Gestern hat das Bundeskabinett ein neues Tierschutzrecht auf den Weg gebracht. Eine der zentralen Neuerungen ist das Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden. Ist das nun das endgültige Aus des Heißbrandes? Von nun an müssen sich der Agrarausschuss, Bundesrat und Bundestag mit diesem Thema beschäftigen.
Dr. Enno Hempel, Geschäftsführer Pferdeland Niedersachsen, sagte gegenüber ST.GEORG online: Wir sind natürlich weiterhin in Kontakt mit den politischen Entscheidungsträgern und suchen nach Kompromissen. Die Vertreter der Zuchtverbände sowie Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer FN-Abteilung Zucht, und Dr. Enno Hempel, haben in den letzten Monaten versucht, möglichst vielen Bundestags- und Agrarausschuss-Mitgliedern sachlich und wissenschaftlich fundierte Gründe für die Erhaltung des Schenkelbrandes zu vermitteln. Es ist ein deutsches Versäumnis, dass die Umsetzung der EU-Verordnung und somit der Erhalt des Schenkelbrandes, nicht umgesetzt wurde, erklärt Dr. Hempel. Diese Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Verordnung bedeutet, dass der Schenkelbrand in Kombination mit einer DNA-Typisierung als alleinige Kennzeichnungsmethode neben der Regelkennzeichnungsmethode mittels Transponder in Deutschland bestehen bleibt.
In Gänze kann man das neue Tierschutzgesetz hier nachlesen.
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