Bundeschampionate 2020 an zwei Wochenenden und ohne Zuschauer

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(© St.GEORG)

Auf der Homepage des Pferdezuchtverbandes Sachsen-Thüringen steht eine Bekanntmachung zur Durchführung des Bundeschampionats 2020 zu lesen, die weitreichende Anpassungen für die diesjährige Auflage des „Schaufensters der deutschen Pferdezucht“ ankündigt.

Die Bundeschampionate sollen den Informationen des Pferdezuchtverbandes Sachsen-Thüringen sowohl ohne Aussteller als auch ohne Zuschauer stattfinden. Zudem werden sie auf zwei Wochen ausgedehnt.

Die Spring- und Vielseitigkeitspferde und -ponys treten vom 26. bis 30. August an.

Die Dressur- und Reitpferde bzw. -ponys sollen ihre Champions vom 2. bis 6. September ermitteln.

Zudem wird es pro Teilnehmer eine maximale Anzahl an Betreuern geben, die vor Ort erlaubt sind.

Turnierleiter Markus Scharmann bestätigte diese Informationen im Gespräch mit St.GEORG und erläuterte: „Das Verbot von Großveranstaltungen gilt noch bis mindestens Ende August. Indem wir die Veranstaltung aufgeteilt haben, bleibt die Anzahl der beteiligten Personen pro Wochenende bei unter 500.“

Er verwies auf die Folgen, die es für die Pferdewelt hätte, wenn das Bundeschampionat durchgeführt würde: „Man muss das Bundeschampionat als Gesamtprodukt sehen, von dem viele Beteiligte profitieren. Das sind nicht nur die großen Züchter und Ausbildungsställe, das sind auch regionale Ausbilder und Züchter mit ein, zwei Stuten.“

Im übrigen denken er und seine Kollegen auch an die Signalwirkung für den Pferdesport, die das Bundeschampionat hat. Sie hoffen, dass Turnierveranstalter, die nun Bundeschampionatsqualifikationen unter geänderten Vorzeichen durchführen können, dadurch eine Aufwertung für ihre Turniere erfahren.

Änderungen der Qualifikationsbedingungen

Apropos Qualifikationen, eine Frage, die man sich stellte, als die FN mitteilte, das Bundeschampionat werde stattfinden, war die, wie sich die Pferde denn qualifizieren sollen. Dazu Markus Scharmann erklärt: „Normalerweise gibt es pro Landesverband eine Quote, wie viele Qualifikationen ausgerichtet werden dürfen. Die wurde fallengelassen, die Landesverbände dürfen nun so viele Qualifikationen durchführen, wie sie wollen. Auch gibt es normalerweise Vorschriften hinsichtlich infrastruktureller Voraussetzungen. Auch die haben wir gelockert.“

Auch können Landesverbände nun Qualifikationen ausrichten und dazu Teilnehmer aus benachbarten Ländern einladen. Scharmann weiß um die landesweiten Unterschiede hinsichtlich der Corona-Verordnungen. „In dem einen Land dürfen schon wieder Turniere geritten werden, anderswo noch nicht. Es sind derzeit nun mal ungleiche Bedingungen. Daran können leider nichts ändern.“ Aber er verspricht: „Wir werden uns anschauen, wie die Situation mit den Qualifikationen sich entwickelt. Wenn wir merken, es gibt Schwierigkeiten, überlegen wir, wie wir nachsteuern können, so dass wir eine faire Situation für alle schaffen.“

Wie das konkret aussehen könnte, vermag er allerdings auch noch nicht zu sagen. Fest stehe aber, dass alle beteiligten Personen wüssten, dass den teilnehmenden Pferden einige Turniererfahrungen fehlen. Dies würde berücksichtigt werden. „Wir haben die Qualifikationsvoraussetzungen für die Springpferde ja schon angepasst. Das kommt uns jetzt zugute. Aber wir müssen aufpassen, dass der sportliche Wert des Bundeschampionats nach wie vor gegeben ist!“, betont Scharmann.

Anpassung des Preisgeldes

Zu den Anfang des Jahres bekannt gegebenen Änderungen beim Bundeschampionat zählt auch eine deutliche Erhöhung des Preisgeldes. Das muss nun warten. Aber „aufgeschoben ist nicht aufgehoben!“, so Scharmann und fährt fort: „Der wirtschaftliche Schaden durch die Corona-Krise ist immens, das geht auch der Pferdewelt nicht spurlos vorbei. Ich hoffe daher inständig auf das Verständnis der Reiter, dass sich das in diesem Jahr so noch nicht umsetzen lässt!“

Er verspricht jedoch, dass das Preisgeld auf dem Status von 2019 sein werde. Prüfungssponsoren gibt es derzeit noch nicht. Aber ihre Berechnungen hätten gezeigt, dass sie durch die Einsparungen von Tribünen etc. und die Einnahmen durch die Nenngelder eine finanzielle Basis hätten, „von der sie hoffen“, dass diese dann durch noch zu akquirierende Sponsoren nur noch begrenzt aufgestockt werden müsste, um auf den Stand 2019 zu kommen.

Markus Scharmann abschließend: „Ich hoffe, dass das richtig wahrgenommen wird!“

Die Qualifikationsanpassungen in der Übersicht:

  • Jeder Landesverband kann beliebig viele Qualifikationsprüfungen vergeben (es kann vom bisherigen Quotenschlüssel abgewichen werden)
  • Qualifikationen dürfen in Abstimmung mit dem Landesverband für bestimmte Zielgruppen ausgeschrieben werden
  • Qualifikationen dürfen in Abstimmung mit dem Landesverband mit Startplatzbegrenzung ausgeschrieben werden
  • Qualifikationen können auch im Rahmen von Late-Entry-Turnieren durchgeführt werden
  • Die bundesweite Ausschreibung von Qualifikationen ist wünschenswert
  • Das letzte mögliche Wochenende an dem Qualifikationen stattfinden können ist das Wochenende 15./16. August (In Ausnahmefällen können in Abstimmung mit dem Landesverband und dem Veranstaltungsbüro in Warendorf Qualifikationsprüfungen auch noch am Wochenende des 22./23. August durchgeführt werden).
  • Die Qualifikationsanforderungen wurden entsprechend angepasst.
  • Die Richter von Qualifikationsprüfungen werden angehalten den Erfahrungsrückstand der Pferde angemessen zu berücksichtigen.
  • Auf  https://www.pferd-aktuell.de/spitzensport/bundeschampionate werden die aktuellen Qualifikationstermine zur Verfügung gestellt. Die Landesverbände werden etwaige Änderungen per Mail an [email protected] zu schicken.

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Dominique WehrmannRedakteurin

Studierte Politologin, seit 2006 bei St.GEORG. Als Jugendliche Dressurtraining bei Hans-Georg Gerlach, Michael Settertobulte und Reitmeister Hubertus Schmidt und das auf einem selbstgezüchteten Pferd. Verantwortet die Bereiche Spitzensport und Pferdezucht. Im Presseteam des CHIO Aachen und der Pferdemesse Equitana, hat für den NDR im Fernsehen kommentiert.

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