Nicht mehr nur drei- oder vierjährige, sondern zur dritten Auflage in diesem Jahr erstmals auch fünfjährige Ponyhengste können für das bundesweite Finale in Wickrath genannt werden. Das findet am 26. März statt, ein erstes Probe-Freispringen soll voraussichtlich am Abend des 25. März möglich sein.
Nennschluss ist der 3. März, die Ponyhengst müssen allerdings von ihren jeweiligen Zuchtverbänden nominiert werden. Darüber hinaus müssen sie bei einem der Deutschen Reiterlichen Vereinigung angeschlossenen Zuchtverbände gemäß der Zuchtverbandsordnung gekört sein. Bei dem Finale handelt es sich um einen Freispringwettbewerb, beurteilt werden die Merkmale Manier und Verhalten sowie das Vermögen beim Freispringen. Die Sieger der jeweiligen Altersklasse dürfen den Titel „Champion der gekörten Springponyhengste“, verbunden mit einer Schärpe und einen Ehrenpreis mit nach Hause nehmen.
Gastgeber der Veranstaltung ist wie in den Vorjahren das Rheinische Pferdestammbuch. Intention dahinter ist es, die Springponyzucht und somit auch den Ponyspringsport mehr in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Letzterer sei in den letzten Jahren nicht zuletzt aus dem Grund rückläufig, dass es im Gegensatz zur Dressur im Springen durchaus an Ponys für den Sport mangele.
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