreitägigen Sportprüfung für Hengste teil, bei der sie nach den Anforderungen einer Dressurpferdeprüfung der Klasse A und einer Springpferdeprüfung der Klasse A mit mobilen Geländehindernissen bewertet werden (Teil I). Im August oder September absolvieren die vierjährigen Hengste dann auf einer eintägigen Feldprüfung (Sportprüfung Teil II), eventuell angegliedert an eine Turniersportveranstaltung, einen Geländeparcours nach den Anforderungen einer Geländepferdeprüfung Klasse A. Abschließend müssen sie dann fünfjährig an einer dreitägigen Sportprüfung Teil III erfolgreich teilnehmen, bei der ihre Leistungen in einer Dressurpferdeprüfung, einer Springpferdeprüfung und einer Geländepferdeprüfung nach den Anforderungen der Klasse L beurteilt werden. Die Sportprüfung Teil III findet wie die eintägige Sportprüfung Teil II in den Monaten August oder September statt, da die Hengste auch hier einen Geländeparcours im Freien absolvieren müssen und in diesen Monaten normalerweise die besten Bedingungen gegeben sind.
Eine Bewertungskommission pro Prüfung
Ab 2016 gibt es bei Hengstleistungsprüfungen pro Prüfungsdurchgang nur noch eine Bewertungskommission, die über die gesamte Prüfungsdauer (Anlieferung, Trainings- und Abschlussbewertungen) wiederholt Eindrücke der Hengste einholt und am Ende der jeweiligen Leistungsprüfung eine gemeinsame Wertnote für die einzelnen Prüfungsmerkmale vergibt. Dadurch wird eine deutlich geringere Anzahl an Richtern benötigt und eingesetzt. „Durch dieses Vorgehen wird die Vergleichbarkeit verbessert, die Beurteilung der Hengste aussagekräftiger und eine von der Tagesform abhängige Beurteilung minimiert“, erklärt Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des FN-Bereichs Zucht.
Veränderte Selektionsgrenzen
Neu festgelegt wurden auch die Mindestselektionsgrenzen für die vorläufige oder endgültige Eintragung in das Hengstbuch I. Hengste, die ab 2016 eine 50-tägige Leistungsprüfung absolvieren, müssen gemäß den Bestimmungen der Zuchtverbandsordnung (ZVO) der FN für die endgültige Eintragung in das HB I mindestens eine gewichtete dressurbetonte beziehungsweise springbetonte Endnote von 7,8 erreichen.
Für die vorläufige Eintragung eines dreijährigen Hengstes in das HB I muss gemäß ZVO ab 2016 eine gewichtete Endnote von mindestens 7,5 oder eine dressurbetonte beziehungsweise springbetonte Endnote von 8,0 und besser in der 14-tägigen Veranlagungsprüfung nachgewiesen werden.
Für die vorläufige Eintragung eines vierjährigen Hengstes in das HB I muss dieser zusätzlich eine disziplinspezifische Sportprüfung (Teil I) für dressurbetonte, springbetonte oder vielseitig veranlagte Hengste mit einem Gesamtergebnis von mindestens 7,8 erreicht haben. Für die endgültige Eintragung müssen die dressurbetonten beziehungsweise springbetonten Hengste fünfjährig zusätzlich die disziplinspezifische Sportprüfung Teil II mit einer Gesamtnote von 7,8 erfolgreich absolviert haben. Sollte dies nicht gelingen, ist alternativ zur Sportprüfung Teil II auch die Qualifikation zum Bundeschampionat ausreichend, um danach endgültig in das HB I eingetragen werden zu können.
Vielseitig veranlagte Hengste benötigen für die vorläufige Eintragung in das HB I als Vierjähriger in der Sportprüfung Teil I ein Gesamtergebnis von mindestens 7,8. Auch für die erneute vorläufige Eintragung als fünfjähriger Hengst gilt das erfolgreiche Ablegen der Sportprüfung Teil II mit einer Gesamtnote von mindestens 7,8. Für die endgültige Zuchtbucheintragung in das HB I müssen die Hengste fünfjährig die Sportprüfung Teil III mit einem Gesamtergebnis von mindestens 7,8 absolviert haben. Alternativ zur Sportprüfung Teil III gilt hier auch die Qualifikation zum Bundeschampionat.
Hinsichtlich der Selektionsgrenzen gilt es zu beachten, dass die Zuchtverbände in den Bestimmungen ihrer jeweiligen Zuchtbuchordnungen zur Anerkennung der Hengste auch weiterhin höhere Selektionsgrenzen festlegen können. Ab 2016 entfällt die Schätzung von Zuchtwerten direkt nach den Stationsprüfungsdurchgängen. Die Ergebnisse der Prüfungsmerkmale der verschiedenen Hengstleistungsprüfungsformen werden am Ende eines Jahres auch weiterhin in die Integrierte Zuchtwertschätzung einfließen und veröffentlicht. Den Zuchtverbänden bleibt es freigestellt, die disziplinspezifischen Teilzuchtwerte Hengstleistungsprüfung der Integrierten Zuchtwertschätzung als Selektionsmaßstab für die Zuchtbucheintragung zu nutzen und dies in den Zuchtbuchordnungen festzulegen.
Neuerungen 2015
Im Jahr 2015 behält das bisherige Hengstleistungsprüfungssystem seine Gültigkeit. Allerdings werden in diesem Jahr die Hengstleistungsprüfungen bzw. Veranlagungsprüfungen nur noch in den vier Stationen Adelheidsdorf, Marbach, Neustadt/Dosse und Schlieckau stattfinden.
Außerdem dürfen in diesen Prüfstationen ab 2015 weder eigene Hengste noch der Station zur Pacht oder in dem Zeitraum von 100 Tagen vor Prüfungsbeginn zur Ausbildung oder zum Beritt zur Verfügung stehende Hengste geprüft werden. Grundgedanke für diesen Beschluss sind standardisierte Umweltbedingungen.
Die Zuchtverbände nutzen das Jahr 2015, um ihre Regelwerke anzupassen und Züchter und Hengsthalter im Rahmen der meist im Frühjahr stattfindenden Mitgliederversammlungen zu informieren. Außerdem bietet das Jahr 2015 noch die Chance für Testveranstaltungen, um Erfahrungen mit der dreitägigen Sportprüfung für Hengste zu sammeln, sagt Dr. Miesner.
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Hengstleistungsprüfungen, Termine, Kataloge mit den Hengsten, Zeitpläne und Ergebnisse gibt es unter www.hengstleistungspruefung.de.dolce gabbana portofino lace up sneakers item | Sneaker News & Release Calendar for 2023 in UK | Grailify | air jordan 1 retro high og red and black release date
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